Die Gründung eines Unternehmens mag wie eine gigantische Aufgabe erscheinen. Obwohl das Verfahren einige Herausforderungen mit sich bringt, ist es bei guter Vorbereitung und Kenntnis der verschiedenen notwendigen Schritte nicht so kompliziert, wie es scheint. In diesem Artikel werden wir Sie bei dieser Aufgabe unterstützen, indem wir die verschiedenen Rechtsformen, die ein Unternehmen annehmen kann, und den schrittweisen Prozess der Unternehmensgründung in Luxemburg erläutern. Wir werden auch kurz auf die steuerlichen Auswirkungen und andere wissenswerte Details eingehen.
Auch wenn in diesem Leitfaden viele Aspekte im Zusammenhang mit der Gründung eines Unternehmens in Luxemburg behandelt werden, ist es sehr ratsam, in vielen Fällen einen spezialisierten Berater zu konsultieren. Dieser kann Sie individuell beraten, welche besonderen Verfahren für eine bestimmte Gesellschaftsform erforderlich sind, welche Rechtsform am besten geeignet ist und welche Empfehlungen Sie für die Abfassung der Satzung erhalten.
Luxemburg ist eines der reichsten Länder Europas und bietet ein ideales Umfeld für Unternehmer, die ein Unternehmen gründen möchten. Seine starke und stabile Wirtschaft, seine strategische Lage im Herzen Europas und sein unternehmensfreundlicher Rechtsrahmen machen es zu einem sehr attraktiven Ziel für Investoren und Unternehmer. Die Vorteile einer Unternehmensgründung in Luxemburg sind zahlreich, insbesondere kann ein Unternehmen im Großherzogtum von den folgenden Aspekten profitieren:
Luxemburg verfügt über eine breite Palette von Rechtsformen, die Unternehmen zur Verfügung stehen. Jede passt sich an unterschiedliche Bedürfnisse an und hat unterschiedliche Merkmale und Anforderungen. Es ist wichtig, all diese Arten zu kennen, um herauszufinden, welche am besten zu dem von Ihnen angestrebten Geschäftsvorhaben passt. Im Folgenden werden wir kurz auf die wichtigsten eingehen, obwohl es noch viele weitere gibt.
Dies ist eine der häufigsten Gesellschaftsformen in Luxemburg und ist für kleine und mittlere Unternehmen gedacht. Bei dieser Struktur ist die Haftung der Gesellschafter auf ihre Kapitaleinlagen beschränkt, was bedeutet, dass sie nicht mit ihrem persönlichen Vermögen für die Schulden des Unternehmens haften.
Die Aktiengesellschaft ist neben der SARL eine der häufigsten Rechtsformen in Luxemburg. Ähnlich wie bei einer SARL besteht eine Haftungsbeschränkung bis zur Höhe des eingebrachten Kapitals. Ein wesentlicher Unterschied besteht darin, dass eine SA Aktien ausgeben kann, die an der Börse notiert sind, was diese Rechtsform zur bevorzugten Wahl für Unternehmen macht, die Kapital über den Aktienmarkt aufnehmen wollen.
Die vereinfachte Aktiengesellschaft (SAS) ist eine Gesellschaftsform, die der Aktiengesellschaft (AG) sehr ähnlich ist und sich durch ihre große Flexibilität in Bezug auf Struktur und Governance auszeichnet. Die SAS eignet sich besonders für Neugründungen, Joint Ventures und kleine oder mittelgroße Unternehmen, die eine weniger formale Struktur als die SA suchen, aber dennoch über ausreichende Kapazitäten zur Entwicklung komplexer Projekte verfügen. SAS erlauben es den Aktionären, die Regeln für die Unternehmensführung und die Übertragung von Aktien durch die Satzung frei festzulegen, obwohl sie nicht an der Börse notiert werden können. Ihr Mindestaktienkapital beträgt nur 1 Euro, und die Haftung der Aktionäre ist auf die Höhe ihrer Einlage beschränkt.
Die Société en Commandite Simple ist eine Personengesellschaft, die sich aus zwei Arten von Gesellschaftern zusammensetzt: Kommanditisten, deren Haftung auf ihre Einlagen beschränkt ist, und Komplementäre, die unbeschränkt haften. Sie eignet sich für bestimmte Investitionen oder Unternehmen, bei denen einige Partner ihr Risiko begrenzen möchten, während andere stärker in die Verwaltung eingebunden sind.
Die SCSp ist eine Kommanditgesellschaft ohne Rechtspersönlichkeit, was bedeutet, dass sie rechtlich und steuerlich nicht als von ihren Gesellschaftern getrennte Einheit betrachtet wird. Wie die SCS besteht sie aus Kommanditisten, die als passive Investoren angesehen werden können, und aus Komplementären, die die Gesellschaft verwalten.
