Luxemburger Einkommensteuer- und Nettogehaltsrechner (2026–2028)Luxemburger Einkommensteuer- und
Nettogehaltsrechner (2026–2028)
Berechnen Sie Ihr Nettogehalt nach Steuern in Luxemburg, vergleichen Sie die Steuerklassen U und T und schätzen Sie die Auswirkungen der Steuerreform 2028 auf Ihr Einkommen.
Berechnen Sie Ihr Nettogehalt in Luxemburg
Nutzen Sie unseren Luxemburger Gehalts- und Steuerrechner, um Ihre Einkommensteuer, Sozialabgaben und Ihr Nettogehalt nach Steuern sowohl nach dem aktuellen Steuersystem 2026 als auch nach der vorgeschlagenen Steuerreform 2028 zu berechnen.
Der Rechner unterstützt:
- die Steuerklassen 1, 1a und 2 (System 2026);
- die neue Steuerklasse U;
- die Übergangs-Steuerklasse T für verheiratete Paare;
- den Vergleich von Gehältern zwischen verschiedenen Steuerregelungen.
Sie können vergleichen, wie viele Steuern Sie zahlen könnten:
- als alleinstehender Arbeitnehmer;
- als verheiratetes Paar;
- nach einem Wechsel von Steuerklasse T zu Steuerklasse U;
- oder nach Inkrafttreten der Luxemburger Steuerreform 2028.
Was Sie über Steuern wissen müssen
Was Sie über Steuern in Luxemburg wissen müssen
Die Besteuerung in Luxemburg ist progressiv: Je höher Ihr zu versteuerndes Einkommen ist, desto höher ist der Steuersatz. Ihr endgültiges Nettogehalt hängt nicht nur von der Einkommensteuer ab, sondern auch von den Sozialversicherungsbeiträgen, Rentenbeiträgen, der Krankenversicherung und der Solidaritätsabgabe.
Mit unserem luxemburgischen Einkommensteuerrechner können Sie Ihr Gehalt nach Steuern schätzen und vergleichen, wie viel Sie unter dem aktuellen Steuersystem 2026 und unter der geplanten Steuerreform 2028 zahlen würden.
Alle natürlichen Personen, die in Luxemburg ein Einkommen erzielen, können einkommensteuerpflichtig sein. Dazu gehören Gehälter, Renten, Mieteinnahmen, Lizenzgebühren und andere Arten von steuerpflichtigem Einkommen.
Die Einkommensteuer in Luxemburg wird auf jährlicher Basis berechnet und folgt einer progressiven Staffelung. Vor Anwendung des Einkommensteuersatzes werden die Sozialversicherungsbeiträge vom Bruttoeinkommen abgezogen, um die Bemessungsgrundlage zu ermitteln.
Für 2026 verwendet Luxemburg weiterhin das aktuelle Steuerklassensystem. Ab 2028 soll ein neues, vereinheitlichtes Steuersystem unter der Steuerklasse U gelten, mit einer Übergangssteuerklasse T für bestimmte verheiratete Paare.
Im Jahr 2026 gibt es in Luxemburg weiterhin drei Hauptsteuerklassen:
Steuerklasse 1
Steuerklasse 1a
Steuerklasse 2
Die Steuerklasse 2 kann auch nach einer Scheidung oder dem Tod eines Ehepartners für einen begrenzten Zeitraum weiter gelten.
Ihre Steuerklasse beeinflusst, wie Ihre Einkommensteuer berechnet wird. Aus diesem Grund können zwei Personen mit dem gleichen Bruttogehalt ein unterschiedliches Nettoeinkommen nach Steuern haben.
Luxemburg bereitet eine umfassende Reform der Einkommensteuer für natürliche Personen zum 1. Januar 2028 vor. Die Reform soll die aktuellen Steuerklassen durch eine neue, einheitliche Steuerklasse namens Steuerklasse U ersetzen.
Unter der Steuerklasse U werden Steuerzahler unabhängig vom Familienstand individuell besteuert. Dies bedeutet, dass frisch verheiratete Paare nach der Reform voraussichtlich als zwei Einzelpersonen besteuert werden, anstatt nach dem alten Ehegattensplitting-System.
Für Paare, die bereits vor der Reform von der Steuerklasse 2 profitieren, soll eine Übergangsregelung namens Steuerklasse T gelten. Diese Regelung soll bestehende verheiratete Paare vor plötzlichen Steuererhöhungen schützen und kann bis zu 25 Jahre lang verfügbar bleiben.
Unser Rechner ermöglicht Ihnen den Vergleich von:
- den aktuellen Steuerregeln für 2026;
- der geplanten Steuerklasse U für 2028;
- der Übergangssteuerklasse T;
- wie viel ein verheiratetes Paar zahlen müsste, wenn es in der Steuerklasse T bleibt oder zur individuellen Besteuerung unter der Steuerklasse U wechselt.
Zusätzlich zur Einkommensteuer erhebt Luxemburg eine Solidaritätsabgabe.
Die Solidaritätsabgabe wird als Prozentsatz der geschuldeten Einkommensteuer berechnet:
Für 2026 gilt der höhere Satz von 9 % ab einem Betrag von 150.000 EUR für die Steuerklassen 1 und 1a sowie ab 300.000 EUR für die Steuerklasse 2.
Für die Vorschauberechnungen für 2028 wendet der Rechner dieselbe Logik auf die Steuerklasse U und die Steuerklasse T an.
Ihr Nettogehalt in Luxemburg wird auch von den Sozialversicherungsbeiträgen beeinflusst. Diese umfassen in der Regel:
- Rentenversicherungsbeitrag;
- Krankenversicherung;
- Pflegeversicherungsbeitrag
Diese Beiträge werden vom Bruttogehalt abgezogen, bevor die Einkommensteuer berechnet wird. Einige Beiträge sind durch eine jährliche Höchstgrenze begrenzt.
Die steuerliche Behandlung kann sich für Ansässige und Nichtansässige unterscheiden.
Eine Person gilt im Allgemeinen als in Luxemburg steuerlich ansässig, wenn sie in Luxemburg wohnt oder sich länger als sechs Monate pro Jahr im Land aufhält.
Ansässige werden in Luxemburg in der Regel mit ihrem weltweiten Einkommen besteuert.
Nichtansässige werden in der Regel nur mit Einkünften aus luxemburgischen Quellen besteuert.
Die steuerliche Ansässigkeit kann Auswirkungen auf die Steuererklärungspflichten, verfügbare Abzüge und die Berechtigung für Steuerklassen haben.
Geben Sie Ihr Bruttojahresgehalt ein, wählen Sie das Steuerjahr und wählen Sie die entsprechende Steuerklasse oder Regelung.
Sie können den Rechner verwenden, um Folgendes zu schätzen:
- Ihr Nettogehalt in Luxemburg;
- Ihre jährliche Einkommensteuer;
- Ihr monatliches Gehalt nach Steuern;
- die Auswirkungen der Sozialversicherungsbeiträge;
- den Unterschied zwischen dem System 2026 und der geplanten Reform 2028;
- ob die Steuerklasse U oder die Steuerklasse T vorteilhafter sein könnte.
Die Berechnung für 2028 ist eine Vorschau basierend auf der geplanten Reform und kann sich ändern, sobald die endgültigen Regeln feststehen.