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Führerschein B100 in Luxemburg: Warum wird er im Ausland nicht anerkannt?

Zuletzt aktualisiert
27.02.25
Driving licence in Luxembourg

Volkan Olmez, Unsplash

In Luxemburg gibt es eine besondere Führerscheinklasse, den B100, der das Führen eines 125ccm-Motorrads (Klasse A1) mit einem normalen B-Führerschein und nach einer speziellen Ausbildung erlaubt. Dieser Führerschein bleibt jedoch international ungültig, was für viele Inhaber Fragen aufwirft, insbesondere wenn sie Reisen in Nachbarländer planen.

Derzeit gilt die Klasse B100 als ausschließlich national und wird außerhalb Luxemburgs nicht anerkannt. Dies liegt daran, dass sie in der aktuellen europäischen Richtlinie über den Führerschein 2006/126 nicht vorgesehen ist. Dementsprechend sind Fahrer mit einem Führerschein der Klasse B100 nicht berechtigt, in anderen Ländern der Europäischen Union wie Frankreich, Deutschland oder Belgien Motorräder zu fahren.

Die Aussichten auf Veränderungen hängen von der Ausarbeitung einer neuen Richtlinie in der Europäischen Union ab. Im Dezember 2023 wurde der erste Text der neuen EU-Ratsrichtlinie angenommen, aber das Dokument befindet sich noch in der Trilog-Phase - Verhandlungen zwischen dem EU-Rat, dem Europäischen Parlament und der Europäischen Kommission. Diese Verhandlungen laufen seit mehr als einem Jahr, und es ist immer noch nicht bekannt, wann eine endgültige Einigung erzielt werden wird. Die polnische EU-Ratspräsidentschaft hat ihre Absicht angekündigt, den Prozess zu beschleunigen, aber der genaue Zeitplan bleibt ungewiss.

Wenn die neue Richtlinie angenommen wird, ist es möglich, dass die B100-Kategorie zu einer gesamteuropäischen Kategorie wird, so dass der Führerschein zum Führen von Motorrädern in anderen EU-Ländern verwendet werden kann. Die endgültige Entscheidung hängt jedoch vom Ergebnis der Verhandlungen und der Harmonisierung der Positionen aller Parteien ab.

Der Führerschein der Klasse B100 bleibt also vorerst nur in Luxemburg gültig. Autofahrern, die eine Reise ins Ausland planen, wird empfohlen, einen internationalen Führerschein der Klasse A1 zu verwenden oder Fahrzeuge zu mieten, für die nur die Klasse B erforderlich ist. Es wird erwartet, dass die Verabschiedung der neuen Richtlinie die Unsicherheit beenden und einheitliche Regeln für alle EU-Länder schaffen könnte.

Es ist nicht das erste Mal, dass die Frage der Anerkennung von B100 in anderen Ländern aufgeworfen wird. Sie wurde bereits 2019 im luxemburgischen Parlament erörtert, aber seitdem gab es keine nennenswerten Entwicklungen mehr. Die luxemburgische Regierung verfolgt die EU-Verhandlungen weiterhin und plant, die nationalen Rechtsvorschriften je nach Ausgang der Diskussionen auf europäischer Ebene anzupassen.

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27.02.25

Fotos aus diesen Quellen: Volkan Olmez, Unsplash

Autoren: Alex

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