Im Vorfeld des neuen Studienjahres sahen sich Studierende in Luxemburg mit einer akuten Wohnungsknappheit konfrontiert

Kateryna Hliznitsova, Unsplash
Das Hauptproblem, mit dem Studierende im Vorfeld des neuen akademischen Jahres konfrontiert sind, ist nach wie vor der Mangel an bezahlbarem Wohnraum. Mattis Noël, Präsident des Verbandes der Studentenvereinigungen in Luxemburg (ACEL), betont, dass die eigentliche Ursache nicht in hohen Mieten, sondern in einem tatsächlichen Angebotsmangel liegt. Ein Ausbau des Bestands an Studentenwohnheimen könnte den Wettbewerb verstärken und die Preise auf dem Markt auf natürliche Weise senken. Bemerkenswert ist, dass nur 11 Prozent der luxemburgischen Studierenden im eigenen Land bleiben, um zu studieren – das sind rund 4.200 Personen. Die überwiegende Mehrheit, nämlich 89 Prozent, geht ins Ausland – vor allem nach Deutschland (4.400) und Belgien (3.080).
Gleichzeitig hat die im Juni eingeführte Reform der Studienfinanzierung eine Reihe positiver Veränderungen mit sich gebracht. Die Regierung hat die Mobilitätszuschüsse erhöht, eine teilweise Erstattung der Kosten für Sprachprüfungen eingeführt und die halbjährliche Indexierung der Zahlungen genehmigt. Der Zinssatz für Studiendarlehen wurde von 2 Prozent auf 1,8 Prozent gesenkt, und Absolventen können sich nun nach Abschluss ihres Studiums auf einen finanziellen Bonus freuen. Der Verband unterstützt diese Maßnahmen zwar grundsätzlich, drängt jedoch auf eine Weiterentwicklung des Systems. Insbesondere wurde Kritik an der derzeitigen Regelung geäußert, wonach Studierende keinen Mobilitätszuschuss erhalten, wenn sie im selben Land leben und studieren. Darüber hinaus wurden Doktoranden aus dem Kerngesetz über Studienbeihilfen ausgeschlossen, zugunsten einer breiter angelegten, gezielten Förderung ihrer Forschungsprojekte.
Andererseits fanden die von der Grünen Partei (déi gréng) geäußerten Bedenken hinsichtlich der Verschlechterung der Bedingungen für Studierende, die ihr Studium mit einer Arbeit verbinden, unter den Studierendenvertretern keine breite Unterstützung. Nach den neuen Regelungen dürfen diese Studierenden, um ihren staatlichen Zuschuss zu behalten, nicht mehr als 80 Prozent des Mindestlohns verdienen. Mattis Noël weist jedoch darauf hin, dass diese Gruppe von Studierenden weniger auf Zuschüsse angewiesen ist und ohnehin weiterhin Anspruch auf Studiendarlehen hat.
Ein weitaus gravierenderes Problem bleibt der Rechtsrahmen für Praktika. Zwar ist die Verpflichtung zur Bezahlung von Praktikanten ein positiver Schritt, doch erschwert sie in der Praxis die Suche nach Praktikumsplätzen, da die Arbeitgeber die Einzelheiten der gesetzlichen Regelung nicht kennen. Der Verband hat direkte Widersprüche zwischen dem Arbeitsgesetzbuch und dem Sozialgesetzbuch festgestellt, worauf der Arbeitsminister Marc Spautz und die Gesundheitsministerin Martine Deprez bereits hingewiesen wurden. Eine kürzlich durchgeführte Überprüfung des Rechtsrahmens durch die Regierung hat diese Rechtskonflikte jedoch nicht beseitigen können, sodass Arbeitgeber und Studierende weiterhin in Rechtsunsicherheit verbleiben.





