In diesem Artikel erfahren Sie, wie Sie ein Unternehmen in Luxemburg gründen und welche Dokumente erforderlich sind. Außerdem lernen Sie die Vielfalt der Unternehmens- und Rechtsformen in Luxemburg kennen.
Die Gründung eines Unternehmens in Luxemburg bietet Ihnen die Möglichkeit, Geschäfte auf europäischer und internationaler Ebene zu tätigen. Das Großherzogtum bietet günstige Bedingungen für das Wachstum und die Entwicklung von kleinen, mittleren und großen Unternehmen.
Luxemburg verfügt über ein umfangreiches System von Rechtsformen, das mehr als 20 verschiedene Formen umfasst. Jede Rechtsform hat ihre eigenen Regeln, steuerlichen Auswirkungen und Haftungsstrukturen, so dass es für Unternehmen wichtig ist, diejenige zu wählen, die am besten zu ihren Zielen und betrieblichen Anforderungen passt.
Statuten | Kapital | Investitionen | Aktionäre | |
IE | – | – | – | 1 |
SCS | + | – | + | 2 |
SENC | + | – | + | 2 |
SCA | + | €30 000 | + | 2 |
SA | + | €30 000 | + | 1 |
SARL | + | €12 000 | + | 1 bis 100 |
SARL-S | + | €1 | + | 1 bis 100 |
Die Unternehmenssatzung ist die Gesamtheit der formalen Regeln, die den Betrieb und die Struktur eines Unternehmens bestimmen. Sie enthalten Einzelheiten zur Organisationsstruktur, zu den Rechten der Aktionäre, zu den Pflichten der Geschäftsführer, zur Finanzbuchführung und zu den Verfahren für Änderungen. Die Satzung dient als Regelwerk, das die Funktionsweise des Unternehmens umreißt und einen legalen und effizienten Betrieb gewährleistet.
Ein Einzelunternehmen ist eine Unternehmensstruktur, bei der eine Person, der Unternehmer, alle wichtigen Entscheidungen trifft. Diese Person, die in Luxemburg auch als Selbständiger bezeichnet wird, wird nicht als vom Unternehmen getrennte juristische Person betrachtet.
In diesem Fall ist der Selbstständige für alle Schulden voll verantwortlich und muss alle finanziellen Verpflichtungen gegenüber anderen persönlich erfüllen. Sie investieren ihr eigenes Geld in das Unternehmen. Während sie alle Gewinne behalten, tragen sie auch alle Risiken selbst.
Wie bei anderen Unternehmensformen muss auch ein Einzelunternehmer eine ordnungsgemäße Buchhaltung führen. Es ist jedoch kein formelles Unternehmensstatut oder eine bestimmte Höhe des Startkapitals erforderlich. Dies macht es zur einfachsten Art, ein Unternehmen anzumelden, und führt oft zu weniger steuerlichen Verpflichtungen.
Ähnlich wie beim Einzelunternehmen: Der Gesellschaftsvertrag basiert hier weitgehend auf den Beteiligten als Einzelunternehmern, die sich kennen und vertrauen. In der Regel gibt es drei Arten von Personengesellschaften: société en commandite par actions – SCA, société en commandite simple – SCS und société en nom collectif – SENC.
Der Hauptunterschied zwischen einer SCA und einer SCS besteht darin, dass die Eigentumsanteile einer SCA frei übertragbar sind, während dies bei einer SCS nicht der Fall ist.
Der Hauptunterschied zwischen einer SCA und einer SA besteht darin, dass erstere genau wie eine SCS von mindestens zwei Gesellschaftern gegründet wird: einem Komplementär und einem Kommanditisten. Bei einer SA reicht ein einziger Unternehmer zur Gründung aus.
Die Hauptähnlichkeit zwischen CSA und SA besteht darin, dass für die Eintragung ein Grundkapital von mindestens 30.000 EUR erforderlich ist, während die SCS nicht über das erforderliche Mindestgeldkapital verfügt.
