In diesem Artikel erläutern wir die Regeln für die Erstellung eines Mietvertrags in Luxemburg, welche Unterlagen man sammeln muss und wie man häufige Fehler vermeidet.
Bei der Anmietung einer Wohnung in Luxemburg sollten der Vertragsabschluss und die Besichtigung der Wohnung sehr ernst genommen werden. Der Mietvertrag und das Übergabeprotokoll sind die wichtigsten Dokumente, die beide Parteien schützen. Wenn es einen Makler gibt, wird er alle Arbeiten wie die Erstellung des Vertrags und die Besichtigung der Wohnung übernehmen.
Der Vertrag muss in zwei Exemplaren schriftlich abgefasst werden, da mündliche Vereinbarungen nicht beweisbar sind.
Wenn Sie eine Wohnung in Luxemburg mieten möchten, sollten Sie hier vorsichtig sein. Der Mietpreis wird bei der Unterzeichnung des Mietvertrags festgelegt. Sie kann nur einmal alle 2 Jahre angepasst werden. Das bedeutet, dass der Betrag zwei Jahre lang nicht überprüft werden kann, es sei denn, im Vertrag steht etwas anderes.
Laut Gesetz darf der Höchstbetrag, den der Eigentümer als Miete erhält, 5 % der Investitionssumme der Immobilie nicht überschreiten. Diese Investitionssumme setzt sich zusammen aus 1) dem Wert des Grundstücks, auf dem sich die Immobilie befindet, 2) den Baukosten des Gebäudes und 3) dem Betrag, der in eventuelle Reparaturen und Umbauten investiert wurde.
Es gibt jedoch Ausnahmen. Sozial- und Luxuswohnungen fallen nicht unter die 5 %-Regelung.
Normalerweise wird der Mietvertrag in Luxemburg für mindestens ein Jahr abgeschlossen. Er kann gekündigt werden, wenn eine der Parteien dies beantragt. In diesem Fall muss jedoch die andere Partei benachrichtigt werden. Dies geschieht in der Regel im Voraus mit einer Frist von 1 bis 2 Monaten für die Übermittlung der Kündigung, wenn im Vertrag nichts anderes angegeben ist.
Der luxemburgische Mietvertrag verlängert sich automatisch nach Ablauf der im Vertrag festgelegten Laufzeit, sofern er nicht ausdrücklich gekündigt wird.
Handelt es sich um einen unbefristeten Mietvertrag, sollte dies ebenfalls im Vertrag festgehalten werden.
Bei der Anmietung einer Wohnung in Luxemburg werden die Nebenkosten als die Beträge definiert, die der Eigentümer dem Mieter in Rechnung stellen kann. Dabei handelt es sich um Nebenkosten wie Wasser, Heizung/Gas, Strom, Entwässerung, Müllabfuhr und Schornsteinreinigung. Kleinere Reparaturen können ebenfalls in Rechnung gestellt werden. In diesem Fall empfiehlt es sich, zu definieren, was als Kleinreparaturen gilt und welche Beträge dafür anfallen.
Erkundigen Sie sich beim Vermieter, was zu den Nebenkosten zählt, und halten Sie dies im Vertrag fest. Vergessen Sie nicht, die Modalitäten für die Bezahlung der Nebenkosten anzugeben - wann sie zu bezahlen sind, wer sie bezahlt, wie, ob sie in der Miete enthalten sind usw.
Eine Mietkaution oder Kaution ist eine Garantie dafür, dass im Falle von Schäden an der Wohnung Geld gezahlt wird.
Die Kaution ist das Geld, das Sie zurückbekommen sollten, wenn Sie nichts beschädigt haben. Sie sollte auch im Vertrag erwähnt werden. Wenn Sie jedoch eine Kaution in bar, per Banküberweisung oder als Bürgschaft auf erstes Anfordern hinterlegen, ist die Chance gering, die Kaution zurückzubekommen.
Bei der Anmietung einer Wohnung in Luxemburg erstellen der Mieter und der Eigentümer einen schriftlichen Bericht über den Zustand der Immobilie. Darin werden alle Schäden, Brüche und Mängel beschrieben. Die Nutzmaße sind beizufügen. Es empfiehlt sich, Fotos zu machen und diese der Beschreibung beizufügen. Das Dokument wird von beiden Parteien auf jeder Seite unterschrieben. Das Datum sollte bei der Erstellung des Dokuments angegeben werden.
Ein Objektbericht wird erstellt, wenn der Mieter die Wohnung als Gastgeber betritt.
Im Vertrag sollte festgelegt werden, wie die Bestandsaufnahme vor Ort durchgeführt wird, wie die Schlüsselübergabe erfolgt, wann der Mieter das Recht hat, die Mietzahlung einzustellen usw.
Am 10. Juli 2024 verabschiedete die Abgeordnetenkammer einen Gesetzentwurf zur Änderung des geänderten Gesetzes vom 21. September 2006 über die Wohnraummiete sowie des Artikels 1714 des Zivilgesetzbuches. Die Änderungen treten am 1. August 2024 in Kraft und beinhalten folgende Bestimmungen:
Künftig werden die Maklergebühren zu gleichen Teilen zwischen Vermietern und Mietern aufgeteilt.Künftig werden die Maklergebühren zu gleichen Teilen zwischen Vermietern und Mietern aufgeteilt.
Der Höchstbetrag der Mietkaution wird von drei auf zwei Monatsmieten gesenkt. Das Gesetz legt zudem einen klaren Rahmen für die Rückgabe der Kaution bei Vertragsende fest, einschließlich Fristen und Strafen für verspätete Rückgaben.
Wohngemeinschaften sind nun klar definiert und unterscheiden sich grundlegend von der Untervermietung und der Mehrfachvermietung. Nachfolgend finden Sie die Definitionen der verschiedenen Wohnformen:
Die neuen Bestimmungen für Wohngemeinschaften beinhalten zudem folgende Regelungen:
Der Begriff der „Luxuswohnung“, der es Vermietern erlaubte, die Mietobergrenzen zu umgehen, wurde aufgrund zahlreicher Missbräuche abgeschafft.
Obwohl die grundsätzlichen Vorschriften für Mietobergrenzen bestehen bleiben, hat sich die Regierung zu einer detaillierten Analyse und einer zukünftigen Reform verpflichtet, um ein Gleichgewicht zwischen den Interessen von Mietern und Vermietern zu schaffen. Einige Klarstellungen wurden bereits aufgenommen:
Zukünftig müssen alle Mietverträge schriftlich abgeschlossen werden und bestimmte Pflichtangaben enthalten.
Die überarbeitete Fassung des Gesetzes vom 21. September 2006 über die Wohnraummiete mit diesen Änderungen ist im Legilux, dem Amtsblatt des Großherzogtums Luxemburg, veröffentlicht.