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Eröffnung einer SARL in Luxemburg im Jahr 2025

Die SARL ist eine der gebräuchlichsten Gesellschaftsformen in Luxemburg und ist für kleine und mittlere Unternehmen gedacht. Bei dieser Struktur ist die Haftung der Gesellschafter auf ihre Kapitaleinlagen beschränkt, was bedeutet, dass sie nicht mit ihrem Vermögen für die Schulden des Unternehmens haften. Lesen Sie weiter, um die wichtigsten Merkmale dieser Gesellschaftsform, die damit verbundenen steuerlichen Auswirkungen und das Gründungsverfahren kennen zu lernen.

Zuletzt aktualisiert
11.01.25

Die Gründung einer SARL in Luxemburg kann eine gute Option sein oder auch nicht, das hängt ganz von dem Geschäftsprojekt ab, das Sie entwickeln möchten, und von Ihren persönlichen Umständen. Wichtig ist, dass Sie die Merkmale, Vor- und Nachteile dieser Gesellschaftsform gut kennen, um eine fundierte Entscheidung treffen zu können.

Was bedeutet SARL in Luxemburg

Eine Gesellschaft mit beschränkter Haftung (SARL) in Luxemburg ist, wie der Name schon sagt, eine Gesellschaft, bei der die Haftung der Gesellschafter auf das eingebrachte Kapital beschränkt ist. Sie kann von einem oder mehreren Gesellschaftern mit bis zu 100 Gesellschaftern gegründet werden, hat ein Mindeststammkapital von 12.000 Euro und wird von einem oder mehreren Geschäftsführern geleitet, die Gesellschafter sein können oder auch nicht;

Diese Gesellschaftsform erfreut sich in Luxemburg großer Beliebtheit, so dass die SARL die häufigste Gesellschaftsform im Großherzogtum ist und etwa zwei Drittel der Unternehmen des Landes nach dieser Modalität arbeiten.

Beschränkte Haftung
Die Gesellschafter haften nur bis zur Höhe des eingebrachten Kapitals, so dass im Falle von Schulden oder finanziellen Problemen des Unternehmens das persönliche Vermögen isoliert werden kann.
Geringes Mindestaktienkapital
Mit einem Mindeststammkapital von nur 12.000 Euro ist die SARL für viele Unternehmer und kleine Unternehmen zugänglich.
Anteilsbesitz
Die Übertragung von Anteilen ist beschränkt und bedarf der Zustimmung der Mehrheit der Gesellschafter, was der Unternehmensstruktur Stabilität verleiht und die Interessen der Gesellschafter schützt.
Flexibilität
Die SARL bietet eine flexible Managementstruktur mit einem oder mehreren Geschäftsführern, die Partner sein können oder auch nicht.

In Luxemburg gibt es auch eine sehr ähnliche Gesellschaftsform, die vereinfachte Gesellschaft mit beschränkter Haftung (SARL-S). Diese Gesellschaftsform unterscheidet sich von einer SARL vor allem dadurch, dass die Unternehmer von bestimmten mit der Gründung der Gesellschaft verbundenen Zwängen befreit sind. Zum Beispiel ein Mindeststammkapital, das auf einen Euro reduziert ist, und eine Satzung, die durch eine private Urkunde ohne Einschaltung eines Notars erstellt werden kann. In der folgenden Tabelle werden die Unterschiede zwischen den beiden Gesellschaftsformen genauer erläutert.