Große Unternehmen entscheiden sich häufig für die Rechtsform des eingetragenen Vereins. Sie kann aber auch für kleine und mittlere Unternehmen verwendet werden. Die Haftung aller Unternehmensgründer ist auf die Höhe ihrer Einlagen beschränkt, genau wie bei den Kommanditisten der SCS.
Es gibt drei Haupttypen von Gesellschaften mit beschränkter Haftung, die in Luxemburg als Rechtsform angeboten werden:
Vereine sind unter anderem verpflichtet, einen Auditor zu unterhalten. Die Anzahl und Art der Auditoren hängt von der Größe des Unternehmens ab. Für eine SARL mit mehr als 60 Gesellschaftern ist beispielsweise ein Abschlussprüfer (réviseur d'entreprises) oder ein interner Rechnungsprüfer (commissaire aux comptes) ausreichend.
Neben Einzelunternehmen, Personengesellschaften und Gesellschaften mit beschränkter Haftung gibt es noch andere Formen der Unternehmensregistrierung, die weniger gebräuchlich sind als die oben beschriebenen.
Der Begriff "Wirtschaftsverband" bezieht sich auf Mitgliedsorganisationen, die die wirtschaftlichen Interessen ihrer Mitglieder unterstützen. Sie setzen sich aktiv für diese Belange ein und arbeiten an der Lösung wirtschaftlicher Probleme.
Stiftungen sind Organisationen, die karitative, soziale, religiöse, wissenschaftliche, künstlerische, erzieherische, sportliche oder touristische Aktivitäten durchführen. Sie finanzieren sich größtenteils aus Investitionen, Zuschüssen oder Schenkungen und sind nicht darauf ausgerichtet, Gewinne zu erwirtschaften.
Jeder kann eine Stiftung gründen. Richten Sie Ihren Antrag einfach an den Justizminister. Wenn Ihr Antrag genehmigt wird, erteilt der Großherzog die Genehmigung durch ein Dekret.
Es lohnt sich, einen Notar zu konsultieren. Er kann Ihnen bei der Wahl der geeigneten Rechtsform für Ihr Unternehmen behilflich sein und Sie über die erforderlichen Unterlagen zum Nachweis Ihrer beruflichen Qualifikation und Vertrauenswürdigkeit beraten. Außerdem kann er Ihren Gesellschaftsvertrag entwerfen und ihn gegebenenfalls beim Handelsregister (RCS) eintragen. Sie können sich bei der luxemburgischen Notarkammer oder bei jedem Notar beraten lassen.
Auf der Website der Notarkammer Luxemburg finden Sie standardisierte Satzungsformulare für SARL, SA, SCA
Unabhängig davon, welche Rechtsform ein Unternehmer wählt – Selbstständiger/Einzelunternehmen, GmbH, Personengesellschaft oder andere – benötigt er/sie eine physische Adresse in Luxemburg. Selbstständige melden ihr Unternehmen oft zu Hause an. Für Unternehmen (SARL, SARL-S, SA, etc.) ist es am einfachsten, ein Büro zu mieten.
Bevor Sie die nächsten Schritte einleiten, prüfen Sie, ob die gewählte Handelsmarke oder der Firmenname zur Nutzung zur Verfügung steht und noch nicht vergeben ist, indem Sie einen Online-Antrag an das Luxemburgische Unternehmensregister (LBR) stellen, das Teil des RCS ist.
Sie müssen ein Zertifikat zum Nachweis der Verfügbarkeit eines Firmennamens beantragen. Hierfür gibt es zwei Möglichkeiten, die beide eine Registrierung auf der RCS-Website erfordern:
Sie können zwei Arten von Antworten vom LBR erhalten. Sie werden in Ihrem persönlichen Aktenschrank auf der offiziellen Website als PDF-Dokumente abgelegt.
