

Dokumentenprüfung in Luxemburg im Jahr 2025: ein vollständiger Leitfaden für Ausländer
In einer zunehmend globalisierten Welt ist die Anerkennung von Dokumenten und Diplomen wichtiger denn je. Für Berufstätige und Studierende, die nach Luxemburg ziehen, ist dieses Verfahren ein entscheidender Schritt bei der Integration in den florierenden Arbeitsmarkt und das Bildungssystem des Landes. Luxemburg ist bekannt für seine multikulturellen Arbeitskräfte und Institutionen von Weltrang und hat seine Systeme optimiert, um sicherzustellen, dass ausländische Qualifikationen effizient und fair anerkannt werden.
Im Jahr 2025 wird Luxemburg seine Verfahren zur Überprüfung von Dokumenten weiter verbessern und straffen, um Ausländern die Integration in den Bereichen Bildung, Beschäftigung und Wirtschaft zu erleichtern. Egal, ob Sie zum Arbeiten umziehen, studieren oder ein Unternehmen gründen - zu wissen, wie Sie Ihre Dokumente in Luxemburg überprüfen können, ist für Ihre Zukunft entscheidend.
Anerkennung von Diplomen und Dokumenten in Luxemburg
Bei der Anerkennung von Dokumenten und Diplomen in Luxemburg werden im Ausland ausgestellte Dokumente validiert, um sicherzustellen, dass sie den lokalen Standards entsprechen, und um festzustellen, welches lokale Dokument vergleichbar ist. Dies ist wichtig, um Zugang zu Bildung, Beschäftigung und anderen Dienstleistungen im Großherzogtum zu erhalten. Ohne die erforderliche Überprüfung werden Ihre Qualifikationen von den Behörden möglicherweise nicht anerkannt, so dass sich Ihre Pläne verzögern können.

Es gibt einige Bereiche, in denen Dokumente (Diplome oder andere relevante Dokumente) anerkannt werden müssen:
- Bildung: Feststellung, ob die Qualifikationen gültig sind, um sich an Universitäten oder Schulen einschreiben zu können.
- Beschäftigung: Beweisen Sie den Arbeitgebern Ihre Qualifikationen, damit sie Sie einstellen können.
- Unternehmenseröffnung: Einreichung der erforderlichen rechtlichen Dokumente zur Gründung eines eigenen Unternehmens.
- Aufenthaltsanträge: Legen Sie einen Identitätsnachweis und eine Zuverlässigkeitsüberprüfung vor, damit Sie eine Aufenthaltsgenehmigung erhalten können.
- Berufszulassung: Erfüllung der gesetzlichen Anforderungen für bestimmte Berufe.
Das luxemburgische Recht verlangt die Überprüfung zahlreicher Dokumente zu rechtlichen und beruflichen Zwecken, hier einige der gängigsten:
- Zeugnisse und Diplome der höheren Bildung
Hochschulzeugnisse und -diplome Im Ausland erworbene Diplome und Zeugnisse wie z. B. das Abitur oder der Master können, wenn sie gültig sind und bestimmte Bedingungen erfüllt sind, als gleichwertig anerkannt werden.
- Berufliche Zertifizierungen
Dabei handelt es sich um Lizenzen für reglementierte Berufe im Gesundheitswesen, im sozialpädagogischen Bereich und im gewerblichen und handwerklichen Bereich, die dem Inhaber das Recht geben, den angegebenen Beruf auszuüben.
- Geburtsurkunde
Die Geburtsurkunde kann für die Beantragung einer Aufenthaltserlaubnis oder anderer familienbezogener Verfahren in Luxemburg unerlässlich sein.
- Bescheinigung, dass keine Vorstrafen vorliegen
- Hochzeitsurkunde
Eine Heiratsurkunde kann für eine Aufenthaltsgenehmigung im Rahmen der Familienzusammenführung oder für andere rechtliche Zwecke erforderlich sein.
- Medizinische Lizenzen
Für Angehörige der Gesundheitsberufe, die ihre Tätigkeit in Luxemburg ausüben wollen, sind spezielle medizinische Lizenzen erforderlich.
- Steuer Dokumente
Für Unternehmer und Selbständige, die in Luxemburg ein eigenes Unternehmen gründen und führen wollen, müssen mehrere Steuerunterlagen übersetzt und validiert werden.
Dies sind nur einige der Dokumente, die bei einem Umzug nach Luxemburg übersetzt und validiert werden müssen.

