In diesem Artikel werden die verschiedenen Klassen und die Kriterien zur Bestimmung Ihrer Steuerklasse in Luxemburg erläutert. Unabhängig davon, ob Sie Angestellter, Selbständiger oder Geschäftsinhaber sind, hilft Ihnen die Kenntnis Ihrer Steuerklasse fundierte Entscheidungen über Ihre Finanzen zu treffen und sicherzustellen, dass Sie die lokalen Steuergesetze einhalten.
Wenn Sie Ihren Wohnsitz in Luxemburg haben oder planen, in das Land zu ziehen, müssen Sie Ihre Steuerklasse kennen, um Ihre Finanzen zu verwalten. Luxemburg hat ein einzigartiges Steuersystem mit verschiedenen Steuerklassen, für die jeweils eigene Regeln und Sätze gelten. Die korrekte Bestimmung Ihrer Steuerklasse ist von entscheidender Bedeutung, da sie einen erheblichen Einfluss auf die Höhe der von Ihnen zu zahlenden Steuern und auf Ihren Anspruch auf die Ihnen zustehenden Steuervergünstigungen haben kann.
Die Steuerklassen in Luxemburg werden auf der Grundlage Ihrer Familiensituation und Ihres Einkommens vergeben. Die Steuerverwaltung ordnet Sie automatisch einer Steuerklasse zu, und zwar auf der Grundlage der Angaben, die Sie bei Ihrer Anmeldung bei den örtlichen Behörden machen. Dabei werden Ihr Einkommen, Ihr Familienstand, die Anzahl Ihrer Kinder und Ihr Alter (wenn Sie älter als 64 Jahre sind) berücksichtigt.
Gegenwärtig gibt es in Luxemburg drei Steuerklassen 1, 1A und 2:
Ihre Steuerklasse richtet sich nach Ihrem Personen- und Familienstand am 1. Januar eines jeden Steuerjahres. Wenn sich Ihre Situation während des Steuerjahres ändert, kann die Klasse entsprechend angepasst werden. Wenn Sie zum Beispiel heiraten, ein Kind bekommen oder sich Ihr Einkommen erheblich ändert, können Sie einer anderen Steuerklasse zugeordnet werden.
So weit scheint das Steuerklassensystem recht einfach zu sein, aber es gibt viele Details zu berücksichtigen, z. B. Ehen zwischen Gebietsansässigen und Gebietsfremden und die Auswirkungen der steuerlichen Gleichstellung.
Das folgende Schaubild zeigt einen detaillierteren Überblick über die Klassenbestimmung unter Berücksichtigung der Unterschiede zwischen Gebietsansässigen (markiert als R) und Gebietsfremden (markiert als NR) sowie der Auswirkungen der steuerlichen Gleichstellung (markiert als TA). Steuerliche Gleichstellung bezieht sich auf die Möglichkeit für Gebietsfremde, als Steueransässige behandelt zu werden, wenn mindestens 90 % ihres gesamten weltweiten Einkommens in Luxemburg besteuert werden.
Ohne Kinder | Mit Kindern | > 64 Jahre alt | ||
Einzeln | 1 | 1A | 1A | |
Verheiratet | R + R oder NR mit TA | 2 | 2 | 2 |
Verheiratet | R + NR ohne TA | 1 | 1A | 1A |
Verheiratet | NR + NR | 1 | 1 | 1 |
Partnerschaften | < 1 Jahr | 1 | 1A | 1A |
Partnerschaften | > 1 Jahr* | 2 | 2 | 2 |
Geschieden/getrennt | < 3 Jahre | 2 | 2 | 2 |
Geschieden/getrennt | > 3 Jahre | 1 | 1A | 1A |
Verwitwet | < 3 Jahre | 2 | 2 | 2 |
Verwitwet | > 3 Jahre | 1A | 1A | 1A |
* Wenn man das ganze Jahr über in einer gemeinsamen Wohnung lebt, eine gemeinsame Steuererklärung abgibt und eine steuerliche Gleichstellung erfolgt, wenn entweder einer oder beide nicht ansässig sind.
Eine ausführlichere Version finden Sie auf der Website der luxemburgischen Steuerverwaltung. Achten Sie auf die Unterschiede, wenn Sie als verheiratete Nichtansässige für die Steuerjahre vor 2017 und für das Steuerjahr 2017 besteuert werden: Sie werden je nach Situation, d. h. je nach dem Prozentsatz des Berufseinkommens des Haushalts und den familiären Umständen, in andere Steuerklassen als üblich eingestuft.
