Wie die neue EU-Verordnung den luxemburgischen Bankensektor stärken wird
Der luxemburgische Finanzminister Gilles Roth äußerte sich zur Umsetzung der europäischen Verordnung CRR3, die am 31. Mai 2024 verabschiedet wurde. Dieses Dokument zielt darauf ab, die Stabilität des europäischen Finanzsystems zu erhöhen, den Schutz der Einleger zu stärken und die mit Finanzkrisen verbundenen Risiken zu verringern. Die neue Verordnung stützt sich auf die Empfehlungen des Basler Ausschusses für Bankenaufsicht und sieht strengere Anforderungen an die Kapitalisierung, das Kredit-, Markt- und operationelle Risikomanagement der Banken vor.
Nach Angaben der Commission de Surveillance du Secteur Financier (CSSF) verfügen die luxemburgischen Banken bereits über eine Kapitalausstattung, die über den Mindestanforderungen der CRR3 liegt. Dies bedeutet, dass die Umsetzung der neuen Vorschriften nicht zu einem Rückgang der Kreditvergabe oder einem Anstieg der Kosten für Hypothekendarlehen führen wird. Der wettbewerbsintensive Markt begünstigt auch die weitere Verfügbarkeit von Fremdkapital.
Das Finanzministerium betont, dass es wichtig ist, ein Gleichgewicht zwischen der Verschärfung der Regulierung und der Kontrolle der Kosten der Banken für die Einhaltung der neuen Anforderungen zu wahren. Dies wird die Nachhaltigkeit des Bankensystems sicherstellen, ohne seine Wettbewerbsfähigkeit zu beeinträchtigen.
CRR3 ist ein wichtiger Schritt, um das Vertrauen in das Finanzsystem Luxemburgs und der Europäischen Union insgesamt zu stärken. Die neue Verordnung soll sicherstellen, dass die Banken gegen mögliche wirtschaftliche Schocks gewappnet sind.