AspektSARLSARL-S
EingliederungDurch zwingenden notariellen AktDurch Privaturkunde, notarielle Urkunde ist nicht erforderlich
Gesetzliche FlexibilitätFlexibilität bei der Abfassung von SatzungenFlexibilität bei der Abfassung von Satzungen
DurationBegrenzt oder unbegrenzt, muss in der Satzung festgelegt werdenBegrenzt oder unbegrenzt, muss in der Satzung festgelegt werden
Mindestaktienkapitalmindestens 12.000 €, voll gezeichnet und voll eingezahlt bei GründungVon 1 € bis 11.999 €, voll gezeichnet und voll eingezahlt bei Gründung
Aktien Nominative Aktien, mit oder ohne Nennwert Nominative Aktien, mit oder ohne Nennwert
Übertragung von AnteilenErfordert die Zustimmung von mindestens 75 % des Aktienkapitals, die durch die Satzung auf 50 % reduziert werden kann.Erfordert die Zustimmung von mindestens 75 % des Aktienkapitals, die durch die Satzung auf 50 % reduziert werden kann.
BörsennotierungNicht erlaubtNicht erlaubt
Anzahl der Aktionäre oder assoziierten UnternehmenMindestens 1, maximal 100 AktionäreMindestens 1, maximal 100 Aktionäre
Haftung der AktionäreBegrenzt auf die Höhe ihrer BeiträgeBegrenzt auf die Höhe ihrer Beiträge
Struktur der VerwaltungVon einem oder mehreren Managern verwaltetVon einem oder mehreren Managern verwaltet
AnwendungsbereichGeeignet für kleine und mittlere Unternehmen in verschiedenen BranchenSpeziell für Einzelunternehmer und Kleinstunternehmer konzipiert

Steuerregelungen und Vergünstigungen

In Luxemburg unterliegen die Gesellschaften mit beschränkter Haftung den folgenden Steuern:

Körperschaftssteuer (CIT)

Bei dieser Steuer handelt es sich um eine direkte Steuer, die auf Gewinne von Unternehmen in Luxemburg, einschließlich SARLs, erhoben wird. Ab 2025 wird der Steuersatz um einen Prozentpunkt auf 14% für Unternehmen mit einem steuerpflichtigen Einkommen von weniger als 175.000 Euro und 16% für Unternehmen mit einem steuerpflichtigen Einkommen von mehr als 200.000 Euro gesenkt. Zwischen diesen beiden Einkommensstufen gibt es einen Glättungsmechanismus. Darüber hinaus müssen alle in Luxemburg ansässigen juristischen Personen Beiträge zum Beschäftigungsfonds leisten, so dass dieser Satz zugunsten dieses Fonds um 7 % erhöht werden muss. Dadurch erhöht sich der normale Steuersatz von 16 % auf 17,12 %.

Kommunale Gewerbesteuer

Die Höhe dieser Steuer hängt von der Gemeinde ab, in der Gemeinde Luxemburg beträgt sie 6,75 %. Allerdings muss ein Freibetrag von 17.500 Euro auf den steuerpflichtigen Gewinn berücksichtigt werden.

Netto-Vermögenssteuer

Diese Steuer wird auf das Nettovermögen des Unternehmens erhoben und ihr Satz ist wie folgt: 0,5 % auf den Teil des Nettovermögens, der kleiner oder gleich 500.000.000 Euro ist, und 0,05 % auf den Teil des Nettovermögens, der 500.000.000 Euro übersteigt.

Grundsteuer 

Diese Steuer wird von den lokalen Behörden auf alle bebauten und unbebauten Immobilien erhoben, die sich im Besitz von natürlichen oder juristischen Personen, einschließlich SARLs, befinden. Wenn eine SARL keine Immobilien besitzt, muss sie diese Steuer nicht entrichten.

Feste Anmeldegebühr

Die Eintragungsgebühr ist eine indirekte Steuer, die bei der Gründung eines Unternehmens, einschließlich SARLs, erhoben wird. Sie beträgt 75 Euro und ist an die Verwaltung des Registers, der Domains und der TVA (AED) zu zahlen.

Dennoch gibt es zahlreiche steuerliche Anreize und rechtliche Vorteile für SARLs in Luxemburg, die das Großherzogtum zu einem sehr attraktiven Standort für die Gründung von Unternehmen machen. Werfen wir einen kurzen Blick auf einige von ihnen:

Regelung zur Befreiung von der Teilnahmepflicht
Doppelbesteuerungsabkommen
Zuschüsse und Vorteile für Start-ups und KMU
Beihilfen für FEI-Projekte: Forschung, Entwicklung und Innovation
Investitionsbeihilfen für den Umweltschutz

Wie gründet man eine SARL in Luxemburg?

