Mindestlohn in Luxemburg: zwischen sozialen Garantien und wirtschaftlichen Risiken
Am 8. Januar 2025 beantwortete Arbeitsminister Georges Mischo die Fragen der Oppositionsabgeordneten zum Gesetzentwurf Nr. 8437 über den Mindestlohn. Der Gesetzentwurf hat eine Kontroverse zwischen der Regierung und dem Staatsrat ausgelöst, der sich besorgt über das Fehlen einer klaren Methode zur Berechnung des Mindestlohns geäußert hat.
Der Staatsrat besteht darauf, dass der Text des Entwurfs einer Erläuterung und weiteren Begründung bedarf, bevor eine endgültige Entscheidung getroffen werden kann.
Nach Ansicht des Arbeitsministers werden die in der EU-Richtlinie vorgeschlagenen Methoden zur Berechnung des Mindestlohns - 60 % des Medianlohns oder 50 % des Durchschnittslohns - zu erheblichen finanziellen Belastungen führen:
- 60 Prozent des Medianlohns (etwa 2.900 €): 359 Millionen € jährlich für den privaten Sektor und 68 Millionen € für den Beschäftigungsfonds;
- 50 Prozent des Durchschnittslohns (ca. 3.100 Euro): 634 Millionen Euro für den privaten Sektor und 120 Millionen Euro für den Beschäftigungsfonds
Der Minister betonte, dass solche Beträge zu wirtschaftlicher Instabilität führen könnten, insbesondere für kleine und mittlere Unternehmen.
Die Abgeordneten der Regierungskoalition unterstützten den Minister und verwiesen auf die sozialen Garantien, die es den Einwohnern ermöglichen, selbst mit dem derzeitigen Mindestlohn (rund 2.600 Euro) "über die Runden zu kommen". Vertreter der Opposition hingegen argumentierten, dass die Privatwirtschaft lange Zeit von niedrigen Löhnen profitiert habe und sich eine gerechtere Bezahlung leisten könne.
Um eine solide Berechnungsmethodik zu entwickeln, plant Georges Mischo, Experten des Statistikamtes STATEC einzubeziehen. Geplant sind eine Sitzung und ein Bericht, in dem die Auswirkungen der verschiedenen Ansätze zur Berechnung des Mindestlohns analysiert werden. Die ersten Informationen über die Fortschritte werden für den 29. Januar oder 5. Februar erwartet.