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Luxemburg verschärft Gesetzgebung zu erschwinglichem Wohnraum: Familien und Gemeinden werden bevorzugt behandelt

Zuletzt aktualisiert
07.04.25
Real estate in Luxembourg

Maria Ziegler, Unsplash

Die luxemburgische Regierung hat einen neuen Gesetzesentwurf zur Vereinfachung der Anwendung des Gesetzes vom 7. August 2023 über bezahlbaren Wohnraum vorgelegt. Das Dokument wurde im Dialog mit lokalen Akteuren ausgearbeitet und basiert auf einer Analyse der bisherigen Erfahrungen. Der Minister für Wohnungswesen und Raumordnung, Claude Meisch, betont, dass erschwinglicher Wohnraum nicht nur eine Frage der Infrastruktur ist, sondern eine Grundlage für soziale Solidarität und die Würde des Einzelnen.

Das im Jahr 2023 verabschiedete Gesetz war ein Meilenstein für die luxemburgische Wohnungspolitik und führte drei strukturelle Neuerungen ein:

  • Unterstützung für Entwickler von Sozialimmobilien,
  • Institut für soziale Vermieter mit regulierten, erschwinglichen Mieten,
  • Einrichtung eines nationalen Registers für erschwinglichen Wohnraum (Registre national des logements abordables, RENLA).

Diese Maßnahmen bildeten die Grundlage für ein langfristiges Modell für einen nachhaltigen und erschwinglichen Wohnungsbestand. Seit seinen ersten Tagen als Minister hat Claude Meisch seine Bemühungen auf die Schaffung eines nachhaltigen Rahmens für bezahlbaren Wohnraum konzentriert. Er initiierte eine Reihe von Konsultationen mit Vertretern von Organisationen wie dem Verband der sozialen Bauträger (FEDAS), dem luxemburgischen Gemeindeverband (Syvicol), dem Wohnungsfonds (Fonds du logement), der nationalen Wohnungsbaugesellschaft (Société nationale des habitations à bon marché, SNHBM) und Ministerien.

Gleichzeitig hat der Minister damit begonnen, Gemeinden im ganzen Land zu besuchen, um Hindernisse und versteckte Potenziale vor Ort zu erörtern. Ziel ist es, lokale Initiativen in konkrete Projekte umzuwandeln, insbesondere dort, wo der Bedarf an Wohnraum am größten ist.

Offizielle Statistiken zeigen: 24 Prozent der Kinder im Land sind von Armut bedroht, bei den Alleinerziehenden ist es fast jedes zweite. Für solche Haushalte wird bezahlbarer Wohnraum nicht nur zu einer Notwendigkeit, sondern zu einem Überlebenskampf: beengte Wohnungen, Feuchtigkeit, Lichtmangel, überhöhte Rechnungen. Der Gesetzentwurf schlägt vor, die "Alleinerziehendentätigkeit" als neues Kriterium in das Wohnungsvergabesystem aufzunehmen. Dadurch können bedürftige Familien bei der Wohnungsvergabe bevorzugt werden.

Um Anreize für die Schaffung von bezahlbarem Wohnraum zu schaffen, verstärkt die Regierung das Anreizsystem. Neben Boni für Klimanachhaltigkeit und Innovation wird eine neue Subvention für die Nachrüstung von Bestandsgebäuden eingeführt. Dies ist ein Schritt zur rationelleren Nutzung des Altbaubestands und zur Verringerung der Umweltbelastung.

Eine wichtige Neuerung ist die geografische Segmentierung. Die Höhe der finanziellen Unterstützung hängt nun von der Region ab: je höher die Grundstückspreise in einer bestimmten Gemeinde, desto höher die Ausgleichszahlungen. Dadurch wird es möglich, die Anstrengungen auf die bedürftigsten Gebiete zu verteilen.

Die Gemeinden werden zu vollwertigen Teilnehmern am System des bezahlbaren Wohnraums. Der Gesetzentwurf sieht vor, das von ihnen investierte Kapital zu entschädigen, und zwar rückwirkend - ab dem 1. Oktober 2023. Ein solcher Schritt wird nach Ansicht des Ministeriums den lokalen Projekten neuen Schwung verleihen.

Soziale Vermieter spielen eine zentrale Rolle bei der Erhaltung einer sozial und funktional gemischten Bevölkerung. Der Gesetzentwurf schlägt vor:

  • zusätzliche Subventionen für die Wohnungsverwaltung von Arbeitnehmern - im Zusammenhang mit der zunehmenden Arbeitsmigration;
  • Erstattung der Kosten für die Unterbringung von Studenten, wenn diese nicht von der Universität Luxemburg verwaltet wird;
  • Einführung eines "freien Kontingents" für Vermieter mit mehr als 100 Einheiten erschwinglichen Wohnraums - sie werden mehr Flexibilität bei der Zuweisung von Wohnungen an Bedürftige haben.

Nach dem Vorbild der Initiative Jugendwunnen - einem Wohnungsbauprogramm für junge Menschen - sind außerdem neue Wettbewerbe für Projekte für ältere Menschen (60+) und Arbeitnehmer geplant, die einen gezielteren Ansatz für die Bedürfnisse der Bevölkerung gewährleisten werden.

Ein weiterer wichtiger Schritt besteht darin, dass Vermieter von Sozialwohnungen in der Lage sein werden, von privaten Investoren gebaute Wohnungen in ihren Bestand aufzunehmen. Dadurch entsteht ein Hybridmodell, das den Angebotsmangel durch Partnerschaften mit dem privaten Sektor ausgleichen kann.

Der Wohnungsfonds (Fonds du logement) wird offiziell als gemeinnützige Einrichtung anerkannt. Seine Kapazitäten werden erweitert, seine Instrumente werden an die aktuellen Gegebenheiten angepasst und seine Aufgabe wird als zentraler Bestandteil der öffentlichen Wohnungspolitik hervorgehoben.

Parallel dazu werden Änderungen am Gesetz über die persönliche Wohnbeihilfe 2023 vorgenommen. Ziel ist es, das Antragsverfahren zu vereinfachen und den zuständigen öffentlichen Dienst zu entlasten.

Mit dem Gesetzentwurf wird erstmals der Status von bezahlbarem Wohnraum als Element der Gemeinnützigkeit gesetzlich verankert. Das bedeutet, dass bezahlbarer Wohnraum nicht als vorübergehende Maßnahme, sondern als strukturelle Antwort auf Knappheit und als rechtliches Instrument zur Verwirklichung des verfassungsmäßigen Rechts auf Wohnen angesehen wird.

Wie Claude Meisch betonte, werden diese Änderungen es mehr als 100 Gemeinden ermöglichen, sich aktiv an dem Prozess zu beteiligen. Zusammen mit Strukturen wie dem Fonds du logement und dem SNHBM entsteht so ein einzigartig breites Netz von Akteuren, die an der Lösung der Wohnungskrise des Landes beteiligt sind.

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07.04.25

Fotos aus diesen Quellen: Maria Ziegler, Unsplash

Autoren: Alex

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