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Luxtoday

Die Regierung hat eine Ausschreibung für den Erwerb von Kunstwerken für Galerien veröffentlicht

Zuletzt aktualisiert
10.02.25
Art in Luxembourg

Anna Kolosyuk, Unsplash

Jedes Jahr ergänzt das luxemburgische Kulturministerium die öffentliche Kunstsammlung und unterstützt damit Künstler, Innovatoren und den Kultursektor insgesamt. Diese Werke werden dann zur Ausstattung von öffentlichen Einrichtungen, diplomatischen Vertretungen, Museen und kulturellen Organisationen verwendet. Auf diese Weise spiegelt die Sammlung nicht nur die Entwicklung der zeitgenössischen Kunstszene wider, sondern trägt auch zur Bewahrung des nationalen Kulturerbes bei.

Bewerben können sich professionelle Kunstgalerien mit Sitz in Luxemburg. Die Galerie muss über einen ständigen, öffentlich zugänglichen Ausstellungsraum verfügen und die Karriere der von ihr vertretenen Künstler fördern und entwickeln. Städtische Galerien und Vereinigungen ohne kommerzielle Aktivitäten sind nicht zugelassen.

Im Rahmen der Bewerbung kann eine Galerie Werke von maximal drei Künstlern anbieten, von denen jeder einen direkten Bezug zu Luxemburg haben muss (Staatsbürgerschaft, Wohnsitz oder nachgewiesene kulturelle Bindungen zum Land). Pro Künstler können maximal drei Werke eingereicht werden, wobei der Wert eines Werkes 23.000 € (einschließlich Steuern) nicht überschreiten darf.

Die Bewerbung sollte die Kontaktdaten der Galerie, die Biografie des Künstlers, eine Beschreibung des kreativen Ansatzes sowie detaillierte Informationen über das Werk enthalten: Titel, Entstehungsjahr, Technik, Materialien, Abmessungen, Ausstellungsgeschichte und Entstehungskontext. Fotos im JPG- oder TIFF-Format sind obligatorisch, ebenso wie eine Angabe der Kosten.

Die Beiträge sind per E-Mail an appels@mc.etat.lu mit dem Betreff "Appel à propositions d'acquisition - Session 1 2025 - [Name der Galerie]" zu senden. Die Bewerbungen werden bis zum 16. März 2025 angenommen, die Prüfung findet im April statt. Eine Entscheidung wird Ende April 2025 bekannt gegeben.

Die Auswahl der Werke wird von einem Ankaufsausschuss getroffen, der sich aus Experten von Museen und Kunstinstitutionen zusammensetzt. Ihr Ziel ist es, eine strukturierte Entwicklung der Sammlung zu gewährleisten, die verschiedene Bereiche der zeitgenössischen Kunst abdeckt und sowohl anerkannte Meister als auch neue Talente unterstützt.

Wird das Werk gekauft, so wird zwischen dem Verkäufer und dem Staat ein förmlicher Vertrag unterzeichnet, der das Eigentum an dem Werk auf den Staat überträgt und eine nicht ausschließliche Urheberrechtslizenz vorsieht. Nach der Unterzeichnung des Vertrags muss das Werk bis zum 15. Juli 2025 geliefert werden, wobei die Versandkosten zu Lasten des Verkäufers gehen.

Das Kulturministerium betont außerdem, dass die gesamte Dokumentation an das Lëtzebuerger Konschtarchiv übergeben werden kann, um Informationen über die luxemburgische Kunst zu archivieren und zu bewahren.

Dieses Programm trägt also nicht nur zur Entwicklung der staatlichen Sammlung bei, sondern bietet auch lokalen Künstlern und Galerien die Möglichkeit, ihre Werke auf nationaler und internationaler Ebene zu präsentieren.

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Zuletzt aktualisiert
10.02.25

Fotos aus diesen Quellen: Anna Kolosyuk, Unsplash

Autoren: Aleksandr