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Gründe für die Einreise nach Luxemburg und erforderliche Dokumente

Die Gründe für die Einreise und damit auch die erforderlichen Dokumente hängen von der geplanten Aufenthaltsdauer und anderen relevanten Begleitumständen ab.

Zuletzt aktualisiert
21.10.24

Das Großherzogtum ist derzeit für die Einreise geöffnet. Es ist möglich, in das Land einzureisen, wenn die Einreisebedingungen erfüllt sind. Es gibt viele Gründe für die Einreise nach Luxemburg: Aufenthaltsgenehmigung, Studium, Arbeit, Geschäftstätigkeit und Investitionen sowie Kriegsflucht und politisches Asyl. In diesem Artikel werden wir die Gründe, aus denen Sie im Jahr 2023 einreisen können, im Detail untersuchen.

Ab Oktober 2022 können Drittstaatsangehörige in das Großherzogtum mit dem Impfstatus COVID-19 für alle Arten von Reisen reisen, auch für nicht lebensnotwendige.

Die Gründe für die Einreise und damit auch die erforderlichen Dokumente hängen von der geplanten Aufenthaltsdauer und den anderen relevanten Begleitumständen ab.

Unabhängig von den Gründen ist für die Einreise eines Drittstaatsangehörigen nach Luxemburg ein Schengen-Visum erforderlich. Für jedes Visum in Luxemburg müssen Sie möglicherweise Dokumente vorlegen, die den Zweck Ihrer Reise und andere Faktoren wie die Zahlungsfähigkeit belegen.

Lesen Sie über die Besonderheiten der Erlangung eines Visums für den legalen Aufenthalt in Luxemburg in unserem speziellen Artikel der Wissensbibliothek - Mit oder ohne Visum: Gründe für einen legalen Aufenthalt in Luxemburg.

Wer kann ohne Gründe nach Luxemburg einreisen

Es gibt einige Kategorien von Personen, die bei der Einreise in das Großherzogtum keine besonderen Dokumente oder Gründe benötigen. Sie können die luxemburgische Grenze ohne Einschränkungen überschreiten, wenn Sie Bürger der Europäischen Union und des Schengen-Raums sind.

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Personen aus diesen Ländern können frei einreisen, wenn sie offizielle Reisedokumente vorlegen, die ihren EU-Aufenthalt belegen:

Deutschland, Österreich, Belgien, Dänemark, Spanien, Estland, Finnland, Frankreich, Griechenland, Ungarn, Island, Italien, Lettland, Litauen, Liechtenstein, Norwegen, Malta