
So holen Sie sich eine Katze in Luxemburg: Vorschriften, Unterlagen und praktische Tipps für 2026
Luxemburg ist eines der wenigen europäischen Länder, in denen die Haltung von Haustieren durch ein eigenes, modernes Gesetz geregelt wird und nicht durch veraltete Vorschriften aus dem letzten Jahrhundert. Bevor Sie sich eine Katze anschaffen, sollten Sie sich genau darüber informieren, was hier gilt: Was besagt das Tierschutzgesetz, muss das Tier registriert werden, wo ist der Erwerb einer Katze legal und wie werden sich die bevorstehenden Änderungen auf EU-Ebene in naher Zukunft auf Tierhalter auswirken?
Rechtsgrundlage: das Tierschutzgesetz
Die zentrale Rechtsgrundlage bildet das Gesetz vom 27. Juni 2018 über den Tierschutz (Loi du 27 juin 2018 sur la protection des animaux), das ein veraltetes Gesetz aus dem Jahr 1983 abgelöst hat. Es erkennt die Würde von Tieren als empfindungsfähige Lebewesen rechtlich an und erlegt ihren Haltern eine Reihe von Pflichten auf.
Gemäß § 4 des Gesetzes muss jeder, der ein Tier hält, diesem artgerechte Nahrung, Wasser und Pflege sowie eine Unterbringung bieten, die seinen physiologischen, ethologischen und ökologischen Bedürfnissen entspricht, und dabei jegliches Leiden des Tieres vermeiden. Das Gesetz verpflichtet die Bürger zudem, jedem Tier zu helfen, das leidet, verletzt oder in Gefahr ist.
Eine gesonderte Bestimmung verbietet ausdrücklich den Verkauf oder die Weitergabe von Katzen und Hunden in Geschäften, auf Märkten und auf der Straße. Der Kauf eines Kätzchens „auf der Straße“, auf einem informellen Markt oder in einer Tierhandlung ist in Luxemburg nicht legal – die einzigen zulässigen Bezugsquellen sind Züchter und Tierheime. Diese Maßnahme wurde unter anderem eingeführt, um den Druck auf überfüllte Tierheime zu verringern und skrupellosen Weiterverkäufern das Leben zu erschweren.
Ein weiteres bemerkenswertes Merkmal der luxemburgischen Gesetzgebung ist das Prinzip der „Positivliste“: Es dürfen nur Tiere gehalten werden, die auf einer genehmigten Artenliste aufgeführt sind. Katzen stehen natürlich auf dieser Liste, sodass die Haltung einer Katze an sich kein Problem darstellt.

Muss man eine Katze registrieren oder mit einem Mikrochip versehen lassen?
Es ist wichtig, die Vorschriften für Katzen nicht mit denen für Hunde zu verwechseln. Die obligatorische Implantation eines elektronischen Mikrochips und die Registrierung in einer Datenbank sind derzeit gesetzlich nur für Hunde vorgeschrieben: Der Chip muss spätestens vier Monate nach der Geburt implantiert werden, die Daten müssen in eine elektronische Datenbank eingegeben werden, woraufhin der Tierarzt eine Tollwutimpfung verabreicht. Für Hunde gilt außerdem eine jährliche Gemeindesteuer sowie eine obligatorische Haftpflichtversicherung für den Halter.
Für Katzen gibt es derzeit keine entsprechende bundesweite Vorschrift. In der Praxis ist jedoch fast jede Katze, die legal erworben werden kann – sei es aus einem Tierheim oder von einem registrierten Züchter –, bereits mit einem Mikrochip versehen, kastriert und geimpft, da dies bei der Übergabe eines Tieres an einen neuen Besitzer gängige Praxis ist.
Allerdings ändert sich die Situation auf EU-Ebene. Am 28. April 2026 hat das Europäische Parlament die erste EU-weite Verordnung über die Zucht, Haltung, Rückverfolgbarkeit, Einfuhr und den Umgang mit Katzen und Hunden endgültig verabschiedet (mit 558 Ja-Stimmen und 35 Nein-Stimmen). Die Verordnung schreibt vor, dass alle Katzen und Hunde innerhalb der Europäischen Union, einschließlich derjenigen, die sich bereits in Privatbesitz befinden, mit einem elektronischen Mikrochip gekennzeichnet und in interoperablen nationalen Datenbanken registriert werden müssen. Außerdem verbietet sie Inzucht und Zuchtpraktiken, die für die Gesundheit der Tiere schädliche anatomische Merkmale übermäßig verstärken, und verschärft die Vorschriften für die Einfuhr von Tieren aus Drittländern, einschließlich einer obligatorischen Vorabregistrierung.
