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Luxtoday

Die deutschen Grenzkontrollen wurden für rechtswidrig erklärt

Zuletzt aktualisiert
30.04.26
Border control between Germany and Luxembourg

Imre Tomosvari, Unsplash

Das Verwaltungsgericht Koblenz hat entschieden, dass die Grenzkontrollen zwischen Deutschland und Luxemburg im Zeitraum vom 16. März bis zum 15. September 2025 gegen die Bestimmungen des Schengener Grenzkodex verstoßen haben. Das Gerichtsverfahren bezog sich auf einen Vorfall am Grenzübergang Perl-Schengen am 11. Juni 2025. Dem Urteil zufolge haben die deutschen Behörden die für die Ausweitung der Kontrollen an den Binnengrenzen erforderlichen Sachbeweise nicht vorgelegt.

Insbesondere stellte das Gericht fest, dass die Regierung nicht nachweisen konnte, dass es zu einem „plötzlichen“ Anstieg der illegalen Migration speziell über die Luxemburg-Route gekommen war. Berlin hatte es zudem versäumt, die den zuständigen Behörden zur Verfügung stehenden Ressourcen angemessen zu bewerten, und nicht nachgewiesen, dass das Funktionieren des Schengen-Raums insgesamt gefährdet war. Die als Begründung an die Europäische Kommission übermittelte offizielle Mitteilung wurde als rechtlich unzureichend angesehen.

Die derzeitige Situation betrifft rund 223.000 Grenzgänger, die täglich die Grenze überqueren, um in Luxemburg zu arbeiten. Viele von ihnen sind luxemburgische Staatsangehörige, die aufgrund der hohen Wohnkosten gezwungen sind, in Nachbarländern zu leben. Obwohl die deutsche Seite die Kontrollen im Rahmen einer neuen Mitteilung bereits bis zum 15. September 2026 verlängert hat, macht das aktuelle Gerichtsurteil solche Maßnahmen rechtlich unhaltbar.

Die Organisation „Junge Europäische Föderalisten Luxemburgs“ (JEF Luxemburg) hat Minister Leon Gloden aufgefordert, sich unverzüglich mit seinen deutschen Amtskollegen in Verbindung zu setzen, um die Kontrollen zu stoppen. Nach Ansicht der Aktivisten sollte Luxemburg von der Europäischen Kommission verlangen, ein Vertragsverletzungsverfahren gegen Deutschland einzuleiten. Sollte die Kommission untätig bleiben, wird dem Staat empfohlen, zu erwägen, die Angelegenheit gemäß Artikel 259 des Vertrags über die Arbeitsweise der EU vor den Gerichtshof der Europäischen Union zu bringen. Obwohl Deutschland das Recht hat, Berufung einzulegen, hat das Urteil des Gerichts in Koblenz bereits einen Präzedenzfall geschaffen, der die Praxis in Frage stellt, außerordentliche Kontrollmaßnahmen zu einem Routinemittel zu machen.

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Zuletzt aktualisiert
30.04.26

Fotos aus diesen Quellen: Imre Tomosvari, Unsplash

Autoren: Alex Mort