Luxemburger Ermittler besuchten Gefängnisse nur 4 Mal pro Jahr
Die luxemburgische Justizministerin Elisabeth Margue antwortete auf eine parlamentarische Anfrage über die Praxis der persönlichen Besuche von Ermittlungsrichtern in Gefängnissen oder Untersuchungshaftanstalten. Es scheint, dass solche Besuche die Ausnahme sind.
Nach der geltenden Strafprozessordnung können die Ermittler für Verhöre und Anhörungen Videokonferenzen nutzen. Persönliche Besuche werden zum Beispiel nur in seltenen Fällen durchgeführt:
- Wenn die Person, gegen die ermittelt wird, schwer krank ist.
- Wenn eine Person als extrem gefährlich eingestuft wird.
Im letzten Jahr fanden solche Besuche in der Justizvollzugsanstalt Uerschterhaff nur 4 Mal statt.
Der Minister wies darauf hin, dass Videokonferenzen und Besuche in den Gefängnissen den traditionellen Transport der Gefangenen zum Gericht ersetzen können. Persönliche Besuche erfordern jedoch nicht nur die Teilnahme des Richters, sondern auch anderer Spezialisten (Sekretärin, Anwalt, Dolmetscher), was die Bearbeitung anderer Fälle vor Gericht verlangsamt.