Luxemburg erwägt die Einführung eines Mautsystems für Lastkraftwagen

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Die luxemburgische Regierung erwägt die Einführung eines Mautsystems für Lastkraftwagen, das das derzeitige Eurovignetten-System ersetzen soll. Im Rahmen der Koalitionsvereinbarung ist für den Zeitraum 2023-2028 eine Studie zur Einführung eines "Nutzerzahlungsmodells" für gewerblich genutzte Fahrzeuge geplant. Ziel dieses Modells ist es, ein gerechteres System für die Erhebung von Gebühren für die Nutzung der Infrastruktur zu schaffen und gleichzeitig Staus zu reduzieren.
Das derzeitige Eurovignettensystem wird durch einen geänderten großherzoglichen Erlass vom 21. Mai 2019 geregelt. Nach diesem Erlass gilt das Recht zur Benutzung von Autobahnen und ähnlichen Straßen für Fahrzeuge mit einer zulässigen Gesamtmasse von mehr als 12 Tonnen. Derzeit zahlen Lastkraftwagen einen festen Betrag für die Straßennutzung, unabhängig von der tatsächlichen Entfernung oder der Dauer der Nutzung der Infrastruktur.
Das Ministerium für Mobilität und öffentliche Arbeiten unter der Leitung von Yuriko Backes plant eine Studie, um die Eurovignette durch ein neues System zu ersetzen, das die Grundsätze der Richtlinie (EU) 2022/362 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 24. Februar 2022 berücksichtigt. Mit dieser Richtlinie werden die EU-Vorschriften zur Besteuerung von Kraftfahrzeugen aktualisiert und flexiblere Gebührensysteme eingeführt, die Faktoren wie Entfernung, Fahrzeuggewicht und Emissionen berücksichtigen können.
Die Studie wird die mögliche Einbeziehung von Staugebühren in die Kosten der Straßennutzung prüfen. Mit einer solchen Maßnahme sollen Anreize für Spediteure geschaffen werden, weniger überlastete Strecken oder Tageszeiten zu wählen, was zur Verringerung von Staus und zur Verbesserung der Umweltsituation im Lande beitragen würde.
Gleichzeitig wird die Einführung von Mautzonen in luxemburgischen Städten nicht in Betracht gezogen. Gemäß der Koalitionsvereinbarung für die Jahre 2023-2028 ist nicht geplant, Mautsysteme in den Städten zu installieren oder Verkehrsbeschränkungszonen auf Mautbasis einzurichten. Diese Entscheidung wird von dem Wunsch diktiert, die Zugänglichkeit der Städte für alle Kategorien von Bürgern und Unternehmen zu erhalten.