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Kapitalertragsteuer in Luxemburg

In diesem Artikel befassen wir uns mit den Einzelheiten der Kapitalertragsteuer in Luxemburg und erläutern, was sie ist, wer ihr unterliegt und wie sie berechnet wird. Außerdem werden wir einige wichtige Befreiungen und Abzüge erörtern, die Anleger in Anspruch nehmen können, um ihre Steuerschuld zu verringern.

Zuletzt aktualisiert
26.09.24

Luxemburg ist bekannt für seine stabile Wirtschaft, seinen hohen Lebensstandard und sein Steuersystem, das allgemein als günstiger als das vieler anderer Länder angesehen wird, sowohl was die Besteuerung von Privatpersonen als auch von Unternehmen angeht.

Wenn Sie in Luxemburg steuerlich ansässig sind und Investitionen in Luxemburg getätigt haben oder planen, müssen Sie sich über die steuerlichen Verpflichtungen des Landes, einschließlich der luxemburgischen Kapitalertragssteuer, im Klaren sein, da diese Art von Steuer einen erheblichen Einfluss auf Ihre Investitionserträge haben kann.

Es sei jedoch darauf hingewiesen, dass das Steuersystem sehr komplex sein kann, und dass man sich professionell beraten lassen sollte, um sicherzustellen, dass man seinen steuerlichen Verpflichtungen nachkommt und seine Steuervorteile maximiert.

Was ist die Kapitalertragsteuer?

Luxemburg kennt eine Kapitalertragssteuer, die für Privatpersonen und Unternehmen gilt, wenn sie bestimmte Arten von Vermögenswerten wie Aktien, Immobilien und andere Investitionen mit Gewinn verkaufen. Die Steuer wird auf die Differenz zwischen dem Verkaufspreis der Vermögenswerte und dem ursprünglichen Kaufpreis berechnet, aber die Steuerregeln sind unterschiedlich, je nachdem, ob sie für Privatpersonen oder Unternehmen gilt.

Der Steuersatz für Kapitalerträge ist progressiv und hängt vom Gesamtbetrag des Gewinns und der Art des veräußerten Vermögenswerts ab.

Wir werden die Besonderheiten von Einzelpersonen untersuchen und dann schauen, wie es für Unternehmen funktioniert.

Persönliche Kapitalertragsteuer in Luxemburg

Mindeststeuersatz
von 0 %
Maximaler Steuersatz
45,78 %

Der Steuersatz für eine Einzelperson ist progressiv und hängt von der Höhe des Einkommens ab. Er reicht von 0 % bis 45,78 %, wie Sie in der folgenden Tabelle sehen können. 

Gewöhnliche progressive Sätze
Ab EURBis zu EURSteuersatz (%)Beschäftigungsfonds-Zuschlag (%)Effektiver Steuersatz (%)
012.438070,00
12.43914.508878,56
14.50916.578979,63
16.57918.64810710,70
18.64920.71811711,77
20.71922.78812712,84
22.78924.93914714,98
24.94027.09016717,12
27.09129.24118719,26
29.24231.39220721,40
31.39333.54322723,54
33.54435.69424725,68
35.69537,84526727,82
37.84639.99628729,96
39.99742.14730732,10
42.14844.29832734,24
44.29946.44934736,38
46.45048.60036738,52
48.60150.75138740,66
50.752110.40339741,73
110.404165.60040742,80
165.601220.78841944,69
Über 220.78842945,78

Diese Steuersätze werden als gewöhnliche progressive Steuersätze bezeichnet, und wir werden sie in diesem Artikel mehrmals erwähnen.

Darüber hinaus hängt die Kapitalertragssteuer in Luxemburg nicht nur vom steuerpflichtigen Wert ab, sondern auch von der Art des veräußerten Vermögenswerts und von der Dauer des Eigentums. Die steuerliche Behandlung verschiedener Arten von Vermögenswerten ist unterschiedlich, je nachdem, ob sie als bewegliches oder unbewegliches Vermögen betrachtet werden.

Kapitalertragsteuer auf Vermögenswerte in Luxemburg

In Luxemburg unterliegen Veräußerungsgewinne aus beweglichen und unbeweglichen Vermögenswerten der Besteuerung. Dies bezieht sich auf Gewinne, die durch den Verkauf oder den Tausch von Vermögenswerten wie Aktien, Anleihen und anderen Finanzinstrumenten erzielt werden.