Die Kommanditgesellschaft auf Aktien ähnelt der SCS, erlaubt es aber den Kommanditisten, Anteile an der Gesellschaft zu besitzen, was sie zu einer Mischstruktur zwischen einer Kommanditgesellschaft und einer Gesellschaft mit beschränkter Haftung macht. Sie wird vor allem bei komplexeren Investitionsstrukturen verwendet.
Die Genossenschaft ist eine Unternehmensform, bei der sich Mitglieder zusammenschließen, um ein gemeinsames Ziel zu erreichen, z. B. Dienstleistungen oder Produkte anzubieten. Genossenschaften arbeiten demokratisch und sind oft in Bereichen wie der Landwirtschaft oder dem Dienstleistungssektor beliebt. Die wichtigsten Merkmale einer Genossenschaft (SCOP) sind eine variable Anzahl von Mitgliedern, variable Beiträge und die absolute Nichtübertragbarkeit der Anteile an Dritte.
Alle oben genannten Unternehmen unterliegen denselben Steuern. Die einzige Rechtsform, die sich in einem Punkt unterscheidet, ist die SCSp, da ihr die Rechtspersönlichkeit fehlt, was sie steuerlich transparent macht und sie keine Körperschaftssteuer zahlt. Allerdings unterliegt sie den anderen Steuern. Diese werden im Folgenden kurz vorgestellt:
Es ist durchaus möglich, als Ausländer ein Unternehmen in Luxemburg zu gründen, und tatsächlich wird ein großer Teil der Unternehmen des Landes von Ausländern gegründet. Es ist jedoch wichtig zu wissen, dass Ausländer bei der Gründung ihres Unternehmens noch einige weitere Verfahrensvorschriften beachten müssen; hier sind die wichtigsten:
Personen aus Nicht-EU-Ländern müssen eine Aufenthaltserlaubnis erhalten, die auch die Genehmigung zur Ausübung einer unternehmerischen Tätigkeit beinhaltet. Dazu müssen sie nachweisen, dass sie über die erforderlichen Kenntnisse, Erfahrungen und finanziellen Mittel für die von ihnen geplante wirtschaftliche Tätigkeit verfügen. In diesem Zusammenhang ist es wichtig zu wissen, dass die Kosten für die Gründung eines Unternehmens in Luxemburg in bestimmten Fällen recht hoch sein können.
Wenn das Unternehmen eine Niederlassungsgenehmigung benötigt, müssen ausländische Unternehmer einen Antrag stellen, der einige zusätzliche Anforderungen für Ausländer enthält:
Wir sind nun an einem entscheidenden Punkt angelangt: Wie gründet man ein Unternehmen in Luxemburg? Im Folgenden werden wir den Prozess Schritt für Schritt beschreiben. Auch wenn es auf den ersten Blick einfach erscheint, gibt es eine Menge Dinge zu beachten, so dass es ratsam ist, diesen Prozess gut zu planen und sich Zeit zu nehmen.
Bevor der rechtliche Prozess der Gründung eingeleitet wird, muss das Unternehmensprojekt sorgfältig vorbereitet werden. Dazu gehört die Erstellung eines detaillierten Geschäftsplans, der eine Marktanalyse, eine Marketingstrategie, die Organisationsstruktur und Finanzprognosen enthält.
Dieses Dokument ist von wesentlicher Bedeutung, da es als Fahrplan für das Wachstum des Unternehmens dient und fundierte Entscheidungen ermöglicht. Es ist auch ein wichtiges Instrument, um Investoren zu gewinnen, Finanzierungen zu erhalten, die Lebensfähigkeit des Unternehmens zu bewerten und Herausforderungen und Chancen zu antizipieren.
Darüber hinaus ist es in dieser Phase von entscheidender Bedeutung, viele der Aspekte festzulegen, die später in die Satzung aufgenommen werden, wie z. B. die Leitungsstruktur, die Anzahl der Partner und deren prozentuale Beteiligung. Diese Elemente helfen dabei, die Ideen zu strukturieren, die Durchführbarkeit des Projekts nachzuweisen und die notwendigen Unterlagen für die nächsten Schritte vorzubereiten.
Die Gesellschaft muss einen eingetragenen Sitz in Luxemburg haben, dieser muss den örtlichen Vorschriften entsprechen und für die Geschäftstätigkeit geeignet sein.
Vor der Gründung einer Gesellschaft müssen die Unternehmer einen Namen für die Gesellschaft wählen und dessen Verfügbarkeit prüfen. Dies geschieht durch die Beantragung einer Bescheinigung über die Verfügbarkeit des Namens auf elektronischem Wege beim luxemburgischen Unternehmensregister (LBR).
Vor der Unterzeichnung der Gründungsurkunde muss ein Bankkonto auf den Namen der zu gründenden Gesellschaft eröffnet und das Stammkapital eingezahlt werden. Daraufhin stellt die Bank eine Bescheinigung über die Sperrung der Mittel aus, die dem Notar als Nachweis vorgelegt werden muss. Für diesen Schritt ist die endgültige Satzung der Gesellschaft nicht erforderlich, aber es muss zumindest ein Entwurf der Satzung vorgelegt werden.
