Finanzierung der Grenze: Luxemburg wird nicht für Toiletten im Ausland zahlen

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Eine Anfrage des Piraten-Abgeordneten Marc Goergen hat eines der Paradoxe der luxemburgischen Politik im Bereich der grenzüberschreitenden Mobilität aufgezeigt. Trotz großzügiger Investitionen in gemeinsame Verkehrsprojekte mit den Nachbarländern, wie die 110 Millionen Euro für die Finanzierung von Eisenbahnen in Frankreich oder die Beteiligung am Bau von P+R-Parkplätzen, gibt es eine strikte Einschränkung: Staatliche Subventionen gelten nicht für die Installation von Toiletten außerhalb des Landes.
Die Ministerin für Mobilität, Yuriko Backes, hat ausdrücklich anerkannt, dass es nach geltendem Recht "grundsätzlich nicht möglich ist, Zuschüsse für Infrastrukturen im Ausland zu gewähren". Das bedeutet, dass Luxemburg, selbst wenn die RGTR-Buslinie in Belgien, Frankreich oder Deutschland endet, nicht berechtigt ist, die Installation von Toiletten an der Endhaltestelle zu finanzieren, wenn diese außerhalb der nationalen Gerichtsbarkeit liegt.
Der Minister schlug jedoch einen Kompromiss vor: Da die Strecke zwei Enden hat, ist es möglich, an den "inneren" Endstationen - auf der luxemburgischen Seite - sanitäre Anlagen zu installieren, was offiziell als Alternative zulässig ist.