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Wie Sie Ihre Steuerklasse in Luxemburg ermitteln

In diesem Artikel werden die verschiedenen Klassen und die Kriterien zur Bestimmung Ihrer Steuerklasse in Luxemburg erläutert. Unabhängig davon, ob Sie Angestellter, Selbständiger oder Geschäftsinhaber sind, hilft Ihnen die Kenntnis Ihrer Steuerklasse fundierte Entscheidungen über Ihre Finanzen zu treffen und sicherzustellen, dass Sie die lokalen Steuergesetze einhalten.

Zuletzt aktualisiert
04.10.24

Wenn Sie Ihren Wohnsitz in Luxemburg haben oder planen, in das Land zu ziehen, müssen Sie Ihre Steuerklasse kennen, um Ihre Finanzen zu verwalten. Luxemburg hat ein einzigartiges Steuersystem mit verschiedenen Steuerklassen, für die jeweils eigene Regeln und Sätze gelten. Die korrekte Bestimmung Ihrer Steuerklasse ist von entscheidender Bedeutung, da sie einen erheblichen Einfluss auf die Höhe der von Ihnen zu zahlenden Steuern und auf Ihren Anspruch auf die Ihnen zustehenden Steuervergünstigungen haben kann.

Besonderheiten der Steuerklassen

Die Steuerklassen in Luxemburg werden auf der Grundlage Ihrer Familiensituation und Ihres Einkommens vergeben. Die Steuerverwaltung ordnet Sie automatisch einer Steuerklasse zu, und zwar auf der Grundlage der Angaben, die Sie bei Ihrer Anmeldung bei den örtlichen Behörden machen. Dabei werden Ihr Einkommen, Ihr Familienstand, die Anzahl Ihrer Kinder und Ihr Alter (wenn Sie älter als 64 Jahre sind) berücksichtigt.

Gegenwärtig gibt es in Luxemburg drei Steuerklassen 1, 1A und 2:

Steuerklasse 1

Einschließlich alleinstehender Personen, verheirateter Steuerzahler, die sich für eine getrennte Besteuerung entschieden haben, und bestimmter verheirateter Steuerzahler ohne Wohnsitz in Luxemburg.

Steuerklasse 1A

Einschließlich Alleinerziehende mit einem unterhaltsberechtigten Kind, Personen im Alter von 65 Jahren und älter, sowie Personen in besonderen persönlichen Situationen.

Steuerklasse 2

Einschließlich verheiratete Steuerzahler, verwitwete Steuerzahler (für die ersten drei Jahre nach dem Tod des Ehepartners), geschiedene oder getrennt lebende Personen (für die ersten drei Jahre nach der Scheidung), Lebenspartner und bestimmte verheiratete Steuerzahler ohne Wohnsitz in Luxemburg.

Ihre Steuerklasse richtet sich nach Ihrem Personen- und Familienstand am 1. Januar eines jeden Steuerjahres. Wenn sich Ihre Situation während des Steuerjahres ändert, kann die Klasse entsprechend angepasst werden. Wenn Sie zum Beispiel heiraten, ein Kind bekommen oder sich Ihr Einkommen erheblich ändert, können Sie einer anderen Steuerklasse zugeordnet werden.

Bestimmung Ihrer Steuerklasse in Luxemburg

So weit scheint das Steuerklassensystem recht einfach zu sein, aber es gibt viele Details zu berücksichtigen, z. B. Ehen zwischen Gebietsansässigen und Gebietsfremden und die Auswirkungen der steuerlichen Gleichstellung.

Das folgende Schaubild zeigt einen detaillierteren Überblick über die Klassenbestimmung unter Berücksichtigung der Unterschiede zwischen Gebietsansässigen (markiert als R) und Gebietsfremden (markiert als NR) sowie der Auswirkungen der steuerlichen Gleichstellung (markiert als TA). Steuerliche Gleichstellung bezieht sich auf die Möglichkeit für Gebietsfremde, als Steueransässige behandelt zu werden, wenn mindestens 90 % ihres gesamten weltweiten Einkommens in Luxemburg besteuert werden.

