Steuerreform in Luxemburg soll ab 2028 in Kraft treten

Gilles Roth, source: Government.lu
Der luxemburgische Finanzminister Gilles Roth bestätigte in einem Interview mit dem Luxemburger Wort, dass der Gesetzesentwurf zur Steuerreform bis Ende 2026 fertiggestellt sein wird und die Reform selbst am 1. Januar 2028 in Kraft treten wird. Es geht um den Übergang zu einer einzigen Steuerklasse für alle Personen, unabhängig vom Familienstand, mit dem Ziel einer gerechteren und moderneren Besteuerung.
Nach Ansicht des Ministers ist das derzeitige System, das auf einem Modell mit getrennter Besteuerung des Einkommens der Ehegatten beruht und Alleinverdienerfamilien begünstigt, veraltet und entspricht nicht mehr den gesellschaftlichen Realitäten. "Wir leben nicht mehr in den 1960er Jahren, als eine Frau ohne die Zustimmung ihres Mannes kein Konto eröffnen konnte", betonte er. Heute liegt die Beschäftigungsquote des zweiten Familienmitglieds bei über 67 Prozent, und die Zahl der Scheidungen und nicht eingetragenen Partnerschaften nimmt zu. Dies macht einen Wechsel zu einem personalisierten Ansatz bei der Besteuerung erforderlich.
Das neue Gesetz sieht eine Übergangsfrist von bis zu 20 Jahren für 15 % der Haushalte vor, hauptsächlich für Paare, bei denen ein Partner mehr als 75 % des Einkommens verdient. Sie werden vorübergehend die bisherigen steuerlichen Bedingungen beibehalten können. Der Minister räumte ein, dass während des Übergangszeitraums Anreize geschaffen werden, um die Steuerzahler zu motivieren, freiwillig auf das neue System umzusteigen.
Die Reform umfasst auch neue soziale und steuerliche Mechanismen, wie die Möglichkeit, dass ein Ehepartner, der zu Hause bleibt, weiterhin Rentenbeiträge zahlt, so dass diese Jahre bei der Berechnung der Rente berücksichtigt werden. Auch die Möglichkeit eines Steuerabzugs für solche Fälle wird diskutiert.
In Bezug auf die Erbschaftssteuer erkannte der Minister das Problem an: Wenn ein Paar nicht offiziell verheiratet ist, aber sein Leben lang zusammengelebt hat, kann eine Erbschaftssteuer von bis zu 48 % anfallen. Er bestätigte jedoch, dass es keine Pläne zur Einführung einer Erbschaftssteuer für direkte Nachkommen gibt.
Zur Staatsverschuldung erklärte Roth, dass die Anleiheemission in Höhe von 2,5 Milliarden Euro im Voraus geplant wurde, um ein mögliches Defizit bis Ende 2025 zu decken. Der Schuldenstand ist auf 27,2 Prozent des BIP gestiegen und nähert sich der 30-Prozent-Marke. Der Minister stellte jedoch klar, dass es sich bei dieser Zahl nicht um eine "rote Linie" handele, im Gegensatz zu der Verpflichtung, das AAA-Rating zu halten.
Steuererhöhungen und Kürzungen bei den Sozialausgaben schloss er trotz der Haushaltsherausforderungen - höhere Verteidigungsausgaben und die Beteiligung des Staates an der Erhöhung der Rentenbeiträge - aus. Stattdessen setzt das Finanzministerium auf das Wachstum der Einnahmen aus der Besteuerung des Finanzsektors, der etwa 25 Prozent des BIP des Landes ausmacht.
Roth kündigte auch einen neuen steuerlichen Anreiz an: Für jeden Monat, der über die vorgeschriebenen 40 Jahre ruhegehaltsfähige Dienstzeit hinaus gearbeitet wird, wird ab dem Alter von 57 Jahren ein Abzug von 750 € gewährt. Lebensjahr ein Abzug von 750 € gewährt. So kann ein Steuerzahler beispielsweise für 12 zusätzliche Arbeitsmonate die Steuerbemessungsgrundlage um 9.000 € verringern. Ein Gesetzentwurf zu dieser Maßnahme wird dem Parlament in Kürze vorgelegt werden. Ziel ist es, Anreize für die Bürger zu schaffen, länger zu arbeiten, indem das tatsächliche Rentenalter (60 Jahre) näher an das gesetzliche Rentenalter (65 Jahre) herangeführt wird.