Ein wesentlicher Bestandteil des Lebens in einem neuen Land ist das Verständnis seiner Steuerstruktur. Eine systematische Steuer in Luxemburg ist die Vermögenssteuer, die sowohl Unternehmen als auch Privatpersonen betrifft.
Sie ist eine der wichtigsten Steuern des Landes. Die Einnahmen aus der Vermögenssteuer in Luxemburg beliefen sich 2019 auf 771 Millionen Euro. Dieser Betrag machte 2,7 % der Gesamteinnahmen der öffentlichen Verwaltungen aus.
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Die Vermögenssteuer ist eine individuelle Steuer, die von dem herkömmlichen Ansatz der Besteuerung von Einkommen oder Transaktionen abweicht. Stattdessen zielt sie auf den kumulierten Wert des Vermögens von Privatpersonen oder Unternehmen ab. Dieses Steuersystem wird weltweit nur in einer Handvoll Länder auf nationaler Ebene eingeführt, zu denen auch Luxemburg gehört.
Im Großherzogtum gilt die Vermögenssteuer jedoch ausschließlich für undurchsichtige Körperschaften. "Undurchsichtige Unternehmen" sind Unternehmen oder Unternehmensstrukturen, die absichtlich so aufgebaut sind, dass ihre wahren Aktivitäten, Eigentumsverhältnisse oder finanziellen Transaktionen schwer zu erkennen oder zu verstehen sind.
Die Vermögenssteuer spielt zwar eine wichtige Rolle für die Einnahmen Luxemburgs, aber sie wirkt in Verbindung mit anderen Steuern, wie der Einkommenssteuer.
Diese Steuer wird von der luxemburgischen Steuerbehörde erhoben, und die betreffenden Unternehmen sind verpflichtet, bei dieser Behörde eine Erklärung über die Vermögenssteuer abzugeben. Die Steuer wird jährlich zu einem Satz erhoben
Seit 2006 wurden im Zusammenhang mit der Einführung der befreienden Quellensteuer wesentliche Änderungen am Anwendungsbereich der Vermögenssteuer vorgenommen. Insbesondere wurde die Vermögenssteuer für natürliche Personen in diesem Zeitraum abgeschafft.
Folglich gilt die Vermögenssteuer derzeit ausschließlich für bestimmte Kategorien von Körperschaften, vor allem für solche, die als undurchsichtige Kapitalgesellschaften eingestuft werden. Dazu gehören die folgenden Unternehmenstypen:
Darüber hinaus müssen undurchsichtige Unternehmen, die eine Beteiligung an einer transparenten Gesellschaft halten, die Vermögenssteuer entsprechend ihrem Anteil an der transparenten Gesellschaft entrichten.
Nehmen wir zum Beispiel Acme Luxembourg, ein transparentes Unternehmen. Sie hat zwei Gesellschafter: die Aktiengesellschaft A, die 45 % der Anteile hält, und die natürliche Person B, die die restlichen 55 % hält.
In diesem Fall ist die natürliche Person B von der Vermögenssteuer befreit, da natürliche Personen nicht steuerpflichtig sind. Die Aktiengesellschaft A muss jedoch ihren Anteil von 45 % am investierten Nettovermögen von Acme Luxembourg bei der Berechnung ihres steuerpflichtigen Vermögens berücksichtigen.
Wichtig ist auch, dass diese Steuer sowohl für gebietsansässige als auch für gebietsfremde Unternehmen gilt, auch wenn der zu veranlagende Betrag in jedem Fall unterschiedlich ist.
Wie bereits erwähnt, wurde die Vermögenssteuer in Luxemburg im Jahr 2006 für natürliche Personen und Gesellschafter von Einzelunternehmen und transparenten Gesellschaften wie SENC, SCS und Zivilgesellschaften abgeschafft.
Die Berechnung Ihrer Vermögenssteuer in Luxemburg umfasst verschiedene Schritte und Überlegungen und kann anhand von zwei unterschiedlichen Ansätzen ermittelt werden: dem normalen Steuersatz und der Ausnahmeregelung für die Mindestnettovermögenssteuer. Letztere gilt nur für ansässige Kapitalgesellschaften.
Die Vermögenssteuer wird in der Regel mit einem progressiven Steuersatz erhoben, der je nach Bemessungsgrundlage in zwei Stufen unterteilt ist. Für Vermögen bis zu 500 Millionen Euro beträgt der Steuersatz 0,5 %. Für Vermögen, die diese Schwelle überschreiten, sinkt der Satz auf 0,05 %.
Um zu verstehen, wie die Netto-Vermögenssteuer berechnet wird, ist es wichtig, das Konzept der Steuerbemessungsgrundlage zu verstehen, die das steuerpflichtige Netto-Vermögen darstellt, das sich aus dem Abzug der Verbindlichkeiten und Freibeträge vom Bruttovermögen ergibt.
