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Wie Sie in Luxemburg weniger Steuern zahlen, ohne gegen das Gesetz zu verstoßen

Sie gründen ein Unternehmen oder führen ein Kleinstunternehmen in Luxemburg? Dann sollte die Steuerplanung kein abstraktes Konzept sein - sie ist ein Instrument für Überleben und Wachstum. Dieser Artikel bietet eine detaillierte und dennoch leicht verständliche Übersicht über die Funktionsweise des luxemburgischen Steuersystems, die häufigsten Fehler, die Unternehmer machen, welche Steueroptimierungsmodelle legal sind und wie man von der staatlichen Unterstützung profitieren kann.

Zuletzt aktualisiert
29.05.25

Steueroptimierung und -planung gehören zu den wichtigsten Aufgaben für jedes Unternehmen. Das Thema wird besonders dringlich, wenn ein Unternehmen noch klein ist und jeder Euro zählt. Glücklicherweise bietet Luxemburg viele Möglichkeiten, die Steuerlast zu verringern - der Schlüssel ist, zu wissen, wie man sie nutzt.

Tipps für Steuern in Luxemburg

Weniger Steuern zu zahlen, ist ein natürliches Ziel - nicht nur für Privatpersonen, sondern auch für Unternehmen. Besonders kritisch wird es in der Anfangsphase eines Unternehmens. Viele Neugründungen arbeiten mit Verlusten, haben Probleme mit den Abläufen, und wenn sich dann noch Schulden auftürmen, kann das schnell erdrückend werden. Zum Glück gibt es ein paar einfache Schritte, mit denen sich die häufigsten - und teuersten - Fehler vermeiden lassen.

Häufige Fehler bei der Steuerplanung

Steuerliche Fehler können teuer werden: Bußgelder, Steuernachzahlungen, entgangene Vorteile oder sogar die Einstellung der Geschäftstätigkeit. Fehltritte in der Steuerstrategie sind nicht nur Anfängern vorbehalten. Auch erfahrenen Unternehmern können Fehler unterlaufen, die Stress und unnötige Kosten verursachen.

Vermischung von privaten und geschäftlichen Ausgaben

Die luxemburgischen Steuerbehörden (ACD) trennen strikt zwischen geschäftlichen und privaten Ausgaben. Wenn ein Unternehmer dasselbe Fahrzeug für die Familie und die Arbeit nutzt, kann nur ein Teil der Kosten abgezogen werden, und zwar auf der Grundlage der nachgewiesenen geschäftlichen Kilometer. Diese müssen durch Fahrtenbücher, Reiseberichte usw. belegt werden. Andernfalls kann das Finanzamt eine Neuberechnung vornehmen und Strafen verhängen.

Falsche Wahl der Rechtsform

Viele machen als Einzelunternehmer weiter, auch wenn die Gewinne steigen. Die Einkommensteuer in Luxemburg ist jedoch progressiv und kann bis zu 42 % erreichen. Sobald die Gewinne mehr als 100.000 € betragen, ist es oft vorteilhafter, in eine Sàrl zu wechseln, wo der Gewinn mit einem pauschalen Körperschaftssteuersatz von 14-16 % im Jahr 2025 zuzüglich der lokalen Steuer besteuert wird.

Missachtung der Mehrwertsteuerpflicht

Kleinstunternehmen dürfen sich nicht für die Mehrwertsteuer registrieren lassen, wenn ihr Umsatz unter einem bestimmten Schwellenwert liegt (50 000 € im Jahr 2025). Wenn Sie jedoch den Schwellenwert überschreiten und weiterhin Rechnungen ohne Mehrwertsteuer ausstellen, kann das Finanzamt die Mehrwertsteuer rückwirkend in Rechnung stellen und eine Geldstrafe verhängen. Auf der anderen Seite kann eine zu frühe Registrierung zu unnötigem Papierkram führen, der keinen wirklichen Nutzen bringt.

Vernachlässigung von Steuergutschriften

So ermöglicht die Investitionssteuergutschrift (bonification d'impôt) eine Rückerstattung von bis zu 18 % auf Kapitalinvestitionen. Doch viele Unternehmen nutzen sie nicht. Mangelndes Wissen ist keine Entschuldigung - die Steuerpflicht bleibt bestehen.

