Die SARL ist eine der gebräuchlichsten Gesellschaftsformen in Luxemburg und ist für kleine und mittlere Unternehmen gedacht. Bei dieser Struktur ist die Haftung der Gesellschafter auf ihre Kapitaleinlagen beschränkt, was bedeutet, dass sie nicht mit ihrem Vermögen für die Schulden des Unternehmens haften. Lesen Sie weiter, um die wichtigsten Merkmale dieser Gesellschaftsform, die damit verbundenen steuerlichen Auswirkungen und das Gründungsverfahren kennen zu lernen.
Die Gründung einer SARL in Luxemburg kann eine gute Option sein oder auch nicht, das hängt ganz von dem Geschäftsprojekt ab, das Sie entwickeln möchten, und von Ihren persönlichen Umständen. Wichtig ist, dass Sie die Merkmale, Vor- und Nachteile dieser Gesellschaftsform gut kennen, um eine fundierte Entscheidung treffen zu können.
Eine Gesellschaft mit beschränkter Haftung (SARL) in Luxemburg ist, wie der Name schon sagt, eine Gesellschaft, bei der die Haftung der Gesellschafter auf das eingebrachte Kapital beschränkt ist. Sie kann von einem oder mehreren Gesellschaftern mit bis zu 100 Gesellschaftern gegründet werden, hat ein Mindeststammkapital von 12.000 Euro und wird von einem oder mehreren Geschäftsführern geleitet, die Gesellschafter sein können oder auch nicht;
Diese Gesellschaftsform erfreut sich in Luxemburg großer Beliebtheit, so dass die SARL die häufigste Gesellschaftsform im Großherzogtum ist und etwa zwei Drittel der Unternehmen des Landes nach dieser Modalität arbeiten.
In Luxemburg gibt es auch eine sehr ähnliche Gesellschaftsform, die vereinfachte Gesellschaft mit beschränkter Haftung (SARL-S). Diese Gesellschaftsform unterscheidet sich von einer SARL vor allem dadurch, dass die Unternehmer von bestimmten mit der Gründung der Gesellschaft verbundenen Zwängen befreit sind. Zum Beispiel ein Mindeststammkapital, das auf einen Euro reduziert ist, und eine Satzung, die durch eine private Urkunde ohne Einschaltung eines Notars erstellt werden kann. In der folgenden Tabelle werden die Unterschiede zwischen den beiden Gesellschaftsformen genauer erläutert.
Aspekt | SARL | SARL-S |
Eingliederung | Durch zwingenden notariellen Akt | Durch Privaturkunde, notarielle Urkunde ist nicht erforderlich |
Gesetzliche Flexibilität | Flexibilität bei der Abfassung von Satzungen | Flexibilität bei der Abfassung von Satzungen |
Duration | Begrenzt oder unbegrenzt, muss in der Satzung festgelegt werden | Begrenzt oder unbegrenzt, muss in der Satzung festgelegt werden |
Mindestaktienkapital | mindestens 12.000 €, voll gezeichnet und voll eingezahlt bei Gründung | Von 1 € bis 11.999 €, voll gezeichnet und voll eingezahlt bei Gründung |
Aktien | Nominative Aktien, mit oder ohne Nennwert | Nominative Aktien, mit oder ohne Nennwert |
Übertragung von Anteilen | Erfordert die Zustimmung von mindestens 75 % des Aktienkapitals, die durch die Satzung auf 50 % reduziert werden kann. | Erfordert die Zustimmung von mindestens 75 % des Aktienkapitals, die durch die Satzung auf 50 % reduziert werden kann. |
Börsennotierung | Nicht erlaubt | Nicht erlaubt |
Anzahl der Aktionäre oder assoziierten Unternehmen | Mindestens 1, maximal 100 Aktionäre | Mindestens 1, maximal 100 Aktionäre |
Haftung der Aktionäre | Begrenzt auf die Höhe ihrer Beiträge | Begrenzt auf die Höhe ihrer Beiträge |
Struktur der Verwaltung | Von einem oder mehreren Managern verwaltet | Von einem oder mehreren Managern verwaltet |
Anwendungsbereich | Geeignet für kleine und mittlere Unternehmen in verschiedenen Branchen | Speziell für Einzelunternehmer und Kleinstunternehmer konzipiert |
In Luxemburg unterliegen die Gesellschaften mit beschränkter Haftung den folgenden Steuern:
Dennoch gibt es zahlreiche steuerliche Anreize und rechtliche Vorteile für SARLs in Luxemburg, die das Großherzogtum zu einem sehr attraktiven Standort für die Gründung von Unternehmen machen. Werfen wir einen kurzen Blick auf einige von ihnen:
