Wir sagen Ihnen, wann Sie in Urlaub fahren können und wie Sie sich verhalten müssen, um den rechtlichen Rahmen des luxemburgischen Arbeitsrechts einzuhalten.
Die Inanspruchnahme von Jahresurlaub in Luxemburg ist nicht schwierig. Dabei sind die Standardverfahren zu befolgen, die im Arbeitsrecht des Landes und im Unternehmenskodex des jeweiligen Arbeitgebers vorgesehen sind.
In Luxemburg ist der bezahlte Jahresurlaub ein absolutes Recht für alle Arbeitnehmer. Wenn Sie drei Monate hintereinander für denselben Arbeitgeber gearbeitet haben, können Sie 26 Arbeitstage Urlaub nehmen. Diese Regelung gilt ausnahmslos für alle Arbeitnehmer, unabhängig von ihrer Arbeitszeit (Vollzeit oder Teilzeit) und der Art ihres Vertrags (befristet oder unbefristet).
Um sicherzustellen, dass Sie das Beste aus Ihrem Urlaub machen, sollten Sie einige wichtige Dinge beachten.
Sie können Ihren Urlaub entweder auf einmal, in 26 Arbeitstagen oder in Raten nehmen. Wenn Sie sich jedoch an das zweite Szenario halten und Ihren Urlaub in Abschnitte aufteilen, muss einer davon mindestens zwei Kalenderwochen lang sein (14 aufeinanderfolgende Tage).
Fällt ein arbeitsfreier Feiertag in den Urlaubszeitraum eines Arbeitnehmers, wird er nicht auf die Zahl der Urlaubstage angerechnet und gilt als voller freier Tag. Fällt also ein Feiertag auf einen Feiertag oder einen anderen arbeitsfreien Tag, so hat ein Arbeitnehmer in Luxemburg Anspruch auf zusätzliche bezahlte Freizeit (die innerhalb der nächsten drei Monate zu nehmen ist) für jeden zusammenfallenden Feiertag.
Die Arbeitnehmer müssen ihren gesamten Jahresurlaub im Laufe des Jahres nehmen.
Im Laufe des Jahres nicht genommene Urlaubstage verfallen. In einigen Ausnahmefällen ist es möglich, den Resturlaub des Vorjahres im folgenden Jahr zu verwenden.
Ein Arbeitnehmer kann beispielsweise seinen Resturlaub bis zum 31. März des folgenden Jahres aufschieben, wenn er ihn aus einem der folgenden Gründe nicht nehmen konnte:
Die folgenden Situationen gelten als die drei Ausnahmen, die es erlauben, den Urlaub über den 31. März des Folgejahres hinaus zu planen:
In Luxemburg dürfen die Arbeitgeber keine Urlaubstermine vorschreiben. Die Arbeitnehmer können den gewünschten Urlaubszeitraum frei wählen. Es gibt jedoch eine Reihe von Sektoren, in denen die Saisonabhängigkeit eine wichtige Rolle spielt, z. B. HORECA, Landwirtschaft und Gartenbau. In einem solchen Fall sollte der Urlaub unter Berücksichtigung der tatsächlichen Bedürfnisse des Unternehmens und der Fähigkeiten und Wünsche der anderen Arbeitnehmer geplant werden.
Der Arbeitgeber hat das Recht, den Urlaubstermin eines Arbeitnehmers nur in Ausnahmefällen zu ändern, wenn dies für den ordnungsgemäßen Betrieb des Unternehmens erforderlich ist. Die Festlegung von Urlaubsterminen ohne die Zustimmung des Arbeitnehmers oder die Erzwingung von unbezahltem Urlaub ist in Luxemburg streng verboten.
Der Urlaub wird den Arbeitnehmern zu Zwecken der Gesundheits- und Selbstfürsorge gewährt. Das bedeutet, dass es verboten ist, während des Urlaubs eine bezahlte Arbeit zu verrichten.
Ein Arbeitnehmer kann seinen Urlaub nicht aus irgendeinem Grund ablehnen, auch nicht im Tausch gegen eine Freistellung.
