Luxemburg beschleunigt die Infrastruktur für Elektrofahrzeuge

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Nach der sechsten und letzten Runde des Projekts zur Förderung der Ladeinfrastruktur für Elektrofahrzeuge, das im Rahmen des Gesetzes von 2022 ins Leben gerufen wurde, haben die luxemburgischen Behörden 20 Anträge von Unternehmen für die Installation von 232 neuen Ladestationen ausgewählt, von denen 124 öffentlich zugänglich sein werden. Der Staat wird bis zu 50 Prozent der Kosten erstatten, so dass sich die Subventionen auf insgesamt 4,3 Millionen Euro belaufen. Die Anlagen werden je nach Bedarf des Unternehmens eine Gesamtkapazität von bis zu 20 MW bieten.
Seit Inkrafttreten des Gesetzes sind 154 Anträge im Rahmen von sechs Ausschreibungen eingegangen, von denen 132 genehmigt wurden. Die Gesamtinvestitionen beliefen sich auf 64,7 Mio. EUR, mit einer Gesamtkapazität von mehr als 111 MW. Durch diese Initiativen wurden 681 öffentliche und 1.176 private Ladepunkte im Land geschaffen. Parallel dazu gab es ein separates Förderprogramm für kleine und mittlere Unternehmen, das bis 2024 läuft: 2,2 Millionen Euro an Subventionen ermöglichten die Installation von 540 Ladestationen.
Am 10. Juli 2025 verabschiedete das Parlament die Gesetzesvorlage Nr. 8474, mit der der derzeitige Subventionsmechanismus erweitert und sein Anwendungsbereich ausgedehnt wird: Beihilfen sind nun nicht nur für Ladestationen, sondern auch für Wasserstofftankstellen möglich. Wirtschaftsminister Lex Delles betonte, dass der Verkehrssektor für zwei Drittel der Treibhausgasemissionen des Landes verantwortlich ist und dass die Modernisierung der Infrastruktur der Schlüssel zu Luxemburgs Klimapolitik ist.
Mit dem neuen Gesetz wird auch die Möglichkeit eingeführt, mobile Ladestationen zu finanzieren, die vorübergehend z. B. auf Baustellen aufgestellt werden können. Diese Neuerung ermöglicht eine flexible Zuweisung der Infrastruktur je nach aktuellem Bedarf.
Für kleine und mittlere Unternehmen wurde eine neue Subventionsregelung eingeführt, die bis zum 30. September 2026 gilt. Kleine Unternehmen können mit einer Entschädigung von bis zu 50 % ihrer Ausgaben rechnen, mittlere Unternehmen mit bis zu 40 %. Die Frist für die Prüfung von Anträgen wurde ebenfalls verkürzt: Sie sollte nun einen Monat ab dem Datum der Einreichung der vollständigen Unterlagen nicht überschreiten.
Alle Förderprogramme sind Teil der europäischen Initiative NextGenerationEU und werden von der EU kofinanziert. Die ergriffenen Maßnahmen bringen Luxemburg dem gesamteuropäischen Ziel näher, ein Netz alternativer Betankungsinfrastrukturen zu schaffen - nicht nur für Autos, sondern auch für Lastkraftwagen. Dies ist ein Schritt auf dem Weg zu einer umfassenden Umgestaltung des Verkehrswesens hin zu einer saubereren Zukunft, die über die nationalen Grenzen hinausgeht.