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Airbnb in Luxemburg: Einzelne Vorfälle und vorsichtige Aufsicht

Zuletzt aktualisiert
29.04.25
AirBnb problems in Luxembourg

Natalia Blauth, Unsplash

Aus der Antwort auf die parlamentarische Anfrage Nr. 2150 vom 28. April 2025 geht hervor, dass in Luxemburg zwischen 2020 und 2024 nur acht Probleme im Zusammenhang mit der Nutzung der Airbnb-Plattform gemeldet wurden. Die Ministerien für Inneres, Verbraucherschutz und Wirtschaft lieferten ein detailliertes Bild des Geschehens.

Sechs dieser Fälle wurden dem Luxemburger Verbraucherverband (ULC) gemeldet. In zwei Fällen handelte es sich um versuchten Betrug oder Phishing, in zwei Fällen um Konflikte zwischen Miteigentümern. In einem weiteren Fall ging es um eine Meinungsverschiedenheit zwischen einem Mieter und einem Vermieter, und in einem weiteren um Beschwerden von Nachbarn.

Das Europäische Verbraucherzentrum (EVZ) hat im Jahr 2024 zwei Vorfälle registriert. In einem Fall erhielt der Kunde keinen Zugang zu der gebuchten Unterkunft, und im anderen Fall waren die auf der Plattform veröffentlichten Fotos und Ortsangaben unwahr.

Die luxemburgische Polizei führt keine gesonderten Statistiken über Beschwerden im Zusammenhang mit Airbnb. Betrugsanzeigen werden unter der allgemeinen Kategorie Phishing, Verwendung gefälschter Karten oder Anmietung nicht existierender Unterkünfte behandelt.

Bei Problemen wird den Verbrauchern geraten, sich in erster Linie an die Plattform selbst zu wenden. Wenn keine Reaktion erfolgt oder keine Maßnahmen ergriffen werden, können die Bürger über das Portal Guichet.lu eine förmliche Beschwerde bei der luxemburgischen Wettbewerbsbehörde einreichen.

Vorerst beschränkt sich die Polizei auf regelmäßige Kampagnen gegen Internetbetrug und Phishing. Es gibt keine besonderen Maßnahmen, die speziell auf die Regulierung von Kurzzeitvermietungen über Online-Plattformen abzielen. Die Zusammenarbeit zwischen den Verbraucherschutzbehörden und den Regierungsstellen wird jedoch fortgesetzt, um die Kontrollen bei Bedarf unverzüglich zu verstärken.

Obwohl Airbnb in Luxemburg beliebt ist, bleibt die Situation stabil. Die Behörden betonen, wie wichtig Wachsamkeit und die Einhaltung der rechtlichen Verfahren sind. Ein weiterer Schritt in Richtung Regulierung ist eine neue Verordnung, die ab 2023 in Kraft tritt: Die Vermietung von Unterkünften über die Plattform für mehr als drei Monate gilt nun als gewerbliche Tätigkeit und erfordert eine Lizenz. Dies ermöglicht eine größere Transparenz und gleiche Wettbewerbsbedingungen für alle Marktteilnehmer.

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29.04.25

Fotos aus diesen Quellen: Natalia Blauth, Unsplash

Autoren: Alex