Jahresurlaub schützt einen Arbeitnehmer nicht vor Entlassung.
Mit anderen Worten: Ein Arbeitgeber hat das Recht, einem Arbeitnehmer, der sich im Urlaub befindet, zu kündigen, wobei das luxemburgische Recht und die Kündigungsvorschriften des Arbeitnehmers zu beachten sind.
Es sei darauf hingewiesen, dass der Arbeitgeber das Recht hat, dem Arbeitnehmer den Urlaub von vornherein zu verweigern. Dies ist jedoch nur bei skrupellosen Arbeitnehmern zulässig, deren Abwesenheit ungerechtfertigt ist und 10 % der normalen Arbeitszeit des vorangegangenen Teils des Jahres ausmacht.
Informieren Sie sich über das Genehmigungsverfahren für Jahresurlaub und die Anforderungen der Organisation, für die Sie arbeiten.
Berücksichtigen Sie Ihr Arbeitspensum, die Saisonabhängigkeit (falls zutreffend) und das Arbeitspensum der anderen Mitarbeiter, wenn Sie Urlaub nehmen.
In der Regel bitten die Unternehmen alle Mitarbeiter, ihre geplanten Urlaubszeiten in einen Zeitplan einzutragen. Bevor Sie nach diesem Plan Urlaub nehmen, müssen Sie normalerweise einen Antrag ausfüllen oder eine E-Mail an die Personalabteilung schicken, je nach den vom Arbeitgeber festgelegten Verfahren.
Beachten Sie, dass Sie in Luxemburg Ihren Urlaub auf einmal (26 Arbeitstage) oder in Teilen nehmen können, wobei ein Teil notwendigerweise 2 Kalenderwochen beträgt.
Delegieren Sie Aufgaben. Bereiten Sie Anweisungen und andere Hilfsmittel für die Personen vor, die vorübergehend Ihre Aufgaben übernehmen.
Ein Jahresurlaubsantrag muss von den Unternehmensverantwortlichen genehmigt werden.
Sobald der Urlaubsantrag genehmigt ist, erhalten Sie von Ihrem Arbeitgeber eine Bestätigung mit den genehmigten Daten und etwaigen zusätzlichen Bedingungen oder Anforderungen im Zusammenhang mit Ihrem Urlaub.
In einigen Unternehmen legen die Arbeitgeber kollektive Urlaubszeiten fest, aber dies geschieht im gegenseitigen Einvernehmen mit der Mehrheit der Arbeitnehmer. Außerdem müssen alle Arbeitnehmer im ersten Quartal des Jahres über den kollektiven Urlaubszeitraum informiert werden.
Während Ihres Jahresurlaubs sollten Ihre Kollegen, Partner, Kunden und alle anderen Personen, mit denen Sie in Kontakt kommen, über Ihre Abwesenheit vom Arbeitsplatz informiert sein. Aufgaben sollten nicht unerledigt bleiben. Daher müssen Sie während Ihres Urlaubs ein Mindestmaß an Arbeitsabläufen vorbereiten.
Es ist wichtig zu wissen, dass Arbeitnehmer während ihres Urlaubs bezahlt werden. Das Gehalt wird nach den folgenden Grundsätzen berechnet:
Bei der Berechnung des Gehalts während des Urlaubszeitraums muss der Arbeitgeber Überstunden und andere Vergütungen mitberücksichtigen. Darüber hinaus muss der Arbeitgeber Aufzeichnungen über die von jedem Arbeitnehmer genommenen und zu nehmenden Urlaubstage führen.
Wenn Sie aus irgendeinem Grund an einem anderen Tag als geplant aus dem Urlaub zurückkehren und das Datum Ihrer Rückkehr an den Arbeitsplatz von dem ursprünglich beantragten genehmigten Urlaubszeitraum abweicht, müssen Sie Ihren Arbeitgeber darüber informieren.
Wenn Sie an Ihren Arbeitsplatz zurückkehren, überprüfen Sie alle während Ihrer Abwesenheit verpassten Mitteilungen oder Ereignisse.