Steuerklassenbestimmung
Ohne KinderMit Kindern> 64 Jahre alt
Einzeln11A1A
VerheiratetR + R oder NR mit TA222
VerheiratetR + NR ohne TA11A1A
VerheiratetNR + NR111
Partnerschaften< 1 Jahr11A1A
Partnerschaften> 1 Jahr*222
Geschieden/getrennt< 3 Jahre222
Geschieden/getrennt> 3 Jahre11A1A
Verwitwet< 3 Jahre222
Verwitwet> 3 Jahre1A1A1A

* Wenn man das ganze Jahr über in einer gemeinsamen Wohnung lebt, eine gemeinsame Steuererklärung abgibt und eine steuerliche Gleichstellung erfolgt, wenn entweder einer oder beide nicht ansässig sind.

Eine ausführlichere Version finden Sie auf der Website der luxemburgischen Steuerverwaltung. Achten Sie auf die Unterschiede, wenn Sie als verheiratete Nichtansässige für die Steuerjahre vor 2017 und für das Steuerjahr 2017 besteuert werden: Sie werden je nach Situation, d. h. je nach dem Prozentsatz des Berufseinkommens des Haushalts und den familiären Umständen, in andere Steuerklassen als üblich eingestuft.

Wenn Sie sich über Ihre Steuerklasse nicht sicher sind oder glauben, dass Sie für eine andere Steuerklasse in Frage kommen, sollten Sie einen Steuerberater konsultieren oder sich an die Luxemburgische Steuerverwaltung wenden, um weitere Informationen zu erhalten oder einen Klassenwechsel zu beantragen. Die Ansprechpartner der luxemburgischen Steuerverwaltung für Privatpersonen sind nach Gemeinden aufgeteilt: Finden Sie Ihr Luxemburgisches Finanzamt auf der offiziellen Website.

Aus diesem Grund gibt es seit kurzem eine Petition zur Überprüfung der Steuerklassen, die 5.500 Unterschriften gesammelt hat, was mehr ist als die 4.500 Unterschriften, die für eine Debatte in der Abgeordnetenkammer erforderlich sind.

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Besteuerung der verschiedenen Klassen

Die Höhe der zu zahlenden Steuern basiert auf einem progressiven Einkommenssteuersystem, d. h. je mehr Sie verdienen, desto höher ist der Prozentsatz, den Sie an Steuern zahlen. Ihre Steuern werden jedoch nicht direkt auf der Grundlage Ihres Einkommens berechnet, hier kommen die Klassen ins Spiel. Sie dienen dazu, den Wert zu bestimmen, auf den Ihre Steuern entsprechend Ihrer Klasse und Ihrem Einkommen berechnet werden.

Progressive Steuersätze
Von (EUR)Bis (EUR)Steuersatz (%)Beschäftigungsfonds-Zuschlag (%)Effektiver Steuersatz (%)
012.438070
12.43914.508878,56
14.50916.578979,63
16.57918.64810710,70
18.64920.71811711,77
20.71922.78812712,84
22.78924.93914714,98
24.94027.09016717,12
27.09129.24118719,26
29,24231.39220721,40
31.39333.54322723,54
33.54435.69424725,68
35.69537.84526727.82
37.84639.99628729,96
39.99742.14730732,10
42.14844.29832734,24
44.29946.44934736,38
46.45048.60036738,52
48.60150.75138740,66
50.752110.40339741,73
110.404165.60040742,80
165.601220.78841944,69
Über 220.78842945,78

Sobald Sie die Bemessungsgrundlage für Ihre Steuern festgelegt haben, können Sie den Wert Ihrer Steuern anhand der progressiven Steuersätze berechnen.

Um diese Tabelle zu verwenden, müssen Sie berücksichtigen, dass die Steuer progressiv berechnet wird. Das heißt, wenn Sie zum Beispiel ein Jahreseinkommen von 16.000 Euro haben, wird der Prozentsatz, der laut Tabelle 9 % entspricht, nicht auf die gesamten 16.000 Euro angewandt, sondern nur auf den Bereich des Einkommens, der in diese Höhe fällt.

Zur Erleichterung der Verwaltung gibt es eine Seite zur automatischen Berechnung der Steuern auf der Grundlage eines bestimmten Einkommens.