Zum Zeitpunkt der Erstellung dieses Artikels war die Veröffentlichung des Textes im Amtsblatt der EU noch nicht abgeschlossen, und die Vorschriften sollen schrittweise in Kraft treten: Verkäufer, Züchter und Tierheime haben ab Inkrafttreten vier Jahre Zeit, sich an die neuen Anforderungen anzupassen, während private Halter, die keine Tiere verkaufen, eine längere Übergangsfrist erhalten. Mit anderen Worten: Die obligatorische Mikrochip-Kennzeichnung von Hauskatzen in Luxemburg wird voraussichtlich in den nächsten Jahren Realität werden, und es ist sinnvoll, den Eingriff nicht aufzuschieben, auch wenn er noch nicht offiziell vorgeschrieben ist.

Wo man legal eine Katze bekommen kann
Eine Unterkunft
Der gängigste und offiziell empfohlene Weg ist die Adoption eines Tieres aus einem Tierheim – in Luxemburg werden diese als „asile pour animaux“ und nicht als „SPA“ bezeichnet. Im Land sind mehrere solcher Organisationen tätig, darunter die Lëtzebuerger Déiereschutzliga (Déierenasyl) und SPAD Chats et Chiens sowie das Tierheim in Dudelange, das seit 1989 von Freiwilligen betrieben wird.
Der Ablauf ist in der Regel überall ähnlich: Ein Mitarbeiter stellt den potenziellen Adoptierenden die verfügbaren Katzen vor, der zukünftige Besitzer verbringt Zeit mit dem Tier, und dann wird eine Entscheidung getroffen. Erwachsene Katzen in Tierheimen sind in der Regel bereits kastriert oder sterilisiert, auf das Katzenleukämievirus (FeLV) und das Katzen-Immundefizienz-Virus (FIV) getestet, gegen Flöhe und Würmer behandelt, gegen Panleukopenie, Herpesvirus, Calicivirus sowie gegen Tollwut geimpft und mit einem Mikrochip versehen – wobei der Chip bis zur Übergabe an den neuen Besitzer auf das Tierheim registriert ist.
Die Adoption einer vollständig geimpften erwachsenen Katze kostet je nach Tierheim in der Regel zwischen 80 und 150 Euro – diese Gebühr gilt nicht als „Preis“ für das Tier, sondern als Beitrag zu den Betriebskosten des Tierheims; die Kosten für die Kastration adoptierter Kätzchen werden in der Regel vom Tierheim selbst übernommen. Bei sogenannten „Bauernhofkatzen“ oder Scheunenkatzen (weniger sozialisiert, aus wildlebenden Beständen stammend) wird die Adoptionsgebühr oft vollständig erlassen.
Und eine umfassendere
Wer ein Rassekätzchen möchte, sollte sich rechtlich gesehen an einen registrierten Züchter wenden. Luxemburg hat einen eigenen Katzenverein, den Lux-Cat-Club, in dem Züchter verschiedener Rassen zusammengeschlossen sind – von Britisch Kurzhaar und Maine Coon bis hin zu Sibirisch und Russisch Blau. Ein verantwortungsbewusster Züchter gibt ein Kätzchen erst im Alter von 12 bis 14 Wochen ab und übergibt es zusammen mit einem Tierpass, einem Nachweis über die Erstimpfungen sowie – bei einem Rassekätzchen – den Stammbaumunterlagen. Das Kätzchen muss bereits mit einem Mikrochip versehen sein – die Übergabe eines nicht identifizierten Tieres an einen neuen Besitzer verstößt gegen das Gesetz.
Ein Rassekätzchen von einem Züchter in Luxemburg oder der angrenzenden Grenzregion kostet in der Regel ab etwa 800–900 € und kann je nach Rasse, Stammbaum und Ruf der Zuchtstätte bis zu 1.500–2.000 € erreichen. Es ist ratsam, im Voraus nach der Registrierungsnummer des Züchters, den Unterlagen der Eltern sowie den Ergebnissen der Gen- und Infektionskrankheitstests zu fragen – seriöse Züchter stellen diese bereitwillig zur Verfügung, während die Zurückhaltung, Dokumente oder die Kätzchen selbst zu zeigen, fast immer ein Warnsignal ist.