Die Eintragung einer SARL in Luxemburg erfordert mehrere Schritte und kann einige Zeit in Anspruch nehmen. Daher ist es wichtig, das Verfahren gut zu kennen und vor allem die verschiedenen Phasen vorausschauend und sorgfältig zu planen. Im Folgenden werden wir diesen Prozess Schritt für Schritt erläutern.

Vorbereitung des Projekts und Erstellung eines Geschäftsplans

Bevor der rechtliche Prozess der Gründung eingeleitet wird, muss das Unternehmensprojekt sorgfältig vorbereitet werden. Dazu gehört die Erstellung eines detaillierten Geschäftsplans, der eine Marktanalyse, eine Marketingstrategie, die Organisationsstruktur und Finanzprognosen enthält.

Dieses Dokument ist von wesentlicher Bedeutung, da es als Fahrplan für das Wachstum des Unternehmens dient und fundierte Entscheidungen ermöglicht. Es ist auch ein wichtiges Instrument, um Investoren zu gewinnen, Finanzierungen zu erhalten, die Lebensfähigkeit des Unternehmens zu bewerten und Herausforderungen und Chancen zu antizipieren.

Darüber hinaus ist es in dieser Phase von entscheidender Bedeutung, viele der Aspekte festzulegen, die später in die Satzung aufgenommen werden, wie z. B. die Leitungsstruktur, die Anzahl der Partner und deren prozentuale Beteiligung. Diese Elemente tragen dazu bei, die Ideen zu strukturieren, die Durchführbarkeit des Projekts nachzuweisen und die erforderlichen Unterlagen für die nächsten Schritte vorzubereiten. 

Domizilierung des Unternehmens

Die SARL muss einen eingetragenen Sitz in Luxemburg haben, dieser muss den lokalen Vorschriften entsprechen und für die Geschäftstätigkeit geeignet sein.Wahl eines Namens für die Gesellschaft und Überprüfung seiner VerfügbarkeitVor der Gründung einer Gesellschaft müssen die Unternehmer einen Namen für die Gesellschaft wählen und seine Verfügbarkeit überprüfen. Dies geschieht durch die Beantragung einer elektronischen Bescheinigung über die Verfügbarkeit des Namens (Bescheinigung über die Verfügbarkeit des Namens) bei den luxemburgischen Unternehmensregistern (LBR).

Eröffnung eines Bankkontos und Einzahlung des Stammkapitals

Vor der Unterzeichnung der Gründungsurkunde muss ein Bankkonto auf den Namen der zu gründenden Gesellschaft eröffnet und das Stammkapital eingezahlt werden. Daraufhin stellt die Bank eine Bescheinigung über die Sperrung der Mittel aus, die dem Notar als Nachweis vorgelegt werden muss. Für diesen Schritt ist die endgültige Satzung der Gesellschaft nicht erforderlich, aber es muss zumindest ein Entwurf der Satzung vorgelegt werden.

Abfassung und Unterzeichnung der Satzung

Für die Eintragung der Gesellschaft ist es unabdingbar, zunächst eine Satzung zu verfassen, die wesentliche Angaben wie den Namen der Gesellschaft, den Sitz, den Gesellschaftszweck, die Dauer der Gesellschaft und das Stammkapital sowie weitere Einzelheiten enthalten muss. Die meisten der aufzunehmenden Elemente sollten bereits im ersten Schritt, der sich mit der Definition des Projekts befasst, vorbereitet worden sein. Nach dem Entwurf des Gesellschaftsvertrags muss dieser vor einem Notar unterzeichnet werden.

Eintragung in das Handels- und Gesellschaftsregister (RCS)

Nach der Unterzeichnung der Satzung muss die Gesellschaft in das luxemburgische Handels- und Gesellschaftsregister (RCS) eingetragen werden, was in der Regel von demselben Notar vorgenommen wird. Diese Eintragung ist obligatorisch und verleiht der Gesellschaft Rechtspersönlichkeit, wodurch sie offiziell als juristische Person in Luxemburg anerkannt wird.