Für die Eintragung der Gesellschaft ist es unerlässlich, zunächst eine Satzung zu erstellen. Diese muss wesentliche Informationen wie den Namen der Gesellschaft, den Sitz, den Gesellschaftszweck, die Dauer der Gesellschaft, das Stammkapital und andere Angaben enthalten. Die meisten dieser Elemente sollten bereits im ersten Schritt, der sich mit der Definition des Projekts befasst, ausgearbeitet worden sein. Nach der Ausarbeitung des Gesellschaftsvertrags muss dieser je nach gewählter Rechtsform privat oder vor einem Notar unterzeichnet werden.
Nach der Unterzeichnung der Satzung muss die Gesellschaft in das luxemburgische Handels- und Gesellschaftsregister (RCS) eingetragen werden, was in der Regel von demselben Notar vorgenommen wird. Diese Eintragung ist obligatorisch und verleiht der Gesellschaft Rechtspersönlichkeit, wodurch sie offiziell als juristische Person in Luxemburg anerkannt wird.
Nach der Eintragung beim RCS muss die Gründung der Gesellschaft im Recueil Electronique des Sociétés et Associations (RESA) veröffentlicht werden, dem luxemburgischen Amtsblatt, in dem alle gesellschaftsrechtlichen Vorschriften veröffentlicht werden. Diese Veröffentlichung ist ein notwendiger Schritt, um die Existenz der Gesellschaft der Öffentlichkeit bekannt zu machen und Transparenz über ihre Gründung, ihren Sitz, ihr Grundkapital und ihre Verwaltung zu gewährleisten. In Luxemburg ist im Allgemeinen der Notar für die Koordinierung dieser Veröffentlichung zuständig.
In bestimmten Fällen ist es je nach Art der Tätigkeit des Unternehmens erforderlich, eine Niederlassungsgenehmigung zu beantragen. Diese Genehmigung ist für gewerbliche, industrielle und handwerkliche Tätigkeiten sowie für einige selbständige Tätigkeiten obligatorisch. Es gibt zwei Möglichkeiten, einen Antrag auf Niederlassungsgenehmigung zu stellen: entweder online über MyGuichet.lu, von Ihrem beruflichen Bereich aus, oder indem Sie einen Antrag auf Niederlassungsgenehmigung per Post an die Generaldirektion PME, Handwerk und Handel schicken.
Wenn das Unternehmen Mitarbeiter einstellt, muss es sich bei der Nationalen Gesundheitskasse (CNS) registrieren lassen, um die Sozialversicherungs- und Rentenbeitragspflichten zu erfüllen.
Wenn das Unternehmen voraussichtlich mehr als 35.000 Euro pro Jahr in Rechnung stellen wird, muss es sich bei der TVA-Verwaltung anmelden, um eine TVA-Nummer zu erhalten.
Ein Unternehmen kann sich für eine Expansion entscheiden, indem es eine neue Einheit in Luxemburg gründet. Diese neue Einheit kann verschiedene Formen annehmen, wie z.B. eine Repräsentanz, ein Koordinationszentrum, eine Niederlassung oder eine Tochtergesellschaft.
Im Falle einer Zweigniederlassung ist der Gründungsprozess viel einfacher, da eine Zweigniederlassung nur eine Erweiterung der Muttergesellschaft ist und keine eigenständige Rechtspersönlichkeit besitzt. Wenn die Muttergesellschaft in Luxemburg ansässig ist, muss die Eröffnung einer Zweigniederlassung lediglich beim Wirtschaftsministerium angemeldet werden, andernfalls muss die Muttergesellschaft eine Geschäftserlaubnis für die Eröffnung einer Zweigniederlassung in Luxemburg beantragen.
Luxemburg ist ein idealer Ort, um ein Unternehmen zu gründen, und in diesem Leitfaden haben wir die Schritte und Anforderungen für eine solche Gründung dargestellt. Es ist jedoch unmöglich, in einem einzigen Leitfaden alles zusammenzufassen, was Sie bei der Gründung eines Unternehmens wissen müssen. Es ist zum Beispiel wichtig, die Merkmale der Rechtsform, die Sie gründen möchten, genauer zu verstehen, zu wissen, wie man einen Geschäftsplan erstellt, und die verschiedenen Anreize zu kennen, die Luxemburg für Unternehmen bietet. Es ist daher ratsam, sich von spezialisierten Beratern oder von einer der verschiedenen luxemburgischen Einrichtungen, die sich dem Unternehmertum widmen, beraten zu lassen, wie z.B. dem House of Entrepreneurship, der Chambre de Commerce, der Chambre des Métiers oder Luxinnovation.
Quelle: guichet.public.lu, www.lbr.lu, www.lbr.lu, www.expatica.com, space-agency.public.lu, www.cc.lu, luxtoday.lu, ccss.public.lu, guichet.public.lu, fiduciaire-luxembourg.com
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