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Steuerregelung für Impatriates in Luxemburg

Informieren Sie sich über die Zulassungskriterien für Arbeitnehmer und Arbeitgeber, berufsbezogene Anforderungen und die umfassenden Steuerbefreiungen. Ideal für Fachkräfte, die nach Möglichkeiten in Luxemburg suchen.

Zuletzt aktualisiert
01.02.25

Mit dem Ziel, die nationale Wettbewerbsfähigkeit zu steigern, hat sich Luxemburg strategisch auf die Anwerbung internationaler Talente konzentriert. Im Mittelpunkt dieser Bemühungen steht die Impatriate Tax Regime, eine Steuerpolitik, die speziell darauf ausgerichtet ist, lokale Unternehmen bei der Anwerbung von Spitzenkräften aus der ganzen Welt zu unterstützen. Diese Regelung, die erstmals 2011 eingeführt wurde, hat mehrere legislative Verfeinerungen erfahren. Die neueste Version, kodifiziert in Artikel 115, Abschnitt 13, Buchstabe b) des Einkommensteuergesetzes, trat am 1. Januar 2021 in Kraft.

Arbeitsbedingte Einwanderung in Luxemburg

Luxemburg ist ein verlockendes Ziel, das Menschen mit seiner hohen Lebensqualität und wettbewerbsfähigen Gehältern anzieht. Allein im Jahr 2022 wanderten 3.204 Personen aus beruflichen Gründen nach Luxemburg ein. Dies zeigt einen konstanten Aufwärtstrend in den letzten zehn Jahren, mit Ausnahme des Jahres 2020, in dem die COVID-Krise zu einem vorübergehenden Rückgang der Zuwanderung führte.

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Quelle: Eurostat

Dieser Zustrom besteht aus hochqualifizierten Fachkräften, einer Gruppe, die von der Steuerregelung für Impatriates profitieren kann. Im nächsten Abschnitt werden wir die spezifischen Kriterien näher beleuchten, die definieren, wer von dieser Steuerregelung profitieren kann. Dabei werden wir die Facetten untersuchen, die Luxemburg zu einem zunehmend beliebten Drehkreuz für qualifizierte Arbeitskräfte machen, die sowohl berufliche Chancen als auch finanzielle Vorteile durch die Steuerregelung für Impatriates suchen.

Wer kann profitieren

Die Impatriate-Steuerregelung kann nicht von allen Arbeitnehmern in Anspruch genommen werden; sie ist ausschließlich für Personen bestimmt, die nach luxemburgischem Recht als "Impatriates" eingestuft werden. Diese Kategorie umfasst folgende Personen:

  • Arbeitnehmer, die von einem ausländischen Unternehmen innerhalb eines internationalen Konzerns nach Luxemburg entsandt werden, um dort für ein luxemburgisches Unternehmen innerhalb desselben internationalen Konzerns zu arbeiten.
  • Personen, die von einem luxemburgischen Unternehmen oder einem Unternehmen mit Sitz in einem anderen Mitgliedstaat des Europäischen Wirtschaftsraums aus dem Ausland eingestellt werden, um in diesem Unternehmen zu arbeiten.

Welche Bedingungen müssen von Arbeitnehmer und Arbeitgeber erfüllt werden

Die Einstufung als Impatriate ist nur der erste Schritt; sowohl die Arbeitnehmer als auch die Unternehmen, die sie einstellen, müssen bestimmte Anforderungen erfüllen. Im folgenden Abschnitt gehen wir auf die wesentlichen Bedingungen ein, die sowohl Einzelpersonen als auch Arbeitgeber erfüllen müssen, um in den Genuss der luxemburgischen Impatriate-Steuerregelung zu kommen.

Bedingungen für den Arbeitnehmer
Bedingungen für den Arbeitgeber

Welche Eigenschaften muss die Stelle erfüllen

Neben den Bedingungen für den Arbeitnehmer und den Arbeitgeber gibt es spezifische berufsbezogene Kriterien für die Inanspruchnahme der Impatriate Tax Regime. Der Arbeitnehmer muss:

  • Sie müssen eine Tätigkeit ausüben, die ihre Hauptbeschäftigung ist.
  • Sie verdienen in Luxemburg ein jährliches Festgehalt von mindestens 100.000 Euro brutto.
  • Anwendung von Fachwissen und Fachkenntnissen zum Nutzen der Belegschaft des Unternehmens.

Entscheidend ist, dass Personen, die diese Regelung in Anspruch nehmen, nicht an die Stelle anderer Arbeitnehmer treten können, die nicht in den Anwendungsbereich dieses steuerlichen Rahmens fallen.

Was sind die Vorteile der Steuerregelung für Impatriate

Hochqualifizierte Arbeitnehmer, die die oben genannten Bedingungen erfüllen, können die Steuerregelung für Steuerzahler für einen Zeitraum von maximal 8 Jahren in Anspruch nehmen.