Wenn Sie sich über Ihre Steuerklasse nicht sicher sind oder glauben, dass Sie für eine andere Steuerklasse in Frage kommen, sollten Sie einen Steuerberater konsultieren oder sich an die Luxemburgische Steuerverwaltung wenden, um weitere Informationen zu erhalten oder einen Klassenwechsel zu beantragen. Die Ansprechpartner der luxemburgischen Steuerverwaltung für Privatpersonen sind nach Gemeinden aufgeteilt: Finden Sie Ihr Luxemburgisches Finanzamt auf der offiziellen Website.
Aus diesem Grund gibt es seit kurzem eine Petition zur Überprüfung der Steuerklassen, die 5.500 Unterschriften gesammelt hat, was mehr ist als die 4.500 Unterschriften, die für eine Debatte in der Abgeordnetenkammer erforderlich sind.
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Die Höhe der zu zahlenden Steuern basiert auf einem progressiven Einkommenssteuersystem, d. h. je mehr Sie verdienen, desto höher ist der Prozentsatz, den Sie an Steuern zahlen. Ihre Steuern werden jedoch nicht direkt auf der Grundlage Ihres Einkommens berechnet, hier kommen die Klassen ins Spiel. Sie dienen dazu, den Wert zu bestimmen, auf den Ihre Steuern entsprechend Ihrer Klasse und Ihrem Einkommen berechnet werden.
Von (EUR) | Bis (EUR) | Steuersatz (%) | Beschäftigungsfonds-Zuschlag (%) | Effektiver Steuersatz (%) |
0 | 12.438 | 0 | 7 | 0 |
12.439 | 14.508 | 8 | 7 | 8,56 |
14.509 | 16.578 | 9 | 7 | 9,63 |
16.579 | 18.648 | 10 | 7 | 10,70 |
18.649 | 20.718 | 11 | 7 | 11,77 |
20.719 | 22.788 | 12 | 7 | 12,84 |
22.789 | 24.939 | 14 | 7 | 14,98 |
24.940 | 27.090 | 16 | 7 | 17,12 |
27.091 | 29.241 | 18 | 7 | 19,26 |
29,242 | 31.392 | 20 | 7 | 21,40 |
31.393 | 33.543 | 22 | 7 | 23,54 |
33.544 | 35.694 | 24 | 7 | 25,68 |
35.695 | 37.845 | 26 | 7 | 27.82 |
37.846 | 39.996 | 28 | 7 | 29,96 |
39.997 | 42.147 | 30 | 7 | 32,10 |
42.148 | 44.298 | 32 | 7 | 34,24 |
44.299 | 46.449 | 34 | 7 | 36,38 |
46.450 | 48.600 | 36 | 7 | 38,52 |
48.601 | 50.751 | 38 | 7 | 40,66 |
50.752 | 110.403 | 39 | 7 | 41,73 |
110.404 | 165.600 | 40 | 7 | 42,80 |
165.601 | 220.788 | 41 | 9 | 44,69 |
Über 220.788 | 42 | 9 | 45,78 |
Sobald Sie die Bemessungsgrundlage für Ihre Steuern festgelegt haben, können Sie den Wert Ihrer Steuern anhand der progressiven Steuersätze berechnen.
Um diese Tabelle zu verwenden, müssen Sie berücksichtigen, dass die Steuer progressiv berechnet wird. Das heißt, wenn Sie zum Beispiel ein Jahreseinkommen von 16.000 Euro haben, wird der Prozentsatz, der laut Tabelle 9 % entspricht, nicht auf die gesamten 16.000 Euro angewandt, sondern nur auf den Bereich des Einkommens, der in diese Höhe fällt.
Zur Erleichterung der Verwaltung gibt es eine Seite zur automatischen Berechnung der Steuern auf der Grundlage eines bestimmten Einkommens.