Steuerbemessungsgrundlage = Bruttovermögen - Verbindlichkeiten - Steuerbefreiungen
Das Bruttovermögen umfasst eine Reihe von Vermögenswerten:
Die Vermögenssteuer wird normalerweise alle 3 Jahre berechnet. Sie kann jedoch früher neu berechnet werden, wenn:
Die luxemburgische Mindestnettovermögenssteuer gilt ausschließlich für ansässige Kapitalgesellschaften und bietet eine feste Bemessungsmethode. Der Betrag variiert nach bestimmten Kriterien.
Für Unternehmen, deren Finanzpositionen 350.000 Euro übersteigen und mindestens 90 % ihrer Bilanzsumme ausmachen, beträgt die Mindestvermögenssteuer 4.815 Euro.
Für andere Unternehmen, die die oben genannten Bedingungen nicht erfüllen, liegt die Mindestvermögenssteuer zwischen 535 Euro und 32.100 Euro, je nach Größe der Bilanzsumme.
Bruttogesamtvermögen (Euro) | Mindestvermögenssteuer |
350 000 | 535 Euro |
350 001 - 2 000 000 | 1 605 Euro |
2 000 001 - 10 000 000 | 5 350 Euro |
10 000 001 - 15 000 000 | 10 700 Euro |
15 000 001 - 20 000 000 | 16.050 Euro |
20 000 001 - 30 000 000 | 21 400 Euro |
30 000 000 | 32 100 Euro |
Nehmen wir als Beispiel ein Unternehmen mit einem steuerpflichtigen Bruttovermögen von 5 Millionen Euro, einer Verbindlichkeit von 1 Million Euro und einer Steuerbefreiung von 500 Tausend Euro.
Die luxemburgische Nettovermögenssteuer bietet mehrere Befreiungen und Ermäßigungen, die sich sowohl auf das steuerpflichtige Bruttovermögen als auch auf das Nettovermögen auswirken und zu einem differenzierteren Besteuerungsrahmen beitragen. Diese Steuerbefreiungen und -ermäßigungen beziehen sich auf spezifische Situationen, wobei eine davon auf die besondere Dynamik von Mutter- und Tochtergesellschaften zurückzuführen ist und die andere Ermäßigung durch die Bildung einer Rücklage erleichtert wird, die über einen Zeitraum von fünf Jahren in der Bilanz geführt wird.
Bestimmte Beteiligungen sind von der Berechnung des steuerpflichtigen Vermögens ausgeschlossen, was sich sowohl auf das Brutto- als auch auf das Nettovermögen auswirkt. Dies gilt, wenn die Beteiligung mindestens 10 % des Gesellschaftskapitals der Tochtergesellschaft ausmacht oder die Anschaffungskosten mindestens 1,2 Millionen Euro betragen. Außerdem müssen sowohl die Mutter- als auch die Tochtergesellschaft bestimmte Bedingungen erfüllen:
Ansässige undurchsichtige Unternehmen können im Rahmen der Körperschaftssteuererklärung eine Ermäßigung der Vermögenssteuer beantragen. Um in den Genuss dieser Ermäßigung zu kommen, müssen sie sich verpflichten, bis zum Ende des folgenden Jahres eine Rücklage in Höhe des Fünffachen der beantragten Ermäßigung zu bilden. Diese Rücklage muss während der folgenden fünf Jahre in der Bilanz ausgewiesen werden.
Die Ermäßigung der Vermögenssteuer entspricht einem Fünftel der gebildeten Rücklage, darf jedoch die Summe der Körperschaftssteuer (IRC) und des für das Steuerjahr fälligen Beitrags zum Beschäftigungsfonds nicht übersteigen.
Betrachten wir die Daten von Acme Luxembourg für das Jahr 1:
In diesem Szenario kann Acme Luxembourg keine Ermäßigung in Höhe von 15 Millionen Euro beantragen, da dies den IRC-Betrag übersteigt. Das Unternehmen kann nur für eine Vermögenssteuerermäßigung von 10 Millionen Euro optieren, was dem IRC entspricht.
Die Summe der Jahresergebnisse und der übertragenen Ergebnisse und Rücklagen (30 + 15 = 45 Millionen Euro) reicht jedoch nicht aus, um eine Rücklage zu bilden, die dem Fünffachen der Vermögenssteuer entspricht (10 x 5 = 50 Millionen Euro).
Zur Erfüllung der Melde- und Zahlungspflicht für die Vermögenssteuer in Luxemburg sind die betroffenen Unternehmen verpflichtet, eine elektronische Erklärung über den Online-Erfassungsassistenten auf MyGuichet.lu abzugeben.
Wenn Sie mehr über Steuererklärungen für Unternehmen und Privatpersonen erfahren möchten, empfehlen wir Ihnen einen Blick auf unseren entsprechenden Artikel.
Bestimmte Einrichtungen sind jedoch verpflichtet, eine Erklärung in Papierform einzureichen, die an die Luxemburgische Steuerbehörde gerichtet werden sollte. Dies gilt beispielsweise für Personengesellschaften, nicht ansässige Unternehmen, landwirtschaftliche Vereinigungen und Genossenschaften.
Quelle: guichet.public.lu, bcl.lu, taxsummaries.pwc.com
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