Die Vorteile dieser Regelung sind jedoch im Wandel begriffen, da die Kammer am 11. Dezember 2024 eine neue Regelung für Abgeordnete genehmigt hat, die am 1. Januar 2025 in Kraft getreten ist. Diejenigen, die von der Regelung in der bis zum Steuerjahr 2024 geltenden Fassung profitieren, unterliegen auch in den folgenden Steuerjahren der gleichen Regelung in der bis zum Steuerjahr 2024 geltenden Fassung, sofern die entsprechenden Bedingungen weiterhin erfüllt sind. Diejenigen, die derzeit von dieser Regelung profitieren, können jedoch bei der Steuerverwaltung ausdrücklich beantragen, dass die neue Regelung ab dem Steuerjahr 2025 angewendet wird.

Da die bisherige Regelung für diejenigen, die sich nicht für die Änderung entscheiden, noch bis zum Steuerjahr 2024 und darüber hinaus gelten wird, werden wir sowohl die alte als auch die neue Regelung vorstellen.

Vorteile der bis zum Steuerjahr 2024 geltenden Regelung

Diese Regelung ermöglicht eine teilweise oder vollständige Steuerbefreiung von Sach- oder Geldausgaben, die in direktem Zusammenhang mit der Entsendung stehen, indem eine ganze Reihe von Ausgaben des Arbeitnehmers als Betriebsausgaben des Unternehmens angerechnet werden können, so dass sie nicht als Einkommen des Arbeitnehmers gelten, solange die Beträge eine angemessene Höhe nicht überschreiten. Diese Ausgaben sind im Folgenden aufgeführt:

Einmalige Kosten, die durch die Verlagerung entstehen:

  • Umzugskosten für die Verlegung des Wohnsitzes des Arbeitnehmers nach Luxemburg.
  • Reisekosten für den Arbeitnehmer, seinen Ehe- oder Lebenspartner und die im Haushalt lebenden Kinder, einschließlich der Kosten für die Unterkunft während der Reise.
  • Abbauen, Verpacken, Verladen, Transportieren, Ausladen, Auspacken und Montieren von Möbeln, die dem Arbeitnehmer oder einem Familienmitglied gehören.
  • Kosten für Transformatoren oder Adapter für ausländische Elektrogeräte.
  • Kosten für die Einrichtung der Wohnung in Luxemburg, einschließlich des Kaufs von Möbeln oder Haushaltsgeräten wie Geschirrspülern, Waschmaschinen oder Trocknern.
  • Reisekosten aufgrund von besonderen Umständen wie Geburt, Heirat oder Tod eines Familienmitglieds.
  • Kosten für die endgültige Rückkehr in das Heimatland am Ende des Einsatzes des Arbeitnehmers, einschließlich der Kosten für den Umzug.

Wiederkehrende Kosten, die durch den Umzug entstehen:

Je nach Art der Ausgaben gibt es bestimmte Grenzen, bis zu denen sie in den Rahmen dieser Regelung fallen.

Kosten für Unterkunft, Reisen und Steuerausgleichszahlungen
Ausbürgerungsprämie
Zusätzliche Schulgebühren

Die neue Regelung gilt ab dem 1. Januar 2025

Um Luxemburg für Talente und hochspezialisierte Profile attraktiver zu machen, hat die Regierung unter Berücksichtigung der attraktiven Regelungen in anderen EU-Ländern das Steuersystem für Impatriates komplett überarbeitet.

Die verschiedenen derzeitigen Steuervergünstigungen wie Umzugskosten, Wohnkosten und die Einbürgerungsprämie werden gestrichen und durch einen pauschalen Freibetrag von 50 % der jährlichen Bruttobezüge ersetzt, wobei teilweise oder ganz steuerfreie Zahlungen wie Beteiligungsprämien oder Zinszuschüsse sowie Sachleistungen ausgeschlossen sind. Diese Befreiung gilt bis zu einer Höchstgrenze von 400.000 Euro der jährlichen Bruttobezüge.

Die Steuerregelung für Impatriates bietet somit einen umfassenden Rahmen, um qualifizierte Arbeitnehmer und ihre Arbeitgeber von einem erheblichen Teil der finanziellen Belastungen zu befreien, die mit internationalen Entsendungen verbunden sind. Durch diese Vorteile schafft Luxemburg nicht nur Anreize für den Zuzug qualifizierter Fachkräfte, sondern fördert auch ein Umfeld, das dem Wirtschaftswachstum und dem grenzüberschreitenden Austausch von Talenten förderlich ist.

faq

Häufig gestellte Fragen (FAQ)

Welche Vorteile bringt die Impatriate-Steuerregelung für Arbeitnehmer in Luxemburg?

Wie lange kann ein Arbeitnehmer maximal von der Steuerregelung für Impatriates profitieren?

Wer gilt als hochqualifizierter Arbeitnehmer im Sinne der Impatriate-Steuerregelung?

Gibt es ein jährliches Mindestgehalt für Arbeitnehmer, die unter die Steuerregelung für Impatriates fallen?

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