Der luxemburgische Rahmen für die Anerkennung von Dokumenten
Der luxemburgische Rechtsrahmen für die Anerkennung von Dokumenten soll Transparenz und Fairness gewährleisten. Die jüngsten Aktualisierungen im Jahr 2025 haben die Verfahren vereinfacht. Es gibt einen Unterschied zwischen der Anerkennung von Dokumenten aus der EU und Dokumenten aus Nicht-EU-Ländern. Bitte lesen Sie sorgfältig, welche zusätzlichen Schritte erforderlich sind, wenn Ihre Dokumente aus einem Nicht-EU-Land stammen.
Rahmenwerk | Beschreibung |
EU-Richtlinie über Berufsqualifikationen | Die Anerkennung von Diplomen für reglementierte Berufe wie Krankenschwestern, Hebammen, Ärzte, Zahnärzte, Apotheker, Architekten und Tierärzte beruht auf den Vorschriften und Gesetzen der EU. Innerhalb der EU beruhen diese Qualifikationen auf einem Mindestmaß an Ausbildung, Schulung und Prüfungen, die erforderlich sind, um einen qualifizierten Beruf auszuüben. Daher ist es schneller und einfacher, diese Dokumente anzuerkennen. |
Bilaterale Abkommen | Obwohl die Anerkennung von Dokumenten, die auf bilateralen Abkommen mit Nicht-EU-Ländern beruhen, schneller erfolgt, dauert sie immer noch länger als bei Dokumenten aus der EU. |
Nationale Anerkennungsverfahren | Dies sind die manuellen Verfahren, die am meisten Zeit in Anspruch nehmen werden, um die Dokumente von Nicht-EU-Ländern ohne bilaterale Abkommen anzuerkennen. Dabei wird manuell geprüft, ob die angebotenen Dokumente mit den luxemburgischen Versionen übereinstimmen. |

An der Dokumentenprüfung beteiligte Behörden in Luxemburg
In Luxemburg gibt es einige offizielle staatliche Einrichtungen, die sich um die Anerkennung von Dokumenten kümmern. Hier finden Sie eine Liste der wichtigsten Institutionen und ihre Kontaktdaten:
Name der Einrichtung | Adresse | Telefon | Website | Wie |
Ministerium für höhere Bildung | 29, Avenue John F. Kennedy, L-1855 Luxemburg | +352 247-85100 | www.mesr.public.lu | Erledigt die Überprüfung von Bildungsdokumenten. |
Ministerium für auswärtige Angelegenheiten | 9, Rue du Palais de Justice, L-1841 Luxemburg | +352 247-82100 | www.mae.public.lu | Hilft bei der Apostille und Legalisierung ausländischer Dokumente. |
Schalter.lu | Online Portal | K.A. | www.guichet.lu | Zentrale Drehscheibe für Verwaltungsverfahren in Luxemburg. |
Anerkennungsverfahren nach Herkunftsland im Jahr 2025
Das Verfahren zur Überprüfung der Dokumente ist unterschiedlich, je nachdem, ob Sie aus einem EU-Land oder einem Nicht-EU-Land kommen. Dadurch ändert sich nicht nur das Verfahren, sondern auch die Zeit, die es dauert.
EU-Mitgliedstaaten
Die Anerkennung von Dokumenten aus einem EU-Land basiert auf den Vorschriften der EU und nicht auf den Gesetzen des jeweiligen Landes. Das bedeutet, dass der gesamte Anerkennungsprozess viel schneller abläuft.
- Die Diplome profitieren von der vereinfachten Anerkennung gemäß den EU-Richtlinien. Die Anerkennung erfolgt auf diese Weise schneller und einfacher.
- Schnelle Anerkennung für reglementierte Berufe, da alle Ausbildungen und Prüfungen auf denselben Kriterien beruhen, was die Anerkennung der Fähigkeiten eines Berufsangehörigen erheblich beschleunigt.
- Da das Verfahren einfacher ist, sind die Gebühren (in der Regel 75 € pro Dokument) niedriger und die Bearbeitungszeit ist kürzer (zwischen 2 und 10 Wochen).
Nicht-EU-Mitgliedstaaten
Das Verfahren zur Anerkennung von Dokumenten und Diplomen aus Nicht-EU-Ländern ist komplizierter. Mehrere zusätzliche Schritte in diesem Verfahren können nicht übersprungen werden.
- Dieses Verfahren erfordert einige zusätzliche Schritte wie die Übersetzung (ins Deutsche, Französische oder Englische), das Hinzufügen einer Apostille oder die Legalisierung.
- Die Gebühren sind höher (150 € und mehr) und die Bearbeitungszeit ist erwartungsgemäß länger.
- Es ist möglich, dass zur Erlangung der erforderlichen Zulassung zusätzliche Prüfungen oder Ausbildungen für bestimmte Berufe erforderlich sind.
Zu den Berufen, die nach den EU-Richtlinien automatisch anerkannt werden, gehören: Ärzte, Krankenschwestern, Architekten, Ingenieure, Lehrer, Anwälte, Apotheker, Tierärzte, Zahnärzte, Buchhalter
Hier finden Sie eine Schritt-für-Schritt-Anleitung zur Anerkennung Ihrer Dokumente. Bitte beachten Sie, dass es Unterschiede im Verfahren gibt, wenn Ihre Dokumente aus der EU stammen oder nicht (Nicht-EU).
Schritt 1: Bestimmen Sie die Art der erforderlichen Überprüfung
Ermitteln Sie, welche Dokumente die folgenden Maßnahmen (oder eine Kombination davon) erfordern: Übersetzung, Legalisierung, Apostille oder direkte Anerkennung.
Die Gebühren variieren je nach Dokumententyp und Herkunft. Zum Beispiel:
- EU-Dokumente: 75 €.
- Nicht-EU-Dokumente: 150 €+
Erforderliche Unterlagen:
- Originaldokument
- Reisepass oder ID
- Nachweis des Wohnsitzes
Schritt 2: Dokumente übersetzen, falls erforderlich
Es können nur Dokumente in deutscher, französischer, luxemburgischer oder englischer Sprache anerkannt werden. Wenn Sie ein Dokument übersetzen müssen, sollten Sie sich an einen amtlich vereidigten Übersetzer wenden.
Schritt 3: Sammeln Sie alle notwendigen Dokumente
Die Bewerbung sollte folgende Unterlagen enthalten:
- einen schriftlichen Antrag, in dem die Gründe für die Einreichung des Antrags angegeben sind;
- einen Lebenslauf mit Angabe der Ausbildung sowie des Geburtsdatums und -ortes der Person, die den Antrag stellt;
- eine Kopie eines gültigen Personalausweises, Reisepasses oder einer Aufenthaltsgenehmigung;
- eine Kopie der Diplome oder Zeugnisse;
- Nachweis über die Entrichtung der Gebühr.
Bei Geburt in einem Nicht-EU-Land: nur bei Personen mit internationalem Schutzstatus: ein Dokument, das bescheinigt, dass der Antragsteller diesen Status in Luxemburg erhalten hat.
Beachten Sie, dass alle Kopien von Zeugnissen und/oder Diplomen und Ausweisdokumenten, die von Drittländern ausgestellt wurden, von einer zugelassenen Behörde beglaubigt werden müssen, damit sie in Luxemburg verwendet werden können.