Es ist dennoch wichtig zu verstehen, wie der Berechnungsprozess funktioniert. In den folgenden Abschnitten werden wir Beispiele zeigen, wie die Berechnung für jede der Klassen durchgeführt wird, aber es lohnt sich, zwei Punkte über die Berechnungen in unseren Beispielen zu beachten:
Die Steuerklasse in Luxemburg wirkt sich nur auf die Berechnung der Einkommensteuer aus. Andere Steuern, wie die Mehrwertsteuer und die Grundsteuer, hängen nicht von der Steuerklasse der Person ab.
Bei dieser Klasse gilt der Steuersatz für Ihr gesamtes Einkommen.
Wenn Ihr Jahreseinkommen 20.000 Euro beträgt und Sie die Steuerklasse 1 haben, werden Ihre Steuern auf der Grundlage Ihres gesamten Einkommens wie folgt berechnet:
Um die auf jeden Betrag fällige Steuer zu berechnen, multiplizieren wir ihn mit dem entsprechenden Steuersatz:
Diese Klasse gilt für verwitwete Personen, die nicht in Klasse 2 enthalten sind (also weniger als 3 Jahre), für Personen, die am 1. Januar des Steuerjahres 65 Jahre oder älter sind, und für Alleinerziehende mit einem in ihrem Haushalt lebenden Kind.
Nehmen wir an, Ihr zu versteuerndes Gesamteinkommen beträgt 80.000 Euro. Zunächst müssen Sie die Hälfte der Differenz zwischen Ihrem Einkommen und 49.752 Euro von Ihrem gesamten zu versteuernden Einkommen abziehen. Dadurch verringert sich Ihr zu versteuerndes Einkommen um einen Betrag, der umso höher ist, je näher Ihr Einkommen an der Einkommensgrenze liegt.
Dann wenden wir die progressiven Steuersätze auf Ihr bereinigtes zu versteuerndes Einkommen gemäß den folgenden Stufen an:
Wir berechnen das bereinigte steuerpflichtige Einkommen wie folgt: 80.000 − (1/2 * (80.000 − 49.752)) = 65.126 Euro. Dann wenden wir den Steuersatz von 39 % an.
Vergessen Sie nicht, dass auf die von Ihnen berechnete Einkommensteuer ein Solidaritätszuschlag erhoben wird. Der Solidaritätssteuersatz beträgt 7 % für steuerpflichtige Einkommen unter 150.000 € in Klasse 1a und steigt auf 9 % für Einkommen über 150.000 €.
Die Steuern für diese Klasse basieren auf der Hälfte des gemeinsamen Haushaltseinkommens, und der Betrag wird am Ende mit 2 multipliziert.
Nehmen wir an, ein Ehepaar hat ein gemeinsames steuerpflichtiges Einkommen von 60.000 Euro. Da sie der Klasse 2 angehören, wird ihr zu versteuerndes Einkommen durch zwei geteilt, was 30.000 Euro ergibt.
Gemäß den Steuersätzen beträgt die Steuer für diese Einkommensstufe 2.792 Euro.
Eine Lebenspartnerschaft oder PACS (Civil Solidarity Pact) ist die rechtliche Anerkennung von Lebensgemeinschaften zwischen zwei Personen, die sich entschieden haben, zusammenzuleben, ohne zu heiraten. Diese Partnerschaft bietet Rechtssicherheit in zivilrechtlichen, steuerlichen und sozialversicherungsrechtlichen Belangen.
Der PACS ist ein zivilrechtlicher Vertrag, der von zwei Personen unterschiedlichen oder gleichen Geschlechts geschlossen werden kann, die zusammenleben und ihre offizielle Partnerschaft vor dem Standesbeamten erklären. Sobald die PACS eingetragen ist, kommen die Partner in den Genuss von Steuervergünstigungen und Sozialschutz sowie von Regeln der Solidarität und Verantwortung zwischen den Partnern.
Was die steuerlichen Folgen für Lebenspartner in Luxemburg betrifft, gibt es zwei Möglichkeiten: gemeinsame oder getrennte Besteuerung. Die Partner können die gemeinsame Einkommensteuererklärung Nr. 100 einreichen, allerdings nur, wenn die Lebenspartnerschaft während des gesamten Steuerjahres bestanden hat und sie während dieses Zeitraums eine gemeinsame Wohnung oder einen gemeinsamen Wohnsitz hatten.
Quelle: impotsdirects.public.lu, impotsdirects.public.lu, impotsdirects.public.lu, guichet.public.lu, guichet.public.lu, guichet.public.lu
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