Rechtliche Strukturen und Besteuerung

Die Wahl der Rechtsform hat nicht nur Auswirkungen auf den Steuersatz, sondern auch auf Ihre persönliche Haftung, den Verwaltungsaufwand und den Zugang zu Steuervorteilen. Hier sind die wichtigsten Optionen:

Sole proprietor (Einzelunternehmen)
Der einfachste und schnellste Weg zum Start. Aber Sie haften persönlich für Ihre Schulden, und die Gewinne werden als persönliches Einkommen besteuert. Bei kleinen Umsätzen ist das noch überschaubar: Die ersten ~11.000 € sind steuerfrei, und die Steuersätze steigen schrittweise an. Aber je höher Ihr Einkommen ist, desto höher wird die Steuerrechnung.
Sàrl (Gesellschaft mit beschränkter Haftung)
Eine separate juristische Person, die der CIT unterliegt. Im Jahr 2025 beträgt der Steuersatz für die Körperschaftsteuer 14 % für die ersten 175.000 € Gewinn und 16 % darüber hinaus. Rechnet man noch 7 % für den Beschäftigungsfonds und die Gemeindesteuer hinzu, ergibt sich eine Gesamtsteuerbelastung von etwa 22-25 % - immer noch besser als 42 % persönliche Einkommensteuer. Außerdem ist Ihr persönliches Vermögen geschützt.
Sàrl-S (Vereinfachtes Sàrl)
Eine kostengünstige Option für Kleinstunternehmen. Für die Eintragung ist kein Notar erforderlich; Stammkapital ab nur 1 €; bis zu 5 Mitarbeiter. Wird wie eine Sàrl besteuert, ist aber viel einfacher und billiger zu gründen. Ein Favorit unter Jungunternehmern.
SIS (Societal Impact Society)
Wenn Sie ein soziales Unternehmen gründen (z. B. Altenpflege, Umweltprojekte), können Sie sich für den SIS-Status qualifizieren. Diese Unternehmen sind von der Körperschaftssteuer, der Gemeindesteuer und der Vermögenssteuer befreit, solange die Gewinne in soziale Ziele reinvestiert werden. Es ist wie eine gemeinnützige Organisation mit einer Unternehmensstruktur.

Wie man die Körperschaftssteuer legal senkt

Auch wenn Ihr Unternehmen CIT zahlt, bedeutet das nicht, dass Sie dem Staat Höchstbeträge abliefern müssen. Luxemburg bietet mehrere legale, transparente und bewährte Möglichkeiten, die Steuerlast zu verringern. Diese gelten sowohl für Sàrl/Sàrl-S als auch für Einzelunternehmer, die eine tatsächliche Kostenabrechnung vornehmen.

Steuergutschrift für Investitionen

Eines der stärksten Instrumente: die bonification d'impôt pour investissement. Ab 2024 beträgt der allgemeine Kreditsatz 12 % der Investitionsausgaben. Wenn Sie in digitale oder grüne Technologie investieren, können Sie bis zu 18 % erhalten. Die Regeln sind im Einkommensteuergesetz (Loi modifiée du 4 décembre 1967) festgelegt. Reichen Sie das Formular 800 zusammen mit Ihrer jährlichen Steuererklärung ein.

Ermäßigte CIT-Sätze

Im Jahr 2025 zahlen kleine Unternehmen 14 % Körperschaftsteuer auf Gewinne bis zu 175.000 € (statt 15 %) und 16 % auf Gewinne über 200.000 € (statt 17 %) - dies ist Teil der 2024 verabschiedeten Reform des Entlastungspakets. Die Senkung des Steuersatzes mag bescheiden erscheinen, aber die Einsparungen summieren sich für profitable Unternehmen schnell.

Maximierung der Abzüge

Absetzbare Ausgaben senken Ihr steuerpflichtiges Einkommen. Achten Sie darauf, dass Sie alles aufzeichnen: Miete, Ausrüstung, Werbung, Reisen, Schulungen. Bewahren Sie die Unterlagen auf und stellen Sie eine geschäftliche Verbindung her. Große Anschaffungen zum Jahresende sind besonders hilfreich, um den Jahresgewinn zu verringern.