Wenn Sie außerhalb der EU geboren sind, müssen Sie zusätzlich einen Antrag stellen:
- Ein Zeugnis/Diplom über den erfolgreichen Abschluss eines mindestens 3-jährigen Hochschulstudiums in einem EU-Mitgliedstaat.
- Nachweis über das Studium an einer einschlägigen Einrichtung oder Universität in einem EU-Mitgliedstaat sowie die Liste der Fächer, die für den Sekundarschulabschluss belegt wurden (Notenliste).
- Reisepass, der noch mindestens 3 Monate über das Ablaufdatum des beantragten Visums hinaus gültig ist. Mit mindestens zwei leeren Seiten.
- Reisepass, der noch mindestens 3 Monate über das Ablaufdatum des beantragten Visums hinaus gültig ist. Mit mindestens zwei leeren Seiten.
- Reisepass, der noch mindestens 3 Monate über das Ablaufdatum des beantragten Visums hinaus gültig ist. Mit mindestens zwei leeren Seiten.
- Ein von einer von einem Drittland anerkannten Hochschuleinrichtung ausgestelltes Diplom, das den erfolgreichen Abschluss eines mindestens 3-jährigen Studiums (Abitur+3) bescheinigt und:
- ein Sprachzeugnis der Stufe B2 für Luxemburgisch, Französisch oder Deutsch
- Nachweis über den Abschluss eines 3-jährigen Studiums in einer der 3 genannten Sprachen
- Nachweis, dass die Sekundarschulprüfung in einer der 3 genannten Sprachen abgelegt wurde
Schritt 4: Reichen Sie Ihre Bewerbung ein
Reichen Sie Ihren Antrag bei der zuständigen Behörde ein (siehe Liste der Regierungsorganisationen), z. B. beim Ministerium für Hochschulbildung für Diplome oder beim Außenministerium, um Dokumente zu legalisieren und zu apostillieren.
Schritt 5: Bestätigung abwarten
Die Bearbeitungszeit für die Anerkennung von Dokumenten kann zwischen 2 Wochen (EU) und mehreren Monaten (Nicht-EU) betragen.
Die Überprüfung von Dokumenten in Luxemburg mag wie eine Herausforderung erscheinen, aber mit den richtigen Informationen und etwas Geduld ist es ein überschaubarer Prozess. Unabhängig davon, ob Sie EU-Bürger oder Nicht-EU-Bürger sind, können Sie Zeit und Mühe sparen, wenn Sie den rechtlichen Rahmen verstehen, wissen, welche Dokumente erforderlich sind, und Schritt für Schritt vorgehen. Es ist besser, frühzeitig damit anzufangen, die notwendigen Dokumente zusammenzustellen und diesen Leitfaden zu befolgen, um eine reibungslose Anerkennung Ihrer Dokumente zu gewährleisten und das Leben in Luxemburg zu genießen.

Häufig gestellte Fragen (FAQ)
Was ist der luxemburgische Qualifikationsrahmen?
Gibt es einen Unterschied zwischen EU-Diplomen und Nicht-EU-Diplomen?
In welchen Sprachen können Sie Diplome einreichen, die ohne Übersetzung anerkannt werden?
Quelle: www.mesr.public.lu, www.guichet.lu, ec.europa.eu
Fotos aus diesen Quellen: Unsplash : Markus Spiske, Olga Delawrence, Romain Dancre-Dop, Sebastian Hermann



