Tatsächlich ist es gar nicht so schwierig, einen Hund in Luxemburg zu bekommen. Die Hauptsache ist, dass Sie die wichtigsten Details im Voraus kennen und alle notwendigen Bedingungen und Dokumente vorbereiten. In diesem Leitfaden gehen wir auf die wichtigsten Probleme und Fragen bei diesem Verfahren ein.
Sie können einen Hund in einem Land adoptieren oder mit ihm in sein neues Zuhause ziehen, das Luxemburg sein wird. Alle Arten von Züchtern müssen sich jedoch um die Dokumentation, Impfungen und die Hundesteuer kümmern.
Bevor Sie sich einen Hund anschaffen, sollten Sie sicherstellen, dass Sie mit allen Anforderungen vertraut sind und Ihren neuen Freund richtig pflegen und versorgen können.
Die Anforderungen für die Hundehaltung entnehmen Sie dem Gesetz vom 9. Mai 2008. Es gilt für jedes Haustier, egal ob Sie es in Luxemburg aufgenommen oder aus einem anderen Land mitgebracht haben.
Solche Rassen sind in Luxemburg
Wenn Sie sich eine dieser Rassen zulegen wollen, müssen Sie an einem Spezialkurs für Hundeerziehung teilnehmen. Außerdem müssen Sie die Ausbildung (und in bestimmten Fällen die Kastration) innerhalb von achtzehn Monaten nach der Geburt des Hundes erneut beantragen.
Eine Wohnung in Luxemburg mit Hunden zu mieten, kann schwierig sein. Viele Vermieter warnen im Voraus, dass Haustiere nicht erlaubt sind, aber es gibt Immobilienagenturen, die spezielle Dienste anbieten, um eine Unterkunft für solche Familien zu finden.
Vergewissern Sie sich, dass in Ihrer Wohnung genügend Platz für einen Hund vorhanden ist: Denken Sie daran, dass einige aktive Rassen besser aufgehoben sind, wenn Sie einen Garten, einen Hinterhof oder einen Park haben, den sie leicht und schnell erreichen können.
In Luxemburg gibt es mehrere Tierheime, die Sie besuchen sollten, um einen neuen Freund zu finden. Sie können unter den folgenden Adressen nach einem Hund suchen:
Wenn Sie auf der Suche nach einer seltenen Rasse oder einem kleinen Welpen sind, gibt es in Luxemburg viele Hundezüchter. Ihre Liste finden Sie auf einer speziellen Website.
Wenn Sie sich für einen Hund (aus einem Tierheim, einer Auffangstation oder von einem Züchter) entschieden haben, sollten Sie ihn ein paar Mal besuchen, um Ihr zukünftiges Haustier kennenzulernen und eine Beziehung zu ihm aufzubauen.
Sobald Sie sich für einen Hund entschieden und eine Bindung zu ihm aufgebaut haben, können Sie mit dem Chippen und Impfen beginnen. Während dieser Zeit bleibt der Hund bei seinen früheren Besitzern, bis Sie den gesamten Papierkram erledigt haben.
Das Chippen ist ein wichtiger Teil des Prozesses der Anschaffung eines Hundes. Der Hund sollte von einem zugelassenen Tierarzt gechippt werden. Dies ist wichtig, denn wenn das Tier verloren geht oder einen Unfall hat, kann die Identität des Besitzers festgestellt werden. Ein Mikrochip, der der Norm ISO 11784/11785 entspricht, ermöglicht es dem Tier außerdem, um die Welt zu reisen. Der Mikrochip muss implantiert werden, bevor das Tier gegen Tollwut geimpft wird.
Denken Sie daran, dass die elektronische Kennzeichnung des Tieres innerhalb der ersten 4 Monate nach der Geburt oder innerhalb des ersten Monats nach der Adoption erfolgen muss.
Der Mikrochip kann in jeder Tierklinik von einem zugelassenen Tierarzt implantiert werden.
Unmittelbar nach dem Chippen muss der Hund gegen Tollwut geimpft werden. Dies kann ab einem Alter von 12 Wochen erfolgen. Der Tierarzt wird Ihnen dann eine Bescheinigung darüber ausstellen:
Hundehalter sind für die von ihren Hunden verursachten Schäden verantwortlich. Daher muss der Halter eine Pflichtversicherung abschließen: Sie deckt jede Handlung des Tieres ab, die einem Dritten Sach- und/oder Personenschäden zufügen kann.
Jeder Hundehalter muss seinen Hund bei der Gemeinde, in der er wohnt, anmelden, indem er die zuvor ausgestellte tierärztliche Bescheinigung vorlegt. Außerdem benötigen Sie eine Versicherungsbescheinigung. Als Nachweis erhalten Sie eine spezielle Quittung.
Sie müssen sich direkt an die Gemeinde wenden, in der Sie wohnen. Die Adressen aller Ämter finden Sie auf der Website guichet.lu
Nach all diesen Formalitäten können Sie als offizieller Besitzer Ihres Haustieres gelten. Alles, was Sie jetzt noch tun müssen, ist, pünktlich mit ihm spazieren zu gehen. In Luxemburg sind die Besitzer verpflichtet, ihr Tier sauber zu halten und es gut zu füttern.
Quelle: guichet.public.lu, legilux.public.lu, nextimmo.lu
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