Das überwältigende Volumen des bilateralen Handels der EU ist in den Händen von 22 % der Unternehmen konzentriert

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Nach den am 25. Juni 2025 veröffentlichten Eurostat-Daten für das Jahr 2023 waren nur 21,7 % der Unternehmen in der Europäischen Union am bilateralen Warenhandel beteiligt, d. h. sie exportierten und importierten gleichzeitig. Auf eben diese Unternehmen entfielen jedoch 95,3 % des Gesamtwerts des Handels, was auf eine enorme Konzentration der Außenwirtschaftstätigkeit in den Händen einer relativ kleinen Zahl von Akteuren hinweist.
Im Vergleich dazu waren 70 % der EU-Unternehmen nur Importeure, während 8,3 % ausschließlich im Export tätig waren. Ihr gemeinsamer Beitrag zum Handelsumsatz betrug jedoch nur 3,9 % bzw. 0,8 % - Anteile, die die strukturelle Asymmetrie des EU-Handelssystems deutlich machen.
Zu den Wirtschaftssektoren mit dem größten Anteil an Unternehmen mit bilateralem Handel gehören das verarbeitende Gewerbe mit fast 46 Prozent sowie der Bergbau und die Wasser- und Abfallwirtschaft. In diesen Sektoren begünstigen die Größe der Betriebe und die Infrastruktur eine stärkere Einbindung in das internationale Angebot.
Im Gegensatz dazu beschränken sich Unternehmen aus dem Immobilien-, Bau- und Finanzsektor in der Regel nur auf Importe. So sind beispielsweise mehr als 86 % der Bau- und Entwicklungsunternehmen in der EU ausschließlich Importeure.
Der Landwirtschafts- und Fischereisektor sowie die mineralgewinnenden Industriezweige weisen eine relativ hohe Leistung unter den Unternehmen auf, die nur exportieren - etwa jedes fünfte Unternehmen exportiert, ohne zu importieren. Im Vergleich dazu ist dieser Ansatz im Baugewerbe und im Immobiliensektor mit nur 4-7 % der Unternehmen, die Nettoexporte tätigen, äußerst selten.
Diese Statistiken verdeutlichen den krassen Gegensatz zwischen der Zahl der Unternehmen und dem Umfang ihrer Beteiligung am Handel. Die Mehrheit der KMU bleibt außerhalb der globalen Wertschöpfungsketten, während große Unternehmen den Kern des internationalen Handels der EU bilden.
Diese Verteilung wirft die Frage nach der Gerechtigkeit des Marktzugangs und der Wirksamkeit von Maßnahmen zur Unterstützung kleiner Unternehmen im Handel auf. Es wird deutlich, dass Maßnahmen, die es mehr Unternehmen ermöglichen, an beiden Seiten des Handelsprozesses - sowohl bei der Einfuhr als auch bei der Ausfuhr - teilzunehmen, notwendig sind, um die Nachhaltigkeit und Wettbewerbsfähigkeit des heimischen Marktes zu verbessern.