Gericht hebt Rekordstrafe für Amazon auf

Yunus Tuğ, Unsplash
Das Verwaltungsgericht Luxemburg hat entschieden, eine Geldstrafe in Höhe von 746 Millionen Euro, die von der Nationalen Datenschutzkommission (CNPD) gegen Amazon verhängt worden war, aufzuheben. Das Gerichtsverfahren betraf eine Sanktion, die im Juli 2021 in Übereinstimmung mit der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) verhängt worden war. Obwohl die Verstöße während der Verhandlung bestätigt wurden, befand das Gericht, dass das Verfahren zur Verhängung der Strafe rechtlich nicht korrekt war.
Die Hauptkritik der Richter an der Aufsichtsbehörde (CNPD) war, dass sie den Grad der Schuld des Unternehmens nicht angemessen bewertet habe. Laut den Akten verhängte die Kommission fast automatisch eine Geldstrafe in Millionenhöhe, ohne festzustellen, ob die Verstöße auf Vorsatz oder Fahrlässigkeit zurückzuführen waren. Das Gerichtsurteil betont, dass die etablierte Praxis des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) ausdrücklich verlangt, dass die Aufsichtsbehörden vor der Berechnung der Höhe der Strafe eine detaillierte Untersuchung des psychologischen Aspekts der Straftat durchführen.
Als Folge dieser Entscheidung:
- Die derzeitige Entscheidung über die Zahlung von 746 Millionen Euro wurde für ungültig erklärt.
- Die Nationale Datenschutzkommission (CNPD) ist verpflichtet, den Fall unter Einhaltung aller Verfahrensvorschriften zu prüfen.
- Die Entscheidung des Gerichts schafft eine wichtige Hürde gegen die automatische Verhängung hoher Strafen ohne gründliche Analyse des Verhaltens der betroffenen Person.
Obwohl die Verstöße des Online-Händlers gegen die DSGVO offiziell registriert wurden, machte es die fehlende Analyse der Schuld der Parteien unmöglich, die in der Geschichte des Landes rekordverdächtige Geldstrafe aufrechtzuerhalten. Nun muss die Aufsichtsbehörde die Verhältnismäßigkeit der Strafe im Verhältnis zur Art der begangenen Fehler erneut begründen.





