facebook
Luxtoday
Source: Tai's Captures, Unsplash
Anreize und Vorteile

Wie man Mutterschaftsgeld erhält

Eltern zu werden ist eine glückliche, aber nicht ganz einfache Zeit im Leben: Finden Sie heraus, wie der Staat Sie bei der Erziehung Ihrer Kinder unterstützen kann.

Zuletzt aktualisiert
03.02.25

Das Mutterschaftsgeld in Luxemburg beträgt 1740,09 Euro und wird in drei gleichen Raten von 580,03 Euro ausgezahlt.

Schwangerschaftsgeld

Das erste Drittel der Leistung wird entweder vor oder unmittelbar nach der Entbindung gezahlt, ebenso wie der zweite Teil.

Um die Leistung zu erhalten, müssen Sie die obligatorischen Kriterien erfüllen, die für Gebietsansässige und Nichtgebietsansässige unterschiedlich sind.

Anwohner
Nicht-Einwohner

Beim Arztbesuch erhält die werdende Mutter ein Formular für die Beihilfe und ein Mutterschaftsheft. Außerdem haben Frauen, die arbeiten oder studieren, Anspruch auf einen bezahlten freien Tag, wenn die Untersuchung während der Arbeitszeit stattfindet.

Gesundheit
Luxemburg
Medizin

Das Gesundheitssystem in Luxemburg

Dokumente

Neben einem Antrag auf finanzielle Unterstützung benötigen Sie

  • Bankausweis (BIS) mit Angabe des Kontoinhabers, der Kontonummer IBAN und des BIC-Codes;
  • die Geburtsurkunde, wenn das Kind bereits geboren wurde.

Im Falle des Todes des Kindes:

  • Sterbeurkunde oder Bescheinigung über eine Totgeburt;
  • ein ärztliches Attest, das bestätigt, dass das Kind lebensfähig war;
  • für Nicht-Einwohner: eine Bescheinigung der Haushaltszugehörigkeit oder eine vom Standesamt ausgestellte Wohnsitzbescheinigung;
  • für Frauen mit Wohnsitz in einem Land außerhalb der EU, des Europäischen Wirtschaftsraums oder der Schweiz: Kopie der Aufenthaltsgenehmigung.

Das ausgefüllte Formular und die Unterlagen müssen beim Children's Future Fund (CAF) eingereicht werden. Erforderlichenfalls kann die CAE zusätzliche Unterlagen anfordern.

Außerdem füllen die Ärzte, die die schwangere Frau untersuchen, zusätzlich zum Antragsformular ein Formular aus, das folgende Angaben enthalten muss

  • das Siegel des Trägers und Einzelheiten;
  • Adresse;
  • Datum der Prüfung;
  • Unterschrift des Arztes.

Alle Formulare werden an den SAE geschickt.

Geburtszulage

Die Geburtsbeihilfe (zweite Tranche) wird nach der Geburt des Kindes gezahlt. Die Bedingungen für den Erhalt und die formalen Verfahren sind dieselben wie bei der ersten Stufe.

Anwohner

Erforderlich sind: - Eine Aufenthaltserlaubnis in Luxemburg haben. - Mindestens 5 geburtshilfliche und ärztliche Untersuchungen während der Schwangerschaft durchführen lassen. - Eine zahnärztliche Untersuchung durchführen lassen und eine Bestätigung vorlegen.

Nicht-Einwohner

Erforderlich sind: - Ähnliche ärztliche Untersuchungen. - Ein Elternteil muss zum Zeitpunkt der letzten ärztlichen Untersuchung eine Beschäftigung haben.

Sie haben eine Aufenthaltserlaubnis in Luxemburg.

Mindestens 5 geburtshilfliche und medizinische Untersuchungen während der Schwangerschaft durchführen lassen.

Dokumente

Dasselbe wie das Paket für die Schwangerschaftsbeihilfe. Dies sind Anträge auf finanzielle Unterstützung, ein Bankausweis (BIS) mit dem Kontoinhaber, einer IBAN-Kontonummer und einem BIC-Code usw.

Die Zahlung kann nach der ersten postpartalen Untersuchung erfolgen.

Nach der Geburt eines Kindes wird der Frau ein obligatorischer Mutterschaftsurlaub von 8 Wochen gewährt.

Postpartum allowance

Das Wochenbettgeld wird gezahlt, wenn das Kind ein bestimmtes Alter erreicht hat. Um sie zu erhalten, müssen mehrere Kriterien erfüllt sein.

Für die Bewohner ist das Kind verpflichtet:

  • von der Geburt bis zur Vollendung des 2. Lebensjahres ständig in Luxemburg erzogen werden;
  • sich vor dem Alter von 2 Jahren 6 ärztlichen Untersuchungen durch einen Kinderarzt, einen Allgemeinmediziner oder einen Arzt für Allgemeinmedizin unterziehen.

Für Nicht-Einwohner ist das Kind verpflichtet: 

  • sich vor dem Alter von 2 Jahren 6 ärztlichen Untersuchungen durch einen Kinderarzt, einen Allgemeinmediziner oder einen Arzt für Allgemeinmedizin unterziehen;
  • Mindestens ein Elternteil muss von der Geburt des Kindes bis zum Alter von 2 Jahren in Luxemburg arbeiten.

Ein Antragsformular für die Beihilfe wird entweder vom Krankenhaus oder vom Standesamt zum Zeitpunkt der Geburtseintragung ausgestellt.

Für den Erhalt der Zulage sind die gleichen Unterlagen wie für die ersten beiden Stufen erforderlich. Die Zulage wird gezahlt, wenn das Kind 2 Jahre alt ist. Stirbt das Kind, wird die Beihilfe dennoch in voller Höhe gezahlt, wenn die Voraussetzungen für den Erhalt der Beihilfe erfüllt sind.

faq

Häufig gestellte Fragen (FAQ)

Wie hoch ist die Mutterschaftsbeihilfe in Luxemburg?

Welche Unterlagen benötige ich für den Bezug von Mutterschaftsgeld in Luxemburg?

Feedback senden

Fotos aus diesen Quellen: Tai's Captures, Unsplash, Nationales Krebsinstitut, Unsplash

Autoren: Daria
War dieser Artikel hilfreich?
Sehr hilfreich!
Informativ!
Ich habe es nicht verstanden
Dieser Artikel ist veraltet