Was man vermeiden sollte
Das Gesetz verbietet ausdrücklich den Verkauf oder die Weitergabe von Katzen in Zoohandlungen, auf Märkten oder auf der Straße; daher verstoßen alle Angebote für Kätzchen, die außerhalb des Rahmens eines offiziellen Züchters oder Tierheims angeboten werden, gegen das Gesetz. Erwähnenswert sind auch private Importe aus dem Ausland: Die luxemburgische Behörde für Veterinärwesen und Lebensmittelsicherheit (ALVA) hat wiederholt vor Fällen gewarnt, in denen Tiere beschlagnahmt wurden, nachdem sie unter Verstoß gegen die Vorschriften ins Land gebracht worden waren – so wurde beispielsweise ein Wurf Welpen aus Serbien, einem Land, das nicht tollwutfrei ist, beschlagnahmt und die Tiere unter amtliche Quarantäne gestellt. Die Behörde rät ausdrücklich davon ab, Haustiere auf eigene Faust aus dem Ausland einzuführen, und ermutigt jeden, der eine wohlüberlegte Adoption in Betracht zieht, einem Tier den Vorzug zu geben, das sich bereits in einem Tierheim im Großherzogtum befindet.
Sollte eine Katze dennoch aus einem anderen Land einreisen – beispielsweise zusammen mit einer Familie, die nach Luxemburg umzieht –, müssen die für alle Tierverbringungen innerhalb der EU und in die EU geltenden Anforderungen erfüllt sein: die Implantation eines Mikrochips vor der Tollwutimpfung, die Impfung selbst frühestens im Alter von 12 Wochen, eine vorgeschriebene Wartezeit von 21 Tagen nach der ersten Tollwutimpfung sowie ein gültiger EU-Heimtierausweis oder eine tierärztliche Bescheinigung für Tiere aus Drittländern. Seit dem 21. April 2026 wendet die EU zudem ein aktualisiertes System zur Kontrolle der nichtkommerziellen Verbringung von Heimtieren an, das strengere Dokumentenkontrollen vorsieht: Unstimmigkeiten zwischen den Angaben im Heimtierausweis, auf dem Mikrochip und im Impfpass sind ein häufiger Grund für die Verweigerung der Einreise an der Grenze.
Darf man in einer Mietwohnung eine Katze halten?
Die Haltung von Tieren in Mietwohnungen in Luxemburg wird nicht durch ein gesondertes Gesetz geregelt, sondern durch die Bestimmungen des Mietvertrags. Dem Vermieter steht es frei, zu entscheiden, ob er Haustiere in seiner Immobilie zulässt, und oft legt er dies direkt im Vertrag fest. Wenn der Mietvertrag keine Angaben zu Haustieren enthält, gilt nach der gängigen Praxis, dass der Mieter das Recht hat, ein Haustier zu halten. Allerdings kann ein Tier, das Nachbarn stört oder Sachschäden verursacht, auch ohne ausdrückliches Verbot als „Missbrauch der Nutzung“ angesehen werden und einen Kündigungsgrund darstellen.

Das luxemburgische Wohnungsbauministerium hat bestätigt, dass es nicht plant, private Vermieter oder gar Sozialwohnungsbetreiber gesetzlich dazu zu verpflichten, Haustiere zuzulassen – man befürchtet nämlich, dass einige Vermieter ihre Immobilien dann ganz einfach nicht mehr vermieten würden, was das ohnehin schon begrenzte Angebot an bezahlbarem Wohnraum weiter schrumpfen lassen würde. Der „Fonds du logement“, ein bedeutender Sozialwohnungsanbieter, erlaubt Haustiere unter der Voraussetzung, dass sie keine Schäden an der Immobilie verursachen und die Nachbarn nicht stören. In der Praxis bedeutet dies, dass es sich lohnt, die Frage nach der Haltung einer Katze vor Unterzeichnung des Mietvertrags direkt mit dem Vermieter oder der Agentur zu besprechen und eine entsprechende Vereinbarung nach Möglichkeit schriftlich festzuhalten.
Wie viel kostet die Haltung einer Katze?
Neben den einmaligen Kosten für die Adoption oder den Kauf sollten Sie auch die laufenden Ausgaben einplanen. Dazu gehören in der Regel: Futter (Trocken- und Nassfutter), Katzenstreu, jährliche Tierarztbesuche und Auffrischungsimpfungen, Parasitenprophylaxe sowie unvorhergesehene Behandlungskosten. Die Preise für tierärztliche Leistungen in Luxemburg entsprechen in etwa denen in den Nachbarländern Belgien, Frankreich und Deutschland, angepasst an die allgemein höheren Lebenshaltungskosten des Landes. Viele Tierhalter schließen zudem eine Tierkrankenversicherung ab – diese ist zwar nicht verpflichtend, aber sinnvoll, um unerwartet hohe Rechnungen für Operationen oder Langzeitbehandlungen zu vermeiden.
Quelle: guichet.public.lu,, gouvernement.lu,, legilux.public.lu,, www.petafrance.com,, www.europarl.europa.eu,, www.lepointveterinaire.fr,, www.code-animal.com,, www.asile.lu,, www.deierenasyl.lu,, luxcatclub.lu
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