
Gibt es steuerliche Vorteile für Startups in Luxemburg?
Seit Jahrzehnten behauptet Luxemburg seinen Status als einer der weltweit attraktivsten Finanzplätze; die aktuelle Wirtschaftsstrategie des Großherzogtums ist jedoch auf eine weitreichende Diversifizierung ausgerichtet. Im Mittelpunkt dieses Wandels steht die Schaffung möglichst günstiger Rahmenbedingungen für Technologie-Start-ups. In diesem Artikel werden wir die steuerlichen Anreize untersuchen, mit denen Luxemburg das Wachstum dieses Sektors fördert.
Die Regierung hat ein komplexes, aber logisches System aus Steueranreizen, direkten Subventionen und Investitionsanreizen entwickelt, das darauf abzielt, dieses kleine Land zum führenden Innovationszentrum Europas zu machen. In den Jahren 2025 und 2026 wird dieses System seine volle Reife erreichen und Unternehmern nicht nur niedrige effektive Steuersätze bieten, sondern auch einzigartige Mechanismen zur Gewinnung von privatem Kapital und Talenten.
Körperschaftssteuerstruktur
Um die steuerlichen Anreize zu verstehen, muss man sich zunächst mit dem grundlegenden Steuertarif befassen, der an sich schon einen Wettbewerbsvorteil darstellt. In Luxemburg besteht die Unternehmensbesteuerung aus drei Komponenten: der Körperschaftsteuer (CIT), der kommunalen Gewerbesteuer (MBT) und einem Beitrag zum Solidaritätsfonds. Seit dem 1. Januar 2025 wurden erhebliche Änderungen an der Steuergesetzgebung vorgenommen, die darauf abzielen, die Gesamtsteuerbelastung für Unternehmen zu senken.
Bis 2025 betrug der Standard-Körperschaftsteuersatz für Unternehmen mit einem Einkommen von mehr als 200.000 € 17 %. Durch neue gesetzliche Regelungen wurde dieser Schwellenwert gesenkt, wodurch der Standort für wachsende Start-ups, die in die Expansions- und Rentabilitätsphase eintreten, attraktiver geworden ist.
| Steuerparameter | Stand im Jahr 2024 | Stand im Jahr 2025 |
| Standard-Körperschaftsteuersatz (Einkommen < 175.000 EUR) | 15 % | 14 % |
| Standard-Einkommensteuersatz (Einkommen > 200.000 €) | 17 % | 16 % |
| Beitrag zum Solidaritätsfonds (7 % der Körperschaftsteuer) | 1,19 % (bei einem Körperschaftsteuersatz von 17 %) | 1,12 % (bei einem Körperschaftsteuersatz von 16 %) |
| Gewerbesteuer (Stadt Luxemburg) | 6,75 % | 6,75 % |
| Effektiver Steuersatz (Luxemburg-Stadt) | 24,94 % | 23,87 % |
Die Senkung des Gesamtsteuersatzes auf 23,87 % in der Hauptstadt ist ein wichtiges Signal an den Markt. Für Start-ups mit geringem Umsatz (bis zu 175.000 €) wird der effektive Steuersatz sogar noch niedriger ausfallen, sodass sie in der Anfangsphase mehr Mittel in die Produktentwicklung reinvestieren können.
Vereinfachung der Vermögenssteuer
Luxemburg ist eines der wenigen Länder, das die Vermögenssteuer (NWT) beibehalten hat. Im Jahr 2025 wurde das System jedoch reformiert, um verfassungsrechtliche Unsicherheiten auszuräumen und die Berechnungen zu vereinfachen. Der Mindestbetrag der Vermögenssteuer richtet sich nun ausschließlich nach der Gesamtbilanzsumme des Unternehmens, was die Finanzplanung für Start-ups erleichtert, die zwar über beträchtliche Vermögenswerte (wie beispielsweise eingeworbene Investitionen) verfügen, aber noch keine Gewinne erwirtschaften.
- Für Unternehmen mit einer Bilanzsumme von bis zu 350.000 € beträgt das Mindest-NWT 535,1 €.
- Für Unternehmen mit einer Bilanzsumme zwischen 350.001 € und 2.000.000 € beträgt die Steuer 1.605 €.
- Wenn der Saldo 2.000.000 € übersteigt, beträgt die Steuer 4.815 €.
Diese Reform ersetzt den alten progressiven Steuertarif und sorgt für mehr Vorhersehbarkeit bei der Steuerlast.