Es ist dennoch wichtig zu verstehen, wie der Berechnungsprozess funktioniert. In den folgenden Abschnitten werden wir Beispiele zeigen, wie die Berechnung für jede der Klassen durchgeführt wird, aber es lohnt sich, zwei Punkte über die Berechnungen in unseren Beispielen zu beachten:

Die von der Regierungsseite vorgenommene Berechnung

Wir unterscheiden uns um ein paar Cent, weil die tatsächliche Berechnung etwas anders ist. Wir berechnen die Steuer anhand des effektiven Steuersatzes, um die Erklärungen zu vereinfachen, aber in der Berechnung der Regierung werden der Steuersatz und der Zuschlag für den Beschäftigungsfonds getrennt berechnet und abgerundet, bevor sie die Gesamtsteuer bilden. Die hier vorgestellte Berechnung ermöglicht es, das Konzept zu verstehen, und unterscheidet sich nur um wenige Cent.

Bei dieser Berechnung wird nur die Grundeinkommensteuer berücksichtigt

Sie enthält keine anderen Abzüge, Befreiungen oder Gutschriften, die für die Steuersituation einer Person gelten könnten.

Die Steuerklasse in Luxemburg wirkt sich nur auf die Berechnung der Einkommensteuer aus. Andere Steuern, wie die Mehrwertsteuer und die Grundsteuer, hängen nicht von der Steuerklasse der Person ab.

Steuerbetrag der Klasse 1

Bei dieser Klasse gilt der Steuersatz für Ihr gesamtes Einkommen.

Beispiel

Wenn Ihr Jahreseinkommen 20.000 Euro beträgt und Sie die Steuerklasse 1 haben, werden Ihre Steuern auf der Grundlage Ihres gesamten Einkommens wie folgt berechnet:

  • 0 % auf die ersten 12.438 Euro
  • 8,56 % auf die nächsten 2.069 Euro (12.439 − 14.508)
  • 9,63 % auf die nächsten 2.069 Euro (14.509 – 16.578)
  • 10,70 % auf die nächsten 2.069 Euro (16.579 – 18.648)
  • 11,77 % auf die nächsten 1.351 Euro (18.649 – 20.000)

Um die auf jeden Betrag fällige Steuer zu berechnen, multiplizieren wir ihn mit dem entsprechenden Steuersatz:

  • 2.069 Euro x 8,56 % = 177,10 Euro
  • 2.069 Euro x 9,63 % = 199,24 Euro
  • 2.069 Euro x 10,70 % = 221,38 Euro
  • 1.351 Euro x 11,77 % = 159,01 Euro

Steuerbetrag der Klasse 1A

Diese Klasse gilt für verwitwete Personen, die nicht in Klasse 2 enthalten sind (also weniger als 3 Jahre), für Personen, die am 1. Januar des Steuerjahres 65 Jahre oder älter sind, und für Alleinerziehende mit einem in ihrem Haushalt lebenden Kind.

Beispiel

Nehmen wir an, Ihr zu versteuerndes Gesamteinkommen beträgt 80.000 Euro. Zunächst müssen Sie die Hälfte der Differenz zwischen Ihrem Einkommen und 49.752 Euro von Ihrem gesamten zu versteuernden Einkommen abziehen. Dadurch verringert sich Ihr zu versteuerndes Einkommen um einen Betrag, der umso höher ist, je näher Ihr Einkommen an der Einkommensgrenze liegt.

Dann wenden wir die progressiven Steuersätze auf Ihr bereinigtes zu versteuerndes Einkommen gemäß den folgenden Stufen an:

  • Einkommen unter 41.814 Euro: 0 % Steuersatz (unter der Annahme, dass das Einkommen unterhalb dieser Schwelle nicht besteuert wird)
  • Einkommen zwischen 41.814 und 110.403 Euro: 39 % Steuersatz
  • Einkommen zwischen 110.403 und 165.600 Euro: 40 % Steuersatz
  • Einkommen zwischen 165.600 und 220.788 Euro: 41 % Steuersatz
  • Einkommen über 220.788 Euro: 42 % Steuersatz

Wir berechnen das bereinigte steuerpflichtige Einkommen wie folgt: 80.000 − (1/2 * (80.000 − 49.752)) = 65.126 Euro. Dann wenden wir den Steuersatz von 39 % an.

Solidaritätszuschlag in Luxemburg

Vergessen Sie nicht, dass auf die von Ihnen berechnete Einkommensteuer ein Solidaritätszuschlag erhoben wird. Der Solidaritätssteuersatz beträgt 7 % für steuerpflichtige Einkommen unter 150.000 € in Klasse 1a und steigt auf 9 % für Einkommen über 150.000 €.

