In Luxemburg sind Sie vor einer überraschenden Durchsuchung geschützt
Die Minister für Inneres und Wohnungswesen beantworteten eine parlamentarische Anfrage zur Rechtmäßigkeit von unangekündigten Inspektionen von Sozialwohnungen. Die luxemburgische Verfassung (Artikel 16) garantiert die Unverletzlichkeit der Wohnung: Durchsuchungen und Inspektionen sind nur in streng gesetzlich geregelten Fällen möglich.
Gemäß Artikel 79 des aktualisierten Gesetzes vom 7. August 2023 über bezahlbaren Wohnraum können Inspektionen durchgeführt werden, wenn der Verdacht besteht, dass die Bedingungen für Sozialwohnungen nicht eingehalten werden. Besuche sind jedoch nur möglich, wenn die folgenden Bedingungen erfüllt sind:
- Die Kontrolle wird nur gegen Vorlage einer Bescheinigung und von Dokumenten, die die Befugnis der Kontrolleure bestätigen, durchgeführt.
- Besuche sind ausschließlich zwischen 8.00 Uhr und 18.00 Uhr erlaubt.
- Die Bewohner müssen mindestens 15 Tage vor der Inspektion schriftlich benachrichtigt werden.
Verweigert der Mieter den Inspektoren den Zutritt, wird das Antragsverfahren zur Erlangung oder Verlängerung eines Mietverhältnisses ausgesetzt. Eine Wiederaufnahme ist nur nach Vorlage der erforderlichen Daten und Unterlagen möglich.
Das luxemburgische Strafgesetzbuch verbietet Hausfriedensbruch streng und sieht entsprechende Strafen vor:
- 15 Tage bis 2 Jahre Gefängnis;
- eine Geldstrafe von 251 bis 3 000 Euro.
Kontrollen von Sozialwohnungen sind daher nur möglich, wenn alle gesetzlichen Vorschriften und Verfahren eingehalten werden. Die Behörden betonen, dass der Zweck solcher Besuche darin besteht, erschwinglichen Wohnraum und seine vorgesehene Nutzung zu schützen.