Rechtsrahmen für geistiges Eigentum
Eines der wirksamsten Instrumente für Technologie-Start-ups ist die „IP-Box“-Regelung. Gemäß Artikel 50ter des Einkommensteuergesetzes (LITL) gewährt Luxemburg eine Steuerbefreiung von 80 % auf Nettoeinkünfte aus der Verwertung bestimmter Rechte an geistigem Eigentum.
Die Steuervergünstigung gilt nicht für den gesamten Gewinn des Unternehmens, sondern nur für Einkünfte aus berechtigten Vermögenswerten. Dazu zählen Patente, Gebrauchsmuster und – besonders wichtig für Start-ups – urheberrechtlich geschützte Software.
Um den internationalen Standards der OECD zu entsprechen, wendet Luxemburg den „Nexus-Ansatz“ an. Der Kern dieses Ansatzes besteht darin, dass der Steuervorteil proportional zu den tatsächlichen Forschungs- und Entwicklungsausgaben (F&E) des Unternehmens sein muss, die speziell in Luxemburg getätigt wurden.
Steuergutschrift für Investoren in Start-ups
Am 1. Januar 2026 trat in Luxemburg ein neues Gesetz (auf der Grundlage des Gesetzentwurfs 8526) in Kraft, mit dem eine Steuergutschrift für Privatpersonen eingeführt wurde, die in junge, innovative Unternehmen investieren. Diese Regelung soll den Zufluss von privatem Kapital in das Ökosystem fördern und Business Angels unterstützen.
Die Steuergutschrift beläuft sich auf 20 % der Gesamtinvestition. Dabei handelt es sich um einen direkten Abzug von der Einkommensteuerpflicht des Investors und nicht nur um eine Verringerung der Steuerbemessungsgrundlage, was diesen Anreiz äußerst vorteilhaft macht.
Der Investor muss in Luxemburg ansässig sein oder als Gebietsfremder wie ein Ansässiger behandelt werden. Eine wichtige Einschränkung: Die Steuervergünstigung gilt nicht für die Gründer des Start-ups oder dessen Mitarbeiter – sie ist speziell für externe Privatinvestoren vorgesehen.
Damit ein Investor Anspruch auf die Förderung hat, muss das Start-up zertifiziert sein und die folgenden Kriterien erfüllen:
- Weniger als fünf Jahre ab dem Datum der Registrierung am Ende des Steuerjahres.
- Eine Belegschaft von 2 bis 50 festangestellten Mitarbeitern.
- Umsatz oder Bilanzsumme von höchstens 10 Millionen Euro.
- Die F&E-Ausgaben müssen in mindestens einem der letzten drei Jahre mindestens 15 % der gesamten Betriebskosten des Unternehmens ausmachen.
Staatliche Zuschüsse und Fördermittel
Steuerliche Anreize sind nur ein Teil des Förderpakets. Luxemburg setzt über seine nationale Innovationsagentur Luxinnovation und das Wirtschaftsministerium aktiv Mechanismen zur direkten, nicht verwässernden Finanzierung ein.
Status als junges innovatives Unternehmen (YIE)
Unternehmen, denen dieser Status zuerkannt wird, haben Anspruch auf eine Kofinanzierung von bis zu 70 % ihrer Kosten über einen Zeitraum von bis zu drei Jahren. Der Höchstbetrag der Beihilfe ist auf 1 Million Euro begrenzt. Um diesen Status zu erhalten, müssen Unternehmen den innovativen Charakter des Projekts und das Risiko eines technologischen Scheiterns nachweisen sowie bestätigen, dass die F&E-Ausgaben 15 % des Betriebsbudgets übersteigen.
Das „Fit 4 Start“-Förderprogramm
„Fit 4 Start“ ist eines der bekanntesten Programme Europas für Start-ups in der Frühphase aus den Bereichen digitale Technologie, Raumfahrt und Gesundheitswesen (HealthTech). Die Teilnehmer erhalten Zugang zu einem Förderbetrag von bis zu 150.000 €, der in mehreren Tranchen ausgezahlt wird. Zusätzlich zur finanziellen Förderung erhalten die Start-ups sechs Monate intensives Coaching sowie einen kostenlosen Arbeitsplatz in einem Coworking-Hub.
Steuerliche Anreize für Investitionen in digitale Technologien und den Umweltschutz (ITC)
Seit 2024 gibt es in Luxemburg eine überarbeitete Regelung zur Investitionssteuergutschrift (ITC). Sie richtet sich an Unternehmen jeder Größe, ist jedoch besonders vorteilhaft für Start-ups, die ihre Produktionsanlagen modernisieren oder neue IT-Lösungen einführen.
