Der Winter ist wieder da, die Tage werden kürzer, die Temperaturen werden immer kälter und es ist auch Zeit, die Reifen an Ihrem Auto zu wechseln. Wenn Sie schon lange auf dem Land unterwegs sind, werden Sie das sicher wissen, aber wenn Sie neu auf den Straßen des Großherzogtums sind, wissen Sie es vielleicht nicht. Aber keine Sorge, in diesem Artikel erfahren Sie alles, was Sie über Winterreifen wissen müssen.
Für Grenzgänger ist nicht nur die luxemburgische Gesetzgebung von Bedeutung, sondern auch die ihres eigenen Landes. Es ist daher wichtig, auf eine wichtige Änderung in der französischen Gesetzgebung hinzuweisen: Ab dem 1. November 2024 sind nur noch Winterreifen mit der Bezeichnung "3PMSF" (3 Peak Mountain Snow Flake) zugelassen, die durch das "alpine Symbol" in Form eines dreizackigen Berges mit einer Schneeflocke gekennzeichnet sind. Reifen, die nur mit "M+S" gekennzeichnet sind, werden nicht mehr akzeptiert.
Wenn der Winter kommt, sollten in Luxemburg Winterreifen auf das Auto montiert werden, denn Kälte, Schnee und Eis beeinträchtigen das Fahrverhalten und die Haftung des Fahrzeugs. Es ist eine Frage der Sicherheit. Winterreifen sind weicher und flexibler als Sommerreifen, wenn die Temperatur sinkt, und bieten eine bessere Haftung, außerdem ermöglichen ihre Rillen eine bessere Ableitung von Wasser, Schnee und Schneematsch. All dies führt dazu, dass sich der Bremsweg bei der Verwendung von Winterreifen im Vergleich zu Sommerreifen um 25 % verkürzt.
Jetzt gibt es viele Fragen zu beantworten: Welche Fahrzeuge müssen Winterreifen haben, welche Reifen sind zulässig und ab welchem Datum sollten sie gewechselt werden? Gehen wir all diese Fragen und mehr durch, damit alles klar wird.
Alle Fahrzeuge müssen in Luxemburg mit Winterreifen ausgestattet sein, unabhängig davon, ob das Fahrzeug in Luxemburg oder im Ausland zugelassen ist. Auch spielt es keine Rolle, ob der Fahrer ein Einwohner, ein Grenzgänger aus einem Nachbarland oder ein Durchreisender ist. Nach der Straßenverkehrsordnung muss jedes Fahrzeug der Klasse M1, das auf luxemburgischen Straßen unterwegs ist, im Winter mit Winterreifen auf allen Felgen ausgestattet sein.
Falls Sie es nicht im Kopf haben: Die Klasse M1 umfasst alle Fahrzeuge, die für die Beförderung von Personen ausgelegt und gebaut sind und neben dem Fahrersitz über höchstens acht Sitzplätze verfügen.
Für Lastkraftwagen, Omnibusse und Wohnmobile mit einer zulässigen Gesamtmasse von mehr als 3.500 Kilogramm ändern sich die Anforderungen ein wenig, es genügt, wenn die Räder an allen Antriebsachsen dieser Fahrzeuge mit Winterreifen ausgestattet sind.
Es gibt jedoch einige Ausnahmen:
Die Winterreifenpflicht in Luxemburg ist nicht an einen festen Zeitraum gebunden, sondern hängt von den Witterungsverhältnissen und dem Straßenzustand ab. Sobald sich die Witterung verschlechtert, muss das Fahrzeug mit Winterreifen ausgestattet werden, und es obliegt dem Fahrer, die Straßenverhältnisse zu prüfen. Es ist jedoch ratsam, die Reifen zu wechseln, wenn die Temperaturen unter 7° sinken.
Außerdem müssen die Winterreifen mindestens 1,6 mm tiefe Rillen haben, obwohl die Polizei Grand-Ducale rät, die Winterreifen zu ersetzen, sobald die Rillen weniger als 4 mm tief sind, um eine optimale Haftung und Bremsleistung zu erhalten.
Wer auf luxemburgischen Straßen mit einem Fahrzeug fährt, das nicht mit Winterreifen ausgestattet ist, wenn die Witterungsverhältnisse dies erfordern, muss mit einem Verwarnungsgeld von 74 Euro und der Stilllegung des Fahrzeugs rechnen. Wenn die Reifen außerdem das Mindestprofil von 1,6 mm nicht einhalten, beträgt das Bußgeld 145 Euro.