Zuschüsse und Subventionen

Der Staat erstattet einen Teil Ihrer Ausgaben für Forschung und Entwicklung, Innovation und Nachhaltigkeit über Luxinnovation, SNCI und das Wirtschaftsministerium. Diese Mittel sind steuerfrei, wenn sie als nicht rückzahlbare Beihilfen eingestuft werden.

Diese Instrumente wirken zusammen: Sie können Steuergutschriften nutzen, Subventionen erhalten und Ihre Bemessungsgrundlage durch absetzbare Ausgaben senken. Der Schlüssel ist eine systematische Planung.

Wann eine Mehrwertsteuerbefreiung sinnvoll ist

Für Kleinstunternehmen gibt es in Luxemburg eine Regelung zur Befreiung von der Mehrwertsteuer - Franchise de TVA. Sie vereinfacht die Buchhaltung und macht die Preisgestaltung attraktiver, funktioniert aber nur in bestimmten Fällen.

Sie können auf die Mehrwertsteuer verzichten, wenn Ihr Jahresumsatz unter 50.000 € bleibt. Solange Sie unter dem Schwellenwert bleiben, müssen Sie keine Mehrwertsteuererklärung abgeben, keine Mehrwertsteuer auf Rechnungen berechnen und keine Vorsteuer ausweisen. Dies ist ideal für B2C-Modelle wie Freiberufler oder Kunsthandwerker, bei denen der Endpreis zählt.

Ohne Mehrwertsteuer behalten Sie entweder die zusätzlichen 17 % oder geben die Einsparungen an die Kunden weiter.

Im B2B-Bereich können Ihre Kunden die Mehrwertsteuer jedoch ohnehin zurückfordern. Aber als Nichtzahler können Sie bei größeren Anschaffungen die Mehrwertsteuer nicht abziehen. In diesem Fall ist es vielleicht klüger, sich freiwillig registrieren zu lassen.

Die MwSt-Registrierung erfolgt über MyGuichet.lu. Sobald Sie den Grenzwert überschreiten, müssen Sie zur normalen Mehrwertsteuerregelung wechseln. Ab 2025 ist eine einmalige Marge von 10 % über dem Schwellenwert zulässig - wenn Sie dies der Steuerbehörde mitteilen (AED).

Diese Ausnahmeregelung ist eine gute Ausgangsbasis, aber wachsende Unternehmen müssen bereit sein, bei Bedarf umzusteigen.

Welche Ausgaben sind abzugsfähig?

Die Körperschaftssteuer in Luxemburg kann durch eine sorgfältige Buchführung über die Betriebsausgaben gesenkt werden. Abzugsfähig sind Kosten, die ausschließlich für berufliche Zwecke anfallen. Diese Regel gilt sowohl für natürliche als auch für juristische Personen.

Miete und Büroflächen
Die Miete für Büros, Werkstätten oder Coworking-Spaces ist absetzbar. Heimarbeiter können einen Teil der Miete, der Hypothekenzinsen und der Nebenkosten auf der Grundlage der Größe des Arbeitsplatzes absetzen (z. B. 20 % der Wohnung).
Ausrüstung und Werkzeuge
Computer, Möbel, Telefone, Software - all das zählt zu den Ausgaben. Sie können auf einmal abgezogen werden (wenn sie unter einem Schwellenwert liegen) oder abgeschrieben werden. IT-Anschaffungen kommen auch für digitale Steueranreize in Frage.
Internet und Telekommunikation
Geschäftliche Mobilfunktarife, Internet und Abonnements (z. B. Google Workspace, Zoom, Online-Buchhaltung) können als Ausgaben geltend gemacht werden, wenn sie beruflich genutzt werden.
Ausbildung
Kurse, Seminare und Fachbücher sind absetzbar, wenn sie in direktem Zusammenhang mit Ihrer Arbeit stehen. Zum Beispiel ein Buchhalter, der seine Kenntnisse auffrischt, oder ein Bäcker, der neue Methoden erlernt.
Beratung und juristische Dienstleistungen
Buchhalter, Steuerberater, Rechtsanwälte, Notare, Marketingagenturen, Designer - alle externen Experten können mit ordnungsgemäßen Rechnungen und Verträgen abgerechnet werden.
Reisen und Transport
Kundenbesprechungen, Konferenzen und Dienstreisen sind absetzbar. Verwenden Sie Fahrtenbücher für Privatfahrzeuge oder erstatten Sie pro Kilometer.
Fernarbeit
Sie können einen Teil der Kosten für den Internetzugang und die Versorgungsleistungen für Mitarbeiter, die im Außendienst arbeiten, absetzen - auf der Grundlage von Rechnungen oder eines vom Unternehmen festgelegten Satzes.
Andere
Bankgebühren, Versicherungen, Werbung, Domänennamen, Website-Entwicklung und sogar Kundenunterhaltung (in der Regel zu 50 % absetzbar) zählen dazu.
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Bewahren Sie immer Unterlagen auf: Verträge, Rechnungen, Kontoauszüge oder Nachweise für Dienstleistungen. Ein separates Geschäftskonto vereinfacht dies.