Steuerbetrag der Klasse 2

Die Steuern für diese Klasse basieren auf der Hälfte des gemeinsamen Haushaltseinkommens, und der Betrag wird am Ende mit 2 multipliziert.

Beispiel

Nehmen wir an, ein Ehepaar hat ein gemeinsames steuerpflichtiges Einkommen von 60.000 Euro. Da sie der Klasse 2 angehören, wird ihr zu versteuerndes Einkommen durch zwei geteilt, was 30.000 Euro ergibt.

Gemäß den Steuersätzen beträgt die Steuer für diese Einkommensstufe 2.792 Euro.

PACS und Steuerklassen in Luxemburg

Eine Lebenspartnerschaft oder PACS (Civil Solidarity Pact) ist die rechtliche Anerkennung von Lebensgemeinschaften zwischen zwei Personen, die sich entschieden haben, zusammenzuleben, ohne zu heiraten. Diese Partnerschaft bietet Rechtssicherheit in zivilrechtlichen, steuerlichen und sozialversicherungsrechtlichen Belangen.

Der PACS ist ein zivilrechtlicher Vertrag, der von zwei Personen unterschiedlichen oder gleichen Geschlechts geschlossen werden kann, die zusammenleben und ihre offizielle Partnerschaft vor dem Standesbeamten erklären. Sobald die PACS eingetragen ist, kommen die Partner in den Genuss von Steuervergünstigungen und Sozialschutz sowie von Regeln der Solidarität und Verantwortung zwischen den Partnern.

Steuerliche Auswirkungen des PACS

Was die steuerlichen Folgen für Lebenspartner in Luxemburg betrifft, gibt es zwei Möglichkeiten: gemeinsame oder getrennte Besteuerung. Die Partner können die gemeinsame Einkommensteuererklärung Nr. 100 einreichen, allerdings nur, wenn die Lebenspartnerschaft während des gesamten Steuerjahres bestanden hat und sie während dieses Zeitraums eine gemeinsame Wohnung oder einen gemeinsamen Wohnsitz hatten.

Gemeinsame Besteuerung

Dies führt zu einer Verringerung der Gesamtsteuerlast, vor allem wenn ein Partner nur ein geringes oder gar kein Einkommen hat. Bei der Zusammenveranlagung wird das Paar steuerlich wie ein Ehepaar behandelt und muss sein gesamtes Einkommen in der Steuerklasse 2 versteuern. Außerdem können sie für bestimmte Ausgaben wie Zinsen für Privatkredite, Versicherungsprämien und -beiträge, Beiträge zur privaten Altersvorsorge und Einzahlungen auf ein Bausparkonto die doppelte Steuerermäßigung in Anspruch nehmen. Lebenspartner sind jedoch von der gemeinsamen monatlichen Besteuerung an der Quelle ausgeschlossen, und ihre Steuerkarten werden von ihrer Partnerschaft nicht berührt; sie werden erst nach Ablauf des Jahres und auf ihren Antrag hin gemeinsam besteuert. Um einen Antrag zu stellen, müssen Sie die Form 100 Einkommensteuererklärung ausfüllen.

Gesonderte Besteuerung

Mit dieser Formalität wird jeder Partner auf der Grundlage seines individuellen Einkommens steuerpflichtig, und es gibt keine besonderen steuerlichen Vorteile für das Paar. Es ist wichtig zu beachten, dass die steuerlichen Auswirkungen einer zivilen Lebenspartnerschaft in Luxemburg komplex sein können und von den individuellen Umständen abhängen. Wenn Sie erwägen, eine PACS einzugehen, ist es wichtig, die rechtlichen Auswirkungen zu verstehen und sich von einem Fachmann beraten zu lassen, um die beste Vorgehensweise für Ihre Situation zu bestimmen.
faq

Häufig gestellte Fragen (FAQ)

Was sind die verschiedenen Steuerklassen in Luxemburg?

Was ist der Unterschied zwischen Steuerklasse 1 und Steuerklasse 2 in Luxemburg?

Welche steuerlichen Auswirkungen hat eine Lebenspartnerschaft oder PACS?

Kann Gebietsfremden eine Steuerklasse in Luxemburg zugewiesen werden?

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