Das luxemburgische Parlament hat die Umstellung auf eine einheitliche Steuerklasse ab 2028 befürwortet

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Am 28. Oktober 2026 verabschiedete die Abgeordnetenkammer den Gesetzentwurf Nr. 8676, mit dem in Luxemburg eine einheitliche Steuerklasse (classe d'impôt unique) eingeführt wird. Sie gilt ab dem 1. Januar 2028.
Ab 2028 unterliegen neue Steuerpflichtige sowie Steuerpflichtige der Steuerklassen 1 und 1a der neuen einheitlichen Steuerklasse. Für diejenigen, die bis zum 1. Januar 2028 gemeinsam veranlagt werden, ist eine Übergangsfrist vorgesehen: Sie können den für die ehemalige Klasse 2 geltenden Tarif noch weitere 25 Jahre lang anwenden.
Im Rahmen der Reform wird auch die Steuergutschrift für Alleinerziehende (crédit d'impôt monoparental) erhöht – von 3.504 auf 4.008 Euro.