Die Kenntnis der luxemburgischen Gesetzgebung ist wichtig, aber für viele ist es auch wichtig, die Gesetzgebung der Nachbarländer zu kennen. Werfen wir also einen vergleichenden Blick auf die Gesetze in Frankreich, Belgien und Deutschland.
Land | Luxemburg | Frankreich | Belgien | Deutschland |
Fahrzeugtyp mit Winterreifenpflicht | Fahrzeuge der Klasse M1 (z. B. Pkw) müssen Winterreifen auf allen Rädern haben. Lkw, Busse und Wohnmobile mit einem Gewicht von mehr als 3.500 kg müssen nur auf allen angetriebenen Achsen Winterreifen haben. | Leichtfahrzeuge, Nutzfahrzeuge und Busse | Keine Vorschrift für einen Fahrzeugtyp | Alle Kraftfahrzeuge |
Gebiete des Landes, in denen Winterreifen vorgeschrieben sind | Im ganzen Land, bei winterlichen Bedingungen (Schnee, Eis, Frost) | 48 Departements in Gebirgsregionen. | Nicht anwendbar | Im ganzen Land, bei winterlichen Bedingungen (Schnee, Eis, Frost) |
Pflichtzeitraum | Kein fester Zeitraum. Erforderlich, wenn die Bedingungen es erfordern | 1. November bis 31. März | Nicht anwendbar | Kein fester Zeitraum. Erforderlich, wenn die Bedingungen es erfordern |
Akzeptierte Reifentypen | Reifen mit M+S- oder 3PMSF-Kennzeichnung. | Reifen mit 3PMSF-Kennzeichnung sind ab 2024 vorgeschrieben. | Keine besonderen Anforderungen. Empfohlen bei ungünstigen Bedingungen | Reifen mit 3PMSF-Kennzeichnung sind ab 2024 vorgeschrieben. |
Geldbußen bei Nichteinhaltung | Geldstrafe von 74 Euro | Geldstrafe von 135 Euro | Nicht anwendbar | Geldstrafe von 60 bis 120 Euro |
Einer der wichtigsten Punkte, den es zu beachten gilt, ist eine Änderung der Vorschriften in Frankreich und Deutschland, die am 1. November 2024 in Kraft tritt. Ab diesem Datum ist die Verwendung von Winterreifen mit dem 3PMSF-Wintersymbol, dargestellt durch einen Berg mit drei Gipfeln und einer Schneeflocke, in diesen Ländern obligatorisch. Reifen mit dem M+S-Symbol, die bisher akzeptiert wurden, werden nicht mehr akzeptiert.
Wenn Sie grenzüberschreitend arbeiten, vergewissern Sie sich, dass Ihre Reifen den Anforderungen jedes Landes entsprechen, das Sie besuchen.
Abschließend möchten wir Ihnen einige Tipps geben, die Ihnen helfen könnten, wenn Kälte und Schnee die Straßen erobern.
Sobald der Winter Einzug hält, ist es wichtig, Winterreifen in Luxemburg zu montieren. In diesem Artikel haben wir die wichtigsten Vorschriften und Regeln gesehen, die zu beachten sind, aber über die Einhaltung der Regeln hinaus ist es wichtig, es für die Sicherheit zu tun. Ein um 25 % verkürzter Bremsweg kann den Unterschied ausmachen, ob jemand überfahren wird oder nicht. Ebenso kann eine bessere Manövrierfähigkeit bedeuten, die Kontrolle über das Fahrzeug in einer Kurve zu behalten oder geradeaus zu fahren und in das zu krachen, was vor einem ist;
Halten Sie die Regeln nicht nur um ihrer selbst willen ein, sondern weil sie für Ihre Sicherheit und die Sicherheit der anderen gelten. Und schließlich vergessen Sie nicht die Tipps, die wir Ihnen im letzten Abschnitt gegeben haben.
Quelle: www.europe-consommateurs.eu, guichet.public.lu, www.service-public.fr, www.securite-routiere.gouv.fr, police.public.lu, cms.acl.lu, www.lesfrontaliers.lu, www.lesfrontaliers.lu, www.axa.lu, www.foyer.lu, www.volkswagen.lu, www.virgule.lu, lequotidien.lu
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