In diesem Leitfaden Erfahren Sie, wie Sie Ihr Auto korrekt verkaufen, welche Dokumente Sie vorbereiten müssen und was Sie mit den Kennzeichen und der Versicherung tun müssen.
Der Verkauf eines Autos in Luxemburg ist einfacher als der Kauf und die Zulassung eines Autos. Aber auch hier müssen eine Reihe von Anforderungen erfüllt werden.
Als Erstes sollten Sie sich überlegen, an wen Sie das Auto verkaufen wollen. Es gibt zwei Kategorien von Fahrzeugkäufern: Ansässige und Nicht-Ansässige.
Einen Käufer zu finden, ist nicht die schwierigste Aufgabe, da diese in der Regel von sich aus an einem Kauf interessiert sind. Es gibt jedoch mehrere Möglichkeiten, diesen Prozess zu beschleunigen und zu vereinfachen:
Seien Sie vorsichtig, wenn Sie sich an eine Werkstatt wenden. Manchmal sind die Bedingungen für den Rückkauf des Autos ungünstig, wenn Sie nicht beabsichtigen, ein neues Auto im selben Autohaus zu kaufen.
Beim Verkaufen ist der erste Eindruck ebenso wichtig wie ein attraktiver Preis. Es gibt einige einfache Möglichkeiten, um die Chancen auf einen erfolgreichen Verkauf zu erhöhen.
Jetzt müssen Sie nur noch auf einen potenziellen Käufer warten und, wenn alles zufriedenstellend ist, die erforderlichen Unterlagen vorbereiten.
Die Rechnung bzw. der Kaufvertrag ist eines der wichtigsten Dokumente der Transaktion. Sie ermöglicht die Legalisierung der Transaktion selbst und die Identifizierung des Fahrzeugs und der Eigentümer.
Die Rechnung enthält wichtige Informationen über das Fahrzeug selbst sowie über den Verkäufer und den Käufer. Der Käufer benötigt sie, wenn er das Fahrzeug auf seinen eigenen Namen anmeldet. Sie benötigen eine Kopie für den Fall eines Rechtsstreits.
Verdrehen Sie nicht den Kilometerstand und schreiben Sie die tatsächlichen Zahlen auf. Dies kann ganz einfach mit dem Carvertical Service überprüft werden
Was die Bezahlung betrifft, so gibt es keine strengen Anforderungen. Das bedeutet, dass Sie auf jede bequeme Weise bezahlen können: bar oder per Banküberweisung.
Der zweite wichtige Schritt in diesem Prozess ist die Abmeldung des Fahrzeugs bei der SNCA. Hierfür müssen Sie einen Antrag stellen. Sie können dies auf zwei Arten tun:
Vergessen Sie nicht, im Voraus einen Termin bei SNCA zu vereinbaren, sonst werden Sie nicht angenommen!
Der Antrag muss innerhalb von 5 Arbeitstagen eingereicht werden und die Teile I und II der Zulassungsbescheinigung müssen beigefügt werden. Wenn Sie das Fahrzeug an einen nicht ansässigen Käufer verkaufen, benötigen Sie außerdem eine Ausfuhrbescheinigung. Diese wird von der SNCA auf Antrag und gegen Zahlung einer Gebühr von 19,60 Euro ausgestellt.
Durch den Erhalt einer Abmeldebescheinigung verliert der frühere Eigentümer im Grunde jede Verbindung zu dem Fahrzeug und kann eine Versicherungsentschädigung erhalten.
Nach der neuen Regelung verbleiben die Nummernschilder beim Vorbesitzer, da sie an die Person und nicht an das Fahrzeug gebunden sind.
Wenn Sie Ihr Auto verkaufen, vergessen Sie nicht, Ihre Steuermarke, den Versicherungsschein und alle persönlichen Dokumente, die mit der Versicherung oder der Steuer zu tun haben oder dem Käufer nicht ausgehändigt werden sollten, mitzunehmen.
Wie bereits erwähnt, verliert der Vorbesitzer mit dem Erhalt einer Abmeldebescheinigung den Kontakt zum Auto. Das bedeutet, dass die Versicherungsbescheinigung nicht mehr gültig ist. Sie sollten daher Ihre Versicherungsgesellschaft so bald wie möglich über den Verkauf informieren.
Sobald sie eine Meldung von Ihnen erhalten haben, gibt es zwei Möglichkeiten:
Nachdem das Fahrzeug abgemeldet (oder vollständig aus dem Verkehr gezogen) wurde, hat der frühere Eigentümer Anspruch auf Erstattung der gezahlten Kfz-Steuer. Die Entschädigung wird für jeden nicht angetretenen Tag des gezahlten Betrags berechnet.
Sie haben Ihr Auto am 18. Juli abgemeldet, aber Sie zahlen Ihre Steuern am 31. März. Es liegen 255 Tage zwischen dem 19. Juli (Tag der Abmeldung) und dem 31. März.
Sie können eine Entschädigung erhalten, wenn Sie zwei einfache Bedingungen erfüllen:
Die Chancen stehen gut, dass Sie einen viel höheren Betrag haben werden
Sie muss spätestens 60 Tage nach Ablauf der Geltungsdauer erfolgen, besser ist jedoch ein früherer Zeitpunkt.
Der Aufkleber wird dem zuständigen Zoll- und Verbrauchsteuereinnehmer übergeben. Außerdem muss die IBAN der in Luxemburg zugelassenen Bank angegeben werden.
Um eine Erstattung zu erhalten, müssen Sie Ihre Steuermarke spätestens 60 Tage nach Ablauf der Gültigkeit einreichen. Wir empfehlen Ihnen, dies so bald wie möglich zu tun. Der Tag, an dem das Fahrzeug abgemeldet wird, wird ebenfalls berücksichtigt.
Quelle: guichet.public.lu, www.acl.lu, snca.public.lu, www.baloise.lu
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