Ein Geschäftskonto ist erforderlich, damit ein Unternehmer Transaktionen durchführen und genehmigtes Kapital hinterlegen kann, bevor er ein Unternehmen registriert. Das Vorhandensein von genehmigtem Kapital auf dem Konto ist zum Beispiel eine Voraussetzung für die Gründung von Gesellschaften wie SARL und SA.
Alle Unternehmer, unabhängig von der Organisations- und Rechtsform des Unternehmens, einschließlich Selbständiger oder Einzelunternehmer. In ihrem Fall unterscheidet sich das Verfahren zur Eröffnung eines Firmenkontos jedoch nicht wesentlich von dem Verfahren zur Eröffnung eines Privatkontos.
Der Unterschied besteht darin, dass Sie den Namen des Unternehmens oder des Einzelunternehmers angeben müssen. Und obwohl ein Einzelunternehmen kein Stammkapital benötigt, ist ein Geschäftskonto erforderlich.
Für SARLS, SA und andere Unternehmen sind in der Regel die folgenden Angaben erforderlich:
Die luxemburgischen Banken befolgen das KYC-Verfahren - "Know Your Customer". Sie haben das Recht, zusätzliche Informationen und Unterlagen anzufordern, um ein Konto eröffnen zu können. Dazu können Informationen über die wichtigsten Gegenparteien und Beispiele von Verträgen mit ihnen, geplante Einsatzgebiete usw. gehören.
Es ist zu beachten, dass es in Luxemburg viele Banken und somit auch viele Bankprodukte gibt. Die Bedingungen für die Eröffnung von Geschäftskonten sind unterschiedlich und hängen von einer Reihe von Faktoren ab: Größe und Art des Unternehmens, Persönlichkeit des Gründers, usw.
Banken können auch spezielle Konten für aufstrebende Unternehmer, kleine Unternehmen und Start-ups anbieten. Um herauszufinden, welches Konto für Sie am besten geeignet ist, müssen Sie mit mehreren Finanzinstituten verhandeln.
Im Allgemeinen sind die Zinssätze der lokalen Banken für Unternehmen höher als für Einzelunternehmer. Die Kosten und sonstigen Bedingungen müssen jedoch mit einem bestimmten Finanzinstitut geklärt werden.
Jeder Unternehmer, der eine Kapitalgesellschaft anmeldet, muss vor Unterzeichnung der Satzung das Mindeststammkapital auf ein Bankkonto einzahlen.
Das bedeutet, dass zum Zeitpunkt der Einzahlung des genehmigten Kapitals alle Dokumente vorliegen müssen. Alle Dokumentenverfahren können viel Zeit in Anspruch nehmen, im Durchschnitt etwa 3 Wochen.
Wenn Sie weder Englisch noch eine der drei luxemburgischen Amtssprachen sprechen, empfiehlt es sich, einen Dolmetscher hinzuzuziehen. Sie können auch eine Generalvollmacht ausstellen, um den bürokratischen Aufwand zu verringern, was jedoch nicht bedeutet, dass Sie nicht persönlich bei der Bank erscheinen müssen.