Schritt-für-Schritt-Anleitung, wer einen Führerschein in Luxemburg ersetzen muss, wie das geht und welche Dokumente Sie benötigen.
Mit einem Führerschein dürfen Sie ein Auto fahren. Die Bedingungen für den Umtausch des Führerscheins sind für Bürger aus der EU, der GUS und anderen Ländern unterschiedlich.
Luxemburg ist Mitglied des Wiener Übereinkommens. Das bedeutet, dass Sie eine Zeit lang mit Ihrem Heimatführerschein durch das Land fahren können. Danach müssen Sie das Dokument aber ohnehin umschreiben.
Sie können Ihren Führerschein erst 185 Tage nach Ihrem Umzug nach Luxemburg umtauschen. Sie sollten ihn jedoch sofort nach Ihrer Ankunft beantragen.
Ihr Führerschein und Ihre internationale Fahrerlaubnis (IDP) werden 12 Monate nach Ihrer Ankunft in der Gemeinschaft eingezogen. Wenn Sie Ihren Führerschein bis dahin nicht ersetzt haben, müssen Sie die theoretische und praktische Prüfung erneut ablegen.
Die Liste der Dokumente, die Sie für die Änderung Ihres Führerscheins benötigen, ist lang.
Für einige dieser Dokumente benötigen Sie eine Aufenthaltsgenehmigung. Mit anderen Worten: Sie müssen in Luxemburg offiziell registriert sein.
Das Bulletin 4 ist eines der wichtigsten Dokumente beim Umtausch eines Führerscheins. Es ist eine Bescheinigung, die bestätigt, dass der Inhaber nicht vorbestraft ist. Sie kann auf verschiedene Weise erlangt werden.
Wie Sie sehen, ist es nicht erforderlich, das Bulletin 4 zum Zeitpunkt der Einreichung vorliegen zu haben. Wir empfehlen Ihnen jedoch, das gesamte Paket von Dokumenten im Voraus vorzubereiten, um mögliche Fehler und Verzögerungen zu vermeiden.
Sie können einen Antrag auf Umtausch der Lizenz persönlich oder durch Zusendung eines Pakets von Unterlagen per Post stellen.
Die Kosten dafür können unterschiedlich sein. Es gibt mehrere Möglichkeiten, sie zu erhalten.
Wenn Sie Bürger eines Nicht-EU-Landes sind, ja. Und Sie müssen dies innerhalb eines Jahres nach Ihrer Einreise nach Luxemburg tun.
Nicht, wenn Sie Ihren Führerschein innerhalb der gesetzlichen Frist umschreiben. Für Fahrer der Klassen C und D ist die Wiederholungsprüfung jedoch unabhängig von der Umtauschfrist obligatorisch.