Veröffentlichung in der RESA

Nach der Eintragung beim RCS muss die Gründung der Gesellschaft im Recueil Electronique des Sociétés et Associations (RESA) veröffentlicht werden, dem luxemburgischen Amtsblatt, in dem alle gesellschaftsrechtlichen Vorschriften veröffentlicht werden. Diese Veröffentlichung ist ein notwendiger Schritt, um die Existenz der Gesellschaft der Öffentlichkeit bekannt zu machen und Transparenz über ihre Gründung, ihren Sitz, ihr Grundkapital und ihre Verwaltung zu gewährleisten. In Luxemburg ist im Allgemeinen der Notar für die Koordinierung dieser Veröffentlichung zuständig.

Antrag auf Erteilung einer Niederlassungserlaubnis, wenn diese erforderlich ist

In bestimmten Fällen ist es je nach Art der Tätigkeit des Unternehmens erforderlich, eine Niederlassungsgenehmigung zu beantragen. Diese Genehmigung ist für gewerbliche, industrielle und handwerkliche Tätigkeiten sowie für einige selbständige Tätigkeiten obligatorisch. Es gibt zwei Möglichkeiten, einen Antrag auf Niederlassungsgenehmigung zu stellen: entweder online über MyGuichet.lu, von Ihrem beruflichen Bereich aus, oder per Post an die Generaldirektion PME, Handwerk und Handel.

Generaldirektion für KMU, Handwerk und Handel:
  • Anschrift: B.P. 535 L-2937 Luxemburg
  • Reisepass, der noch mindestens 3 Monate über das Ablaufdatum des beantragten Visums hinaus gültig ist. Mit mindestens zwei leeren Seiten.

Anmeldung bei der Sozialversicherung

Wenn das Unternehmen Mitarbeiter einstellt, muss es sich bei der Nationalen Gesundheitskasse (CNS) registrieren lassen, um die Sozialversicherungs- und Rentenbeitragspflichten zu erfüllen.

Anmeldung für TVA-Zwecke (falls zutreffend)

Wenn das Unternehmen voraussichtlich mehr als 35.000 Euro pro Jahr in Rechnung stellen wird, muss es sich bei der TVA-Verwaltung anmelden, um eine TVA-Nummer zu erhalten.

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Leitfaden

Wie man ein Unternehmen in Luxemburg registriert

SARL-Gesellschaften haben, wie wir gesehen haben, viele Vorteile und sind eine der beliebtesten Gesellschaftsformen in Luxemburg. Das bedeutet jedoch nicht, dass dies die am besten geeignete Gesellschaftsform ist, wenn Sie eine Gesellschaft in Luxemburg gründen wollen. Es hängt alles von dem Geschäftsprojekt ab, das Sie entwickeln wollen, und von Ihren persönlichen Umständen, daher ist es wichtig, die anderen Gesellschaftsformen zu kennen und diejenige zu wählen, die am besten zu Ihnen passt. Außerdem kann der Gründungsprozess langwierig sein und einige Details können kompliziert sein, wenn Sie kein Experte auf diesem Gebiet sind; es ist daher ratsam, sich bei der Gründung eines Geschäftsprojekts professionell beraten zu lassen.

faq

Häufig gestellte Fragen (FAQ)

Wie hoch ist das Mindestaktienkapital, das für die Gründung einer SARL erforderlich ist?

Muss das Kapital bei der Gründung vollständig eingezahlt sein?

Benötige ich einen Notar, um eine SARL zu gründen?

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Relotech SARL
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Eingetragen im Handelsregister von Luxemburg unter der Nummer B274954
Gewerbeerlaubnis Nr. 10156529/0 "Gewerbliche Tätigkeiten und Dienstleistungen"
Registrierungsnummer: 20232404370
Mehrwertsteuer: LU35271609
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