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Der Staat kann die Höchstgeschwindigkeit auf der Autobahn N5 nicht begrenzen

Zuletzt aktualisiert
20.03.25
Roads in Luxembourg

Karsten Würth, Unsplash

Obwohl es sich bei der N5 um eine öffentliche Straße handelt, liegt die Initiative für geschwindigkeitsreduzierende Maßnahmen (z. B. Anbringung von Geschwindigkeitsschwellen oder Verengung der Fahrbahn) bei den lokalen Behörden. Die Gemeindeverwaltungen haben das Recht, einen formellen Antrag (Permission de voirie) für solche Änderungen zu stellen.

Im August 2023 wurden aktualisierte Ministerialrichtlinien zur "Verkehrsberuhigung" veröffentlicht, in denen mögliche technische Maßnahmen und deren Genehmigungsverfahren detailliert beschrieben werden.

Im Rahmen der regionalen Studie haben bereits Gespräche zwischen dem Ministerium und der Gemeinde Pétange über mögliche Verkehrsberuhigungsmaßnahmen auf der Route de Longwy und der Route de Luxembourg stattgefunden.

In einem Zeitraum von neun Jahren wurden auf dem Straßenabschnitt von Pétange 163 Unfälle mit Personenschaden registriert, darunter

  • 3 tödlich verunglückte Fußgänger
  • 1 tödlicher Unfall zwischen Fahrzeugen
  • 21 schwere Verkehrsunfälle
  • 108 Straßenverkehrsunfälle mit leichten Verletzungen

Unfälle ohne Verletzte sind in den Statistiken nicht enthalten, da die Polizei in solchen Fällen nicht immer eine offizielle Meldung macht.

Auch die Frage, ob der Fußgängerüberweg an der Route de Longwy den Verkehrsvorschriften entspricht, wurde bereits angesprochen. Obwohl die Straße eine öffentliche Straße ist, ist die Gemeinde Pétange für den Zebrastreifen verantwortlich. Alle Änderungen müssen mit den öffentlichen Behörden im Rahmen des Baugenehmigungsverfahrens abgestimmt werden.

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Zuletzt aktualisiert
20.03.25

Fotos aus diesen Quellen: Karsten Würth, Unsplash

Autoren: Alex