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Luxemburg reformiert Adoptionsrecht: mehr Gleichheit, mehr Rechte für Kinder

Zuletzt aktualisiert
03.04.25
Adoption law in Luxembourg

Austin Lowman, Unsplash

Das luxemburgische Parlament hat eine umfassende Reform des Adoptionsrechts verabschiedet, die den Veränderungen in der Sozialstruktur und der wachsenden Vielfalt der Familienmodelle Rechnung trägt. Das neue Gesetz zielt darauf ab, die Rechte des Kindes zu stärken und die Gleichheit aller potenziellen Adoptiveltern unabhängig von ihrem Familienstatus zu gewährleisten.

Justizministerin Elisabeth Margue unterstreicht, dass der aktualisierte Rechtsrahmen eine Anpassung an die Realitäten ermöglicht: "Wir leben in einer Gesellschaft, in der es viele Familienformen gibt. Das Gesetz muss an diese Veränderungen angepasst werden und gleichzeitig dem Grundsatz des Kindeswohls treu bleiben.

Die Adoption (sowohl die einfache als auch die Volladoption) ist jetzt nicht nur für gesetzlich verheiratete Paare möglich, sondern auch für Partner in eingetragenen Lebensgemeinschaften und Personen, die in einer nicht eingetragenen Lebensgemeinschaft leben. Diese Änderung ist besonders wichtig für sogenannte "gemischte" Familien, in denen ein Partner das Kind des anderen aufzieht.

Darüber hinaus wird die Adoption von Stiefkindern, die bisher nur verheirateten Paaren erlaubt war, nun auch auf unverheiratete Partner ausgedehnt. Dies bedeutet, dass Kinder auch von einem anderen Erwachsenen, der eine wichtige Rolle in ihrem Leben spielt, förmlich anerkannt werden können.

Ein Kind, das zur bewussten Wahrnehmung fähig ist, wird nun zu einer aktiven Partei im Adoptionsverfahren. Seine Zustimmung ist für das Verfahren zwingend erforderlich. Damit werden erstmals die Persönlichkeit und der Wille des Adoptivkindes selbst eindeutig in der Rechtsordnung verankert.

Die Neuerungen erlauben auch die Volladoption durch eine alleinstehende Person, unabhängig von ihrem Familienstand. Das bedeutet, dass alleinstehende Personen, die ein stabiles und liebevolles Umfeld bieten können, nun ihr Recht auf die Gründung einer Familie mit einem Kind in vollem Umfang wahrnehmen können.

Die Mindestanforderung eines Altersunterschieds von 15 Jahren zwischen dem Adoptivelternteil und dem Adoptierten bleibt bestehen. Allerdings kann das Gericht nun in begründeten Fällen Ausnahmen machen - zum Beispiel in Fällen, in denen sich bereits eine Beziehung innerhalb derselben Familie entwickelt hat, die aber die formalen Kriterien nicht erfüllt.

Was ist eine einfache und vollständige Adoption?

- Bei einer einfachen Adoption bleiben die rechtlichen Beziehungen zu Ihrer biologischen Familie bestehen, einschließlich des Erbrechts.

- Bei der Volladoption wird die Herkunft des Kindes vollständig ersetzt: Das Kind wird rechtlich gesehen ein Nachkomme der Adoptiveltern und verliert alle Verbindungen zur biologischen Familie - außer im Falle der Adoption des Kindes eines Ehepartners (in diesem Fall bleibt eine der Abstammungslinien erhalten).

Die Reform bringt also nicht nur das luxemburgische Recht näher an die europäischen Standards heran, sondern spiegelt auch den Wunsch des Staates wider, mit einer Gesellschaft Schritt zu halten, in der die Familie längst nicht mehr einheitlich ist.

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Zuletzt aktualisiert
03.04.25

Fotos aus diesen Quellen: Austin Lowman, Unsplash

Autoren: Alex