Die neue Regelung sieht eine Steuergutschrift in Höhe von 18 % auf Investitionen und Betriebskosten vor, die im Zusammenhang mit der digitalen Transformation oder der ökologischen Wende stehen.
Digitale Transformation
Der ökologische Wandel
Um diese Gutschrift zu erhalten, müssen Sie zunächst beim Wirtschaftsministerium eine Konformitätsbescheinigung beantragen. Die Gutschrift wird von der Körperschaftsteuer abgezogen, und ein nicht genutzter Restbetrag kann auf die nächsten 10 Jahre vorgetragen werden.
Steuerliche Anreize für Arbeitnehmer
Start-ups sind oft nicht in der Lage, marktübliche Gehälter zu zahlen, die denen großer Unternehmen entsprechen. Aus diesem Grund hat Luxemburg Regelungen eingeführt, die es Arbeitnehmern ermöglichen, durch Steuerbefreiungen mehr Nettoeinkommen zu erzielen.
Das Impatriate-Programm
Seit 2025 wurde das Verfahren zur Inanspruchnahme dieser Regelung erheblich vereinfacht. In Luxemburg beschäftigte ausländische Fachkräfte können nun acht Jahre lang eine Einkommensteuerbefreiung in Höhe von 50 % ihres Jahresgehalts (bis zu 400.000 €) in Anspruch nehmen.
Die wichtigste Voraussetzung ist, dass das Jahresgehalt des Mitarbeiters mindestens 75.000 € beträgt. Dieses Programm ermöglicht es Start-ups, Spitzenkräfte aus aller Welt für sich zu gewinnen.
Gewinnbeteiligungsprämien (Prime Participative)
Unternehmen können ihren Mitarbeitern Bonuszahlungen gewähren, die an das Jahresergebnis gekoppelt sind. 50 % eines solchen Bonus sind auf Arbeitnehmerebene steuerfrei. Ab 2025 wird die Obergrenze für solche Zahlungen auf 30 % des Jahresgehalts eines Mitarbeiters festgelegt (bisher 25 %), sofern der Gesamtbetrag der Bonuszahlungen innerhalb des Unternehmens 7,5 % des Vorjahresgewinns nicht übersteigt.
Branchenspezifische Merkmale
Luxemburg tätigt gezielte Investitionen in bestimmte Sektoren und leistet in diesen Bereichen zusätzliche Unterstützung.
Raumfahrttechnik
FinTech
CleanTech
Wie kann ich diese Leistungen in Anspruch nehmen?
Die meisten Verwaltungsverfahren in Luxemburg wurden digitalisiert. Der wichtigste Kanal für die Interaktion mit der Verwaltung ist das Portal MyGuichet.lu.
Eine wichtige Voraussetzung für den Erhalt jeglicher Form von Förderung ist der „Anreizeffekt“: Der Antrag muss gestellt werden, bevor das Projekt tatsächlich begonnen hat. Hat ein Unternehmen bereits Ausrüstung angeschafft oder mit den Entwicklungsarbeiten begonnen, verliert es seinen Anspruch auf eine Förderung für diesen Teil des Projekts.
Darüber hinaus achtet Luxemburg streng auf die wirtschaftliche Substanz. Ein Start-up muss über ein physisches Büro und Personal verfügen und seine Managemententscheidungen innerhalb des Landes treffen. Die bloße Anmeldung eines Firmensitzes reicht nicht aus, um Zugang zu Steuervergünstigungen und Fördermitteln zu erhalten.
Quelle: guichet.public.lu, www.harneys.com, taxation-customs.ec.europa.eu, www.moore-global.com, www.ogier.com, taxfoundation.org, www.ey.com, www.mourant.com, www.kpmg.com, www.loyensloeff.com, www.stibbe.com, www.dentons.com, luxembourgtradeandinvest.com, www.simmons-simmons.com, www.pwc.com, www.taxathand.com, www.commenda.io, www.bsp.lu, www.damalion.com, www.cms.law, luxinnovation.lu, auren.com, www.ibanet.org, www.lexgo.be, www.exponcapital.com, www.deloitte.com, www.icon.at, www.arendt.com, gouvernement.lu, www.atoz.lu, www.hoganlovells.com, ludwig-maldener.com, taxx.lu, www.creatrust.com, uel.lu, brouxelrabia.lu, www.klgates.com, business.gov.nl, www.eif.org, brucherlaw.lu, luxtoday.lu, www.luxembourgforfinance.com, www.siliconluxembourg.lu, innovative-initiatives.public.lu, ec.europa.eu, taiyangnews.info, space-agency.public.lu, www.lexgo.lu
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