Geschlechtsspezifische und behinderungsspezifische Unterschiede auf dem EU-Arbeitsmarkt bleiben tief

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Laut Eurostat-Daten, die am 27. Mai 2025 im Rahmen des EU-Diversitätsmonats veröffentlicht wurden, bestehen in der Europäischen Union auch im Jahr 2024 noch erhebliche Beschäftigungsunterschiede in Bezug auf Geschlecht, Behinderung und Hintergrund. Diese Daten verdeutlichen, wie weit die EU noch von der Verwirklichung der Grundsätze der Gleichheit und Integration entfernt ist.
Im EU-Durchschnitt lag die Beschäftigungsquote bei Männern im Alter von 20 bis 64 Jahren bei 80,8 %, bei Frauen dagegen bei 70,8 %. Dies entspricht einem geschlechtsspezifischen Beschäftigungsgefälle von 10 Prozentpunkten. Dies sind zwar 0,2 Punkte weniger als im Jahr 2023 und 1,1 Punkte weniger als im Jahr 2014, aber der Fortschritt bleibt langsam.
Das Beschäftigungsgefälle unter Migranten war besonders ausgeprägt. Bei den Ausländern im Alter von 25 bis 54 Jahren lag die Beschäftigungsquote bei den Männern bei 83,1 Prozent, bei den Frauen dagegen nur bei 65 Prozent. Damit betrug der Unterschied zwischen den Geschlechtern 18,1 Prozentpunkte, und der Unterschied zwischen ausländischen und einheimischen Frauen lag bei weiteren 15,7 Punkten. Dies bedeutet, dass Migrantinnen mit einem doppelten Hindernis konfrontiert sind - sowohl mit geschlechtsspezifischen als auch mit Migrationshindernissen.
Der Abstand zwischen Menschen mit und ohne Behinderung war jedoch mit 24 Prozentpunkten am größten. Diese Daten zeigen, dass Menschen mit Behinderungen trotz zahlreicher Initiativen immer noch mit systembedingten Hindernissen bei der Beschäftigung konfrontiert sind.
All dies geschieht vor dem Hintergrund eines allgemeinen Rückgangs der Arbeitslosigkeit in der EU, was das Problem des ungleichen Zugangs zum Arbeitsmarkt noch deutlicher macht. Die Wirtschaft bietet zwar Chancen, aber nicht jeder hat den gleichen Zugang zu ihnen.
Eurostat betont, dass diese Daten nicht nur Statistiken sind, sondern auch Indikatoren für soziale Gerechtigkeit und Integration. Sie sollen nicht nur Ungleichheiten erfassen, sondern auch als Richtschnur für politische Maßnahmen zu deren Beseitigung dienen. Der EU-Diversitätsmonat erinnert daran, dass proaktive Maßnahmen zur Unterstützung gefährdeter Gruppen auf dem Arbeitsmarkt notwendig sind.