Für Steuerzahler ist es wichtig, die Steuervorschriften und -bestimmungen für Kapitalgewinne aus beweglichen Immobilien in Luxemburg zu kennen, da das Versäumnis, steuerpflichtige Gewinne zu melden, Geldbußen oder Strafen nach sich ziehen kann.

Kapitalertragsteuer auf Aktien in Luxemburg

Gewinne aus dem Verkauf von Unternehmensanteilen sind in der Regel in Luxemburg steuerpflichtig. Die Steuersätze und die Regeln für die Berechnung des steuerpflichtigen Einkommens hängen von mehreren Faktoren ab, darunter die Art der Aktien, die Haltedauer und der Aufenthaltsstatus des Verkäufers.

Bei Veräußerungsgewinnen aus dem Verkauf von Aktien im Laufe eines Kalenderjahres, die unter 500 Euro liegen, wird keine Steuer fällig.

Andernfalls müssen Sie sich die Haltedauer ansehen:

Haltedauer von weniger als sechs Monaten

Der Steuersatz ist progressiv entsprechend den zuvor vorgestellten allgemeinen progressiven Sätzen.

Haltedauer von mehr als sechs Monaten

In diesem Fall fallen bei Beteiligungen von weniger als 10 % des Gesellschaftskapitals keine Steuern an, andernfalls werden Veräußerungsgewinne als außerordentliche Einkünfte mit der Hälfte des globalen Höchstsatzes (22,89 %) und einem Freibetrag von 50.000 Euro (verdoppelt für Ehegatten/Lebenspartner, die gemeinsam einen Antrag stellen) besteuert.

Darüber hinaus unterliegen alle Einkünfte aus Kapitalerträgen einem Beitrag zur Langzeitpflegeversicherung von 1,4 %.

Wenn Sie ein Gebietsfremder sind, sind Ihre Kapitalgewinne nur in Ihrem Wohnsitzland steuerpflichtig, aber Kapitalgewinne aus der Veräußerung einer 

Die folgende Tabelle fasst die bisherigen Informationen zusammen. Ausführlichere Informationen finden Sie auf der Seite Guichet.lu.

CGT-Sätze
Kurzfristiger Aktienbesitz (weniger als 6 Monate)Langfristiger Aktienbesitz (mehr als 6 Monate)
Minderheitsbeteiligung (weniger als 10%)Besteuerung zu progressiven SätzenFreistellung
Mehrheitsbeteiligung (mehr als 10%)Besteuerung zu progressiven SätzenBesteuerung zur Hälfte des allgemeinen Höchstsatzes und 50.000 EUR Freibetrag (verdoppelt für Ehegatten/Lebenspartner, die gemeinsam einen Antrag stellen)

Kapitalertragssteuer auf Kunst und Sammlerstücke

Unsplash, Neel Acow
Unsplash, Neel Acow

Kunst und Sammlerstücke gelten ebenfalls als bewegliches Vermögen, so dass die Steuern ähnlich berechnet werden wie bei Aktien oder anderen Wertgegenständen. Beträgt die Besitzdauer weniger als 6 Monate, werden die üblichen progressiven Steuersätze angewandt, andernfalls sind die Kapitalerträge steuerfrei.

Kapitalgewinne, die beim Verkauf eines Kunstwerks im Rahmen einer individuellen Geschäftstätigkeit erzielt werden, sind als Teil des Geschäftseinkommens zu betrachten und daher zum normalen Steuersatz (d. h. bis zu 45,78 %) zu besteuern.

Es gibt jedoch einige Ausnahmen von dieser Steuer. So sind zum Beispiel Kunst und Sammlerstücke, die im Besitz von öffentlichen Einrichtungen wie Museen sind und dort ausgestellt werden, von der Steuer befreit. Außerdem können Kunst- und Sammlungsgegenstände, die im Besitz von gemeinnützigen kulturellen Organisationen sind und von diesen ausgestellt werden, von der Steuer befreit werden, wenn bestimmte Bedingungen erfüllt sind.

WTS ist eine internationale Steuerberatungsgruppe. Sie hat eine spezielle Broschüre über die Besteuerung von Kunstgegenständen in verschiedenen Ländern der Welt herausgegeben. Sie können sie als Leitfaden für die Besteuerung Ihrer Sammlerstücke verwenden.