Die Regelung zur Befreiung von Beteiligungen ist einer der wichtigsten Anreize des luxemburgischen Steuersystems und gilt sowohl für SARLs als auch für andere juristische Personen. Um in den Genuss dieser Regelung zu kommen, muss der Hauptzweck der Gesellschaft der Erwerb von Beteiligungen an anderen luxemburgischen oder ausländischen Gesellschaften und die Verwaltung dieser Beteiligungen sein;
Das Unternehmen muss eine Beteiligung von mindestens 10 % an einer Tochtergesellschaft halten oder eine Investition von mindestens 1,2 Mio. EUR in dieses Unternehmen getätigt haben. Außerdem muss die Beteiligung für mindestens 12 Monate gehalten werden oder das Unternehmen muss sich verpflichten, sie für diesen Zeitraum zu halten. Diese Steuerregelung bietet die folgenden Vorteile:
Luxemburg hat mehr als 80 Doppelbesteuerungsabkommen mit anderen Ländern unterzeichnet, die es den SARLs ermöglichen, von Quellensteuerermäßigungen auf grenzüberschreitende Einkünfte wie Dividenden, Zinsen und Lizenzgebühren zu profitieren und die Doppelbesteuerung von in anderen Ländern erzielten Einkünften zu beseitigen.
Luxemburg bietet eine Reihe von Finanzhilfen für kleine und mittlere Unternehmen, von denen viele auch für SARLs in Frage kommen. Zu diesen Zuschüssen gehören die folgenden:
Das geänderte Gesetz vom 17. Mai 2017 über die Förderung von Forschung, Entwicklung und Innovation in Luxemburg schafft einen Rechtsrahmen für die Gewährung staatlicher Beihilfen zur Förderung von F&E&I-Aktivitäten im Land. Diese Beihilfen sollen Anreize für Wettbewerbsfähigkeit und Wirtschaftswachstum schaffen, indem sie innovative Projekte unterstützen. Zu diesen Beihilfen gehören die folgenden:
Diese Beihilfen werden im Rahmen der staatlichen Beihilferegelung zur Förderung des Umweltschutzes gewährt, die mit dem geänderten Gesetz vom 15. Dezember 2017 eingeführt wurde. Diese Beihilfen sollen Unternehmen dazu ermutigen, nachhaltige Praktiken und umweltfreundliche Technologien einzuführen. Zu diesen Beihilfen gehören die folgenden:
Die Eintragung einer SARL in Luxemburg erfordert mehrere Schritte und kann einige Zeit in Anspruch nehmen. Daher ist es wichtig, das Verfahren gut zu kennen und vor allem die verschiedenen Phasen vorausschauend und sorgfältig zu planen. Im Folgenden werden wir diesen Prozess Schritt für Schritt erläutern.
Bevor der rechtliche Prozess der Gründung eingeleitet wird, muss das Unternehmensprojekt sorgfältig vorbereitet werden. Dazu gehört die Erstellung eines detaillierten Geschäftsplans, der eine Marktanalyse, eine Marketingstrategie, die Organisationsstruktur und Finanzprognosen enthält.
Dieses Dokument ist von wesentlicher Bedeutung, da es als Fahrplan für das Wachstum des Unternehmens dient und fundierte Entscheidungen ermöglicht. Es ist auch ein wichtiges Instrument, um Investoren zu gewinnen, Finanzierungen zu erhalten, die Lebensfähigkeit des Unternehmens zu bewerten und Herausforderungen und Chancen zu antizipieren.
Darüber hinaus ist es in dieser Phase von entscheidender Bedeutung, viele der Aspekte festzulegen, die später in die Satzung aufgenommen werden, wie z. B. die Leitungsstruktur, die Anzahl der Partner und deren prozentuale Beteiligung. Diese Elemente tragen dazu bei, die Ideen zu strukturieren, die Durchführbarkeit des Projekts nachzuweisen und die erforderlichen Unterlagen für die nächsten Schritte vorzubereiten.
Die SARL muss einen eingetragenen Sitz in Luxemburg haben, dieser muss den lokalen Vorschriften entsprechen und für die Geschäftstätigkeit geeignet sein.Wahl eines Namens für die Gesellschaft und Überprüfung seiner VerfügbarkeitVor der Gründung einer Gesellschaft müssen die Unternehmer einen Namen für die Gesellschaft wählen und seine Verfügbarkeit überprüfen. Dies geschieht durch die Beantragung einer elektronischen Bescheinigung über die Verfügbarkeit des Namens (Bescheinigung über die Verfügbarkeit des Namens) bei den luxemburgischen Unternehmensregistern (LBR).
