Neue EU-Verordnung: ein Schlag für die mit Russland verknüpfte Infrastruktur, Medien und Kryptosphäre

camilo jimenez, Unsplash
Am 21. Mai 2025 ist in der Europäischen Union eine neue Sanktionsverordnung 2025/964 in Kraft getreten, die vom Rat der EU als Ergänzung und Verstärkung der vorherigen Verordnung 2024/2642 angenommen wurde. Trotz der gemeinsamen Rechtssprache verbirgt sich hinter diesem Dokument ein ganz neues Kapitel der Wirtschafts- und Informationsblockade Russlands. Die EU weitet nun nicht nur den Kreis der von den Sanktionen betroffenen Personen und Unternehmen gezielt aus, sondern auch die Logik der Verbote selbst: Infrastruktur, der Medienbereich und sogar Kryptowährungen gehören nun zur Sperrzone.
Sanktionen gehen auf die "materielle Ebene" über: von Schiffen zu Unterseekabeln
Zum ersten Mal verbietet die EU formell alle direkten oder indirekten Transaktionen mit Einrichtungen von strategischer Bedeutung, die im Interesse der russischen Regierung oder mit ihr verbundener Personen genutzt werden. Was sind diese Einrichtungen?
Dazu gehören nicht nur Schiffe, Flugzeuge, Häfen und Flugplätze, sondern auch digitale Netzinfrastrukturen, einschließlich Unterseekabel - mit anderen Worten: alles, was für nachrichtendienstliche Zwecke, Destabilisierung, Überwachung, Cyberangriffe und den Transport von Waffen genutzt werden kann. Beispiele sind in Anhang III des Dokuments aufgeführt.
Die Prüfung, ob eine Beteiligung an der Verletzung der internationalen Ordnung vorliegt, erstreckt sich nun auch auf die Infrastruktur: wem gehört eine Anlage, wie wird sie genutzt, in wessen Interesse - all das wird zum Kriterium für ein Verbot jeglicher Transaktionen.
Ausnahmen sind zulässig, z. B. in humanitären Notfällen oder auf Beschluss der nationalen Behörden, in strikter Übereinstimmung mit den Zielen der Verordnungen.
Kryptowährungsbörsen und Finanzdienstleister außerhalb der EU im Fadenkreuz
Die EU unternimmt auch einen wichtigen Schritt im Kampf gegen das transpartisanische Finanznetzwerk, das außerhalb ihrer Grenzen operiert. Das Verbot gilt nun für alle Unternehmen, die Finanz- oder Kryptowährungsdienstleistungen anbieten, die direkt oder indirekt die als destabilisierend angesehenen Handlungen Russlands unterstützen - zum Beispiel Börsen, Wallets und Zahlungsgateways, die an der Umgehung von Sanktionen beteiligt sind.
Diese Organisationen werden in Anhang IV aufgeführt, und jede Tätigkeit mit ihnen innerhalb der EU wird blockiert.
Medien: direkte Blockierung, keine Illusionen
Eine der bekanntesten Maßnahmen ist die rigide Blockierung der Ausstrahlung russischer Medien in der EU, unabhängig vom Verbreitungskanal:
- TV- und Radio-Airplay,
- Satelliten- und IPTV-Übertragungen,
- Mobil- und Internetanwendungen,
- vorinstallierte Systeme auf Geräten,
- Streaming-Plattformen,
- soziale Netzwerke.
Selbst Werbung in diesen Quellen ist verboten. Dabei geht es nicht nur um die Sperrung von "Sendungen", sondern um eine strukturelle Säuberung des gesamten Informationsbereichs, in dem diese Quellen tätig sein können.
Allerdings ist es Journalisten dieser Medien nicht verboten, in anderen Formaten zu arbeiten, die nicht mit der Verbreitung von Inhalten zusammenhängen. Die EU betont gesondert, dass die Verordnung nicht gegen den Grundsatz der Meinungsfreiheit verstößt - sie zielt darauf ab, systemische Desinformation und Manipulation zu bekämpfen.
Gegen wen können nun Sanktionen verhängt werden?
Eine weitere Neuerung betrifft die Gründe für die Aufnahme in die Sanktionslisten. Jetzt kann die Liste auch Personen umfassen, die:
- den Wahlprozess und die Rechtsstaatlichkeit stört,
- Fehlinformationen zu verbreiten,
- Druck- und Einschüchterungskampagnen durchführt,
- organisiert Cyberangriffe und stört kritische Infrastrukturen,
- Konflikte in Drittländern um Ressourcen provoziert.
Mit anderen Worten: Nicht nur Russen, sondern auch diejenigen, die mit russischen Interessen außerhalb der EU zusammenarbeiten - einschließlich Unternehmen, Experten, Einflussnehmer und Vermittler - sind gefährdet.
Die EU hat ihre Sanktionsmechanismen immer weiter ausgebaut: Erst waren es Konten, dann Ausfuhren und Investitionen, jetzt sind es die Infrastruktur und der Informationsfluss selbst. Die neue Verordnung erlaubt es den EU-Regierungen, Transaktionen zu blockieren oder zu verbieten, auch wenn es sich nicht um Waren handelt, sondern beispielsweise um das Recht, einen Hafen zu nutzen oder Datenverkehr über einen Server zu übertragen.
Das bedeutet, dass die Sanktionen "funktional" werden - es geht nicht so sehr um die Nationalität des Teilnehmers, sondern um seine Einbindung in das System, das der russischen Politik dient.
In den kommenden Wochen werden die Europäische Kommission und die Mitgliedstaaten damit beginnen, zusätzliche Listen von Vermögenswerten (Anhang III), Finanzstrukturen (Anhang IV) und Medien (Anhang V) zu veröffentlichen. Damit werden die neuen Beschränkungen konkretisiert.
In den kommenden Wochen werden die Europäische Kommission und die Mitgliedstaaten damit beginnen, zusätzliche Listen von Vermögenswerten (Anhang III), Finanzstrukturen (Anhang IV) und Medien (Anhang V) zu veröffentlichen. Damit werden die neuen Beschränkungen konkretisiert.