Dokumente
PDF
Sonderbroschüre über die Besteuerung der schönen Künste
DE
Sonderbroschüre über die Besteuerung der schönen Künste
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Kapitalertragsteuer auf Immobilien

Wie bei Aktien sind Gewinne aus dem Verkauf von Immobilien in Luxemburg steuerpflichtig, wobei der Steuersatz und die Regeln für die Berechnung des steuerpflichtigen Gewinns von mehreren Faktoren abhängen, u. a. von der Art der Immobilie (Erst- oder Zweitwohnsitz), der Dauer des Eigentums und dem Wohnsitzstatus des Verkäufers.

Beim Verkauf einer Immobilie ist es wichtig, festzustellen, ob die Immobilie Ihr Hauptwohnsitz war. Wenn ja, wird keine Steuer fällig.

Andernfalls hängt die Steuerpflicht von der Dauer des Eigentums ab, genauer gesagt, müssen Sie feststellen, ob der Verkauf der Immobilie weniger oder mehr als 2 Jahre nach ihrem Erwerb erfolgt.

Haltedauer weniger als 2 Jahre

Das erzielte Einkommen wird als "Spekulationsgewinn" bezeichnet und zu den üblichen progressiven Sätzen besteuert.

Haltedauer von mehr als 2 Jahren

Das erzielte Einkommen wird als "Veräußerungsgewinn" bezeichnet und mit maximal 21 % (der Hälfte des globalen Steuersatzes) besteuert.

Nach dem Verkauf einer Immobilie können alle Einkünfte aus Kapitalerträgen zehn Jahre lang um bis zu 50.000 Euro (bzw. 100.000 Euro bei gemeinsam veranlagten Ehegatten oder Partnern) reduziert werden.

Der Betrag der Ermäßigung wird jedoch um die Zulagen gekürzt, die Sie während des Zehnjahreszeitraums, in dem sie die Immobilie besaßen, bereits erhalten haben.

Diese Vorschriften gelten sowohl für in Luxemburg ansässige als auch für nicht in Luxemburg ansässige Personen, die Immobilien in Luxemburg verkaufen.

Schließlich unterliegen auch Einkünfte aus der Veräußerung von Immobilien der Pflegeversicherung. Die Luxemburgische Steuerverwaltung, eine der drei großen Steuerbehörden in Luxemburg, berechnet den fälligen Beitrag anhand eines Falles.

Es ist wichtig zu wissen, dass Spekulationsgewinne aus dem Verkauf von Gebäuden im Ausland steuerfrei sind.

Kapitalertragssteuer auf Kryptowährungen

Unsplash, Art Rachen
Unsplash, Art Rachen

Die Besteuerung von Kryptowährungen ist kompliziert, da es sich um eine relativ neue Technologie handelt und die Steuerbehörden immer noch daran arbeiten, zu verstehen, wie sie funktionieren und wie sie für Steuerzwecke eingestuft werden sollten.

Das Besteuerungsverfahren für Einkünfte aus dem Verkauf von Kryptowährungen in Luxemburg ist noch unklar, da die Steuerbehörden keine spezifischen Anweisungen geben.

Daher neigt das Ökosystem der Kryptowährungen dazu, bereits bestehende Regeln auf diese neue Art von Vermögenswerten anzuwenden. Das Problem besteht darin, die Einkommenskategorie zu bestimmen, die den in diesem Bereich erzielten Gewinnen entspricht.

Man könnte meinen, dass Kryptowährungsgewinne in Luxemburg Kapitalgewinne sind, aber das ist nicht unbedingt der Fall. Der am weitesten verbreitete Standpunkt besagt, dass das Einkommen aus dem Verkauf von Kryptowährungen davon abhängt, wie der Anleger in drei Kategorien eingeteilt wird: Investoren, Spekulanten und Miner.

Spekulanten und Miner

Sie werden als Gewerbetreibende betrachtet und besteuert. In der Regel wird ihre Tätigkeit über eine Gesellschaft ausgeübt, und ihre Gewinne werden mit 22 % bis 25 % besteuert.

Investoren

Auf der anderen Seite wären die Kryptowährungen steuerfrei, da in diesem Fall die Einkünfte als sonstige Einkünfte angesehen werden und Artikel 99bis des Einkommensteuergesetzes vorsieht, dass nur Spekulationsgewinne steuerpflichtig sind. Der Punkt ist, dass man die Kryptos mindestens 6 Monate lang behalten muss, um als Anleger zu gelten.