Vermeidung von Doppelbesteuerung und intelligente Gewinnmaximierung

Kleine Unternehmen in Luxemburg sind oft mit dem Problem der Doppelbesteuerung konfrontiert. Dies ist nicht nur ein theoretisches Problem - es wirkt sich auf das reale Einkommen aus, vor allem, wenn die Eigentümer ihr Einkommen aktiv verwalten und beziehen.

Doppelbesteuerung bedeutet, dass Gewinne zweimal besteuert werden: zuerst auf Unternehmensebene (CIT) und dann noch einmal, wenn die Dividenden an den Eigentümer ausgezahlt werden. Das Unternehmen zahlt beispielsweise 22-25 % Körperschaftsteuer, der Eigentümer zahlt dann persönliche Einkommensteuer auf die Dividenden.

Wie kann man dies verringern? Völlig legale Strategien:

  • Gemischtes Auszahlungsmodell. Anstatt den gesamten Gewinn als Dividende zu erhalten, zahlen Sie sich selbst ein Gehalt. Die Gehälter sind für das Unternehmen absetzbar, was seine Steuerbemessungsgrundlage senkt. Der Eigentümer zahlt immer noch persönliche Steuern und Sozialabgaben, aber die Gesamtbelastung kann geringer sein - insbesondere bei bescheidenen Einkommen.
  • Reinvestition. Behalten Sie die Gewinne im Unternehmen und investieren Sie sie in Anlagen, Personal oder Marketing. Dadurch wird die zweite Steuerschicht vermieden und das Unternehmen gestärkt.
  • 50%ige Dividendenbefreiung. Das luxemburgische Steuerrecht (Art. 115, Abs. 15a) sieht vor, dass nur 50% der von natürlichen Personen erhaltenen Dividenden steuerpflichtig sind. Dadurch wird der Steuersatz auf Dividenden effektiv halbiert.
  • Internationale Aktivitäten. Wenn Sie mit ausländischen Kunden arbeiten oder anderswo steuerlich ansässig sind, nutzen Sie die über 80 Doppelbesteuerungsabkommen Luxemburgs. So können Sie entweder Einkünfte aus einem Land ausschließen oder bereits im Ausland gezahlte Steuern anrechnen.

Wenn zum Beispiel ein Kunde Quellensteuer einbehält, können Sie diese in Luxemburg anmelden und mit Ihrer CIT verrechnen. Oder wenn Sie Dividenden von einer ausländischen Tochtergesellschaft erhalten, können Sie die lokale Doppelbesteuerung ganz vermeiden.

Bonus-Tipp. Zahlen Sie sich als Unternehmer ein bescheidenes Gehalt (knapp über dem Minimum, um die Sozialversicherungsanforderungen zu erfüllen, aber niedrig genug, um in günstigen Steuerklassen zu bleiben). Lassen Sie den Rest des Gewinns im Unternehmen oder entnehmen Sie ihn schrittweise als Dividende. Lassen Sie sich immer von einem Steuerberater beraten - die beste Mischung hängt von Ihrer finanziellen Gesamtsituation ab.

faq

Häufig gestellte Fragen (FAQ)

Was ist der häufigste Steuerfehler für neue Unternehmen in Luxemburg?

Wann sollte ich von einer Einzelfirma zu einer Sàrl wechseln?

Ist die MwSt-Registrierung für alle Unternehmen obligatorisch?

Wie kann ich meine Körperschaftssteuerbelastung legal senken?

Wie kann ich die Doppelbesteuerung von Gewinnen und Dividenden vermeiden?

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