Vor der Unterzeichnung der Gründungsurkunde muss ein Bankkonto auf den Namen der zu gründenden Gesellschaft eröffnet und das Stammkapital eingezahlt werden. Daraufhin stellt die Bank eine Bescheinigung über die Sperrung der Mittel aus, die dem Notar als Nachweis vorgelegt werden muss. Für diesen Schritt ist die endgültige Satzung der Gesellschaft nicht erforderlich, aber es muss zumindest ein Entwurf der Satzung vorgelegt werden.
Für die Eintragung der Gesellschaft ist es unabdingbar, zunächst eine Satzung zu verfassen, die wesentliche Angaben wie den Namen der Gesellschaft, den Sitz, den Gesellschaftszweck, die Dauer der Gesellschaft und das Stammkapital sowie weitere Einzelheiten enthalten muss. Die meisten der aufzunehmenden Elemente sollten bereits im ersten Schritt, der sich mit der Definition des Projekts befasst, vorbereitet worden sein. Nach dem Entwurf des Gesellschaftsvertrags muss dieser vor einem Notar unterzeichnet werden.
Nach der Unterzeichnung der Satzung muss die Gesellschaft in das luxemburgische Handels- und Gesellschaftsregister (RCS) eingetragen werden, was in der Regel von demselben Notar vorgenommen wird. Diese Eintragung ist obligatorisch und verleiht der Gesellschaft Rechtspersönlichkeit, wodurch sie offiziell als juristische Person in Luxemburg anerkannt wird.
Nach der Eintragung beim RCS muss die Gründung der Gesellschaft im Recueil Electronique des Sociétés et Associations (RESA) veröffentlicht werden, dem luxemburgischen Amtsblatt, in dem alle gesellschaftsrechtlichen Vorschriften veröffentlicht werden. Diese Veröffentlichung ist ein notwendiger Schritt, um die Existenz der Gesellschaft der Öffentlichkeit bekannt zu machen und Transparenz über ihre Gründung, ihren Sitz, ihr Grundkapital und ihre Verwaltung zu gewährleisten. In Luxemburg ist im Allgemeinen der Notar für die Koordinierung dieser Veröffentlichung zuständig.
In bestimmten Fällen ist es je nach Art der Tätigkeit des Unternehmens erforderlich, eine Niederlassungsgenehmigung zu beantragen. Diese Genehmigung ist für gewerbliche, industrielle und handwerkliche Tätigkeiten sowie für einige selbständige Tätigkeiten obligatorisch. Es gibt zwei Möglichkeiten, einen Antrag auf Niederlassungsgenehmigung zu stellen: entweder online über MyGuichet.lu, von Ihrem beruflichen Bereich aus, oder per Post an die Generaldirektion PME, Handwerk und Handel.
Wenn das Unternehmen Mitarbeiter einstellt, muss es sich bei der Nationalen Gesundheitskasse (CNS) registrieren lassen, um die Sozialversicherungs- und Rentenbeitragspflichten zu erfüllen.
Wenn das Unternehmen voraussichtlich mehr als 35.000 Euro pro Jahr in Rechnung stellen wird, muss es sich bei der TVA-Verwaltung anmelden, um eine TVA-Nummer zu erhalten.
SARL-Gesellschaften haben, wie wir gesehen haben, viele Vorteile und sind eine der beliebtesten Gesellschaftsformen in Luxemburg. Das bedeutet jedoch nicht, dass dies die am besten geeignete Gesellschaftsform ist, wenn Sie eine Gesellschaft in Luxemburg gründen wollen. Es hängt alles von dem Geschäftsprojekt ab, das Sie entwickeln wollen, und von Ihren persönlichen Umständen, daher ist es wichtig, die anderen Gesellschaftsformen zu kennen und diejenige zu wählen, die am besten zu Ihnen passt. Außerdem kann der Gründungsprozess langwierig sein und einige Details können kompliziert sein, wenn Sie kein Experte auf diesem Gebiet sind; es ist daher ratsam, sich bei der Gründung eines Geschäftsprojekts professionell beraten zu lassen.
Quelle: guichet.public.lu, guichet.public.lu, guichet.public.lu, www.cc.lu, guichet.public.lu, guichet.public.lu, guichet.public.lu, guichet.public.lu, gouvernement.lu, gouvernement.lu
Fotos aus diesen Quellen: Getty-Bilder auf Unsplash