Auf jeden Fall ist das alles noch unklar und kompliziert, was an der Natur der Kryptowährungen liegt. Es gibt viele Feinheiten, z. B. beim wiederholten Kauf zu verschiedenen Zeiten und beim Verkauf von Teilen des Portfolios, und das alles gemischt mit dem Einsatz von Einkommen und Einkommen, das auf verschiedene Weise durch dezentrale Finanzprotokolle erzielt wird.

Wir geben einen allgemeinen Überblick über die Einkommenssteuer in diesem Bereich, aber es wird dringend empfohlen, sich in dieser Angelegenheit professionell beraten zu lassen.

Unternehmen und Kapitalertragsteuer in Luxemburg

Luxemburg bleibt eines der attraktivsten Länder in Europa für Unternehmensinvestitionen, was vor allem auf seine Unternehmenssteuerregelungen zurückzuführen ist, die sich durch eine niedrige Besteuerung auszeichnen.

Eine Besonderheit der luxemburgischen Körperschaftssteuer besteht darin, dass alle Einkünfte des Unternehmens als gewerblich gelten und nicht nach Kategorien getrennt werden.

Alle Einkünfte werden steuerlich gleich behandelt, unabhängig von ihrer Art oder Herkunft. So werden Kapitalgewinne in Luxemburg mit allen anderen Einkommensarten des Unternehmens vermischt.

Der nächste Schritt ist die Bestimmung des Steuersatzes, der von der Bemessungsgrundlage abhängt:

Wenn es weniger als 175.000 Euro sind

Der anwendbare Satz beträgt 15 %.

Zwischen 175.000 und 200.000 Euro

Der anwendbare Satz liegt zwischen 15 und 17 %.

Über 200.000 Euro

Der geltende Satz beträgt 17 %.

Darüber hinaus müssen alle juristischen Personen mit Sitz in Luxemburg einen Betrag in Höhe von 7 % ihrer Körperschaftssteuer als Beitrag zum Beschäftigungsfonds entrichten.

Beispiel

Mit anderen Worten: Ein Unternehmen, das einem Steuersatz von 17 % unterliegt, zahlt einen zusätzlichen Aufschlag von 1,19 % in diesen Fonds. Das bedeutet, dass ein Unternehmen, das einem Steuersatz von 17 % unterliegt, einen zusätzlichen Aufschlag von 1,19 % (17 * 0,07) in diesen Fonds einzahlt.

Dies sind die Grundlagen, aber es gibt viele Ausnahmen und Sonderfälle, z. B. kann der Verkauf von Aktien einer Tochtergesellschaft in Luxemburg von der Kapitalertragssteuer befreit sein, wenn die folgenden drei Bedingungen erfüllt sind:

  • Die Tochtergesellschaft ist in einem Mitgliedstaat der Europäischen Union oder in einem Land ansässig, mit dem Luxemburg ein Steuerabkommen abgeschlossen hat, das eine Bestimmung über den Informationsaustausch enthält.
  • Die Tochtergesellschaft befindet sich nicht in einem Land, das als Steuerparadies gilt.
  • Die Holdinggesellschaft besitzt mindestens 10 % des Aktienkapitals der Tochtergesellschaft oder hat einen Anschaffungspreis von mindestens 6 Millionen Euro.

Es ist wichtig, daran zu denken, dass Luxemburg mehrere Steuerabkommen mit anderen Ländern abgeschlossen hat, die sich auf die steuerliche Behandlung von Kapitalgewinnen für Privatpersonen und Unternehmen auswirken können. Diese Abkommen gewähren Erleichterungen bei der Doppelbesteuerung und wirken sich auf die Steuerpflicht von Steuerzahlern mit grenzüberschreitenden Investitionen oder Aktivitäten aus.

Befreiung von der luxemburgischen Kapitalertragsteuer

Es gibt mehrere Klassen, die für eine Steuerbefreiung in Frage kommen.

Lotteriegewinne
Geschenke
Entlassungsabfindungen
faq

Häufig gestellte Fragen (FAQ)

Was ist eine Kapitalertragssteuer, und wie wird sie in Luxemburg besteuert?

Was ist die Haltedauer für die Berechnung der Kapitalertragssteuer in Luxemburg?

Wie werden Kapitalgewinne aus dem Verkauf von Immobilien in Luxemburg besteuert?

Sind Kryptowährungen in Luxemburg als Kapitalgewinne steuerpflichtig?

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