Haustiere in Geschäften: Die Regierung überprüft die Handels- und Tierschutzvorschriften

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Das luxemburgische Landwirtschaftsministerium, vertreten durch Martine Hansen, hat auf eine parlamentarische Anfrage von Marc Goergen geantwortet, der das Problem des Verkaufs und der Haltung von Tieren in Baumärkten angesprochen hatte.
Nach geltendem Recht ist die Euthanasie von Tieren in Einzelhandelsgeschäften nur in Ausnahmefällen erlaubt, wenn es nicht möglich ist, schnell einen Tierarzt zu rufen und das Tier unter Schmerzen oder Verletzungen leidet. In jedem Fall muss ein solches Verfahren den Anforderungen des Europäischen Übereinkommens zum Schutz von Haustieren (1987) entsprechen: Minimierung der Schmerzen, Bewusstlosigkeit vor dem Tod oder tiefe Vollnarkose mit anschließendem Tod.
Geschäfte, die lebende Tiere verkaufen, müssen ebenfalls eine spezielle ministerielle Genehmigung einholen. Im Rahmen des Genehmigungsverfahrens werden sowohl die Haltungsbedingungen der Tiere als auch die berufliche Qualifikation des Personals bzw. das Vorhandensein einer innerbetrieblichen Ausbildung in der Tierpflege überprüft.
Es gibt jedoch keine offiziellen Statistiken über den Tod von Tieren in solchen Geschäften - das Ministerium führt keine Aufzeichnungen über die sogenannten "Perte"-Tiere. Dies gibt Tierschützern und Abgeordneten Anlass zur Sorge, da es nicht möglich ist, das tatsächliche Niveau der Versorgung von Tieren im Handel zu beurteilen.
Auf die Frage nach der Möglichkeit, den Verkauf von Tieren in Baumärkten zu verbieten, deren Haupttätigkeit nicht mit dem Handel mit Heimtieren zusammenhängt (z. B. der Verkauf von Baumaterialien, Farben, Düngemitteln), antwortete das Ministerium, dass das Tierschutzgesetz derzeit überarbeitet wird und alle Möglichkeiten für eine Verschärfung der Maßnahmen geprüft werden.
Daher bleibt die Frage einer stärkeren Regulierung und sogar eines Verbots des Handels mit lebenden Tieren in landwirtschaftlichen Ketten offen, insbesondere im Zusammenhang mit dem öffentlichen Druck und der Reform der Tierschutzvorschriften.