Der Unternehmer kann das PDF-Dokument innerhalb von 20 Tagen von seinem persönlichen LBR-Konto herunterladen. Er hat 20 Tage nach Erhalt der Bescheinigung Zeit, sie herunterzuladen, unabhängig davon, ob der Name verfügbar ist oder nicht. Die Mitteilung, dass die Bescheinigung fertig ist und im LBR heruntergeladen werden kann, wird in der Regel per E-Mail versandt.
Für die Beantragung einer Eigentumsurkunde wird eine Gebühr erhoben, die in der RCS-Gebührenordnung zu finden ist. Der Preis variiert je nach Fall und kann mehrere hundert Euro erreichen.
Alle Unternehmer, die in Luxemburg ein Unternehmen gründen wollen, müssen die für die Geschäftstätigkeit erforderlichen Genehmigungen und Zulassungen einholen. In Luxemburg variieren die erforderlichen Dokumente für den Unternehmer je nach Art des Unternehmens, das er anmelden möchte. So ist für ein Einzelunternehmen in der Regel nur eine Gewerbeerlaubnis erforderlich, während eine Gesellschaft mit beschränkter Haftung mindestens eine Satzung benötigt.
Unternehmer, die eine gewerbliche, handwerkliche oder intellektuelle Tätigkeit ausüben, für die eine Gewerbeerlaubnis erforderlich ist, müssen diese Genehmigung beantragen.
Es gibt eine Liste von Arbeitnehmern, die eine besondere Genehmigung benötigen, um in diesem Beruf arbeiten zu können.
Freie Berufe wie Rechtsanwälte, Ärzte, Zahnärzte, Tierärzte und Wirtschaftsprüfer benötigen eine Sondergenehmigung, um ihren Beruf auszuüben. Diese Lizenz kann je nach Beruf von verschiedenen Regierungsstellen wie dem Gesundheits- oder Justizministerium erteilt werden. Darüber hinaus benötigen auch Wachleute, Spediteure und andere Berufsgruppen eine Lizenz oder Zulassung.
Um nachzuweisen, dass Sie für einen Beruf qualifiziert sind, müssen Sie möglicherweise Ihre Ausbildung nachweisen, insbesondere wenn Sie diese außerhalb Luxemburgs oder der Europäischen Union erworben haben. Die Handelskammer kann von Ihnen verlangen, dass Sie bestätigen, dass Ihre beruflichen Dokumente anerkannt sind, um zu entscheiden, ob Ihre Erlaubnis für die Arbeit in einem Unternehmen genehmigt werden kann.
Wird auch als Satzung oder Notarielle Gründungsurkunde bezeichnet. Der Inhalt dieses Dokuments variiert je nach Art des zu gründenden Unternehmens. Normalerweise wird dieses Dokument von einem Notar im Großherzogtum entworfen und notariell beglaubigt. Die Gründungsurkunde ist ein wichtiger Bestandteil des Unternehmensgründungsverfahrens.
Der Notar erstellt den Gesellschaftsvertrag je nach Wunsch der Parteien entweder in deutscher oder französischer Sprache. Bei Bedarf kann auch eine englische Fassung erstellt werden, sofern sie von einer französischen oder deutschen Fassung gefolgt wird. Im Falle von Konflikten gilt die französische oder deutsche Fassung als endgültig, es sei denn, der Gesellschaftsvertrag sieht etwas anderes vor.
Der Notar hilft dem Unternehmer bei der Zusammenstellung und Vorlage von Dokumenten, die seine berufliche Qualifikation und Integrität belegen, um eine Arbeitserlaubnis zu erhalten.
Wenn das Unternehmen einen Gesellschaftsvertrag benötigt, entwirft der Notar diesen, während der Unternehmer die erforderlichen Unterlagen zusammenstellt. Anschließend prüft der Notar alle eingereichten Unterlagen und genehmigt die Satzung. Der Notar übernimmt auch die Verantwortung für die Lösung der übrigen administrativen Fragen: Registrierung bei RCS und Mehrwertsteuerregistrierungen.
Die Leistungen des Notars sind gebührenpflichtig. Die Notargebühren bestimmen sich nach der Art des Geschäfts und richten sich nach der Gebührenordnung der Notarkammer.
Ein Firmen- oder Geschäftskonto ist erforderlich, um Transaktionen durchzuführen und das genehmigte Kapital vor der Eintragung eines Unternehmens zu hinterlegen. Alle Unternehmer, unabhängig von der Rechtsform ihres Unternehmens, einschließlich Selbständiger oder Einzelunternehmer, müssen ein Konto bei einer luxemburgischen Bank eröffnen.
Für ein Einzelunternehmen ist das Verfahren zur Eröffnung eines Firmenkontos ähnlich wie das zur Eröffnung eines Privatkontos. Allerdings muss der Name des Unternehmens oder des Einzelunternehmens angegeben werden. Obwohl für ein Einzelunternehmen kein Stammkapital erforderlich ist, ist ein Geschäftskonto dennoch notwendig.
Bei Kapitalgesellschaften muss jeder Unternehmer vor der Unterzeichnung des Gesellschaftsvertrags das genehmigte Mindestkapital auf ein Bankkonto einzahlen.
SARL, SA, SARL-S, SCA, SCS und andere Unternehmen benötigen in der Regel einen Standardsatz von Dokumenten.
Wenn Sie weder Englisch noch eine der drei luxemburgischen Amtssprachen beherrschen, nehmen Sie am besten die Hilfe eines professionellen Übersetzers oder Dolmetschers in Anspruch. Wenn Sie eine Generalvollmacht beantragen, verringert sich der bürokratische Aufwand, aber Sie müssen trotzdem persönlich zur Bank gehen.
Der Notar meldet die beglaubigten Dokumente innerhalb von 15 Tagen nach Unterzeichnung der Satzung bei der Verwaltung für Eintragungsgebühren, Grundbesitz und Mehrwertsteuer (Administration de l'enregistrement, des domaines et de la TVA) an.
Der Notar übermittelt die Dokumente innerhalb eines Monats nach der Unterzeichnung elektronisch an das Luxemburgische Handels- und Gesellschaftsregisterr (Registre de commerce et des sociétés – RCS), damit die Daten im elektronischen Verzeichnis der Gesellschaften und Vereine (Recueil électronique des sociétés et associations – RESA) veröffentlicht werden.
Die Veröffentlichung erfolgt am Tag der Einreichung oder zu einem vom Einreicher gewählten Termin innerhalb von 15 Tagen ab dem Datum der Anmeldung.
Ja, ein Unternehmer muss über ein Firmenkonto verfügen, um Transaktionen durchführen und genehmigtes Kapital einzahlen zu können, bevor er ein Unternehmen eintragen lässt. Alle Unternehmer, unabhängig von der Organisations- und Rechtsform ihres Unternehmens, wie z. B. Selbstständige oder Einzelunternehmer, müssen ein Konto eröffnen.
Es hängt von mehreren Faktoren ab, u. a. davon, ob Sie das Unternehmen allein oder mit Partnern betreiben, ob Sie bereit sind, sich um die rechtlichen Anforderungen zu kümmern, und ob Sie über genügend Startkapital verfügen. Luxemburg bietet über 20 Rechtsformen, wobei die wichtigsten Optionen Einzelunternehmen, Gesellschaften (SARL, SA, SARL-S) und Personengesellschaften (SENC und SCS) sind.
Für bestimmte Berufe ist eine Gewerbeerlaubnis erforderlich, für einige auch Lizenzen und Zertifizierungen sowie ein Nachweis der Spezialisierung, eine Satzung und ein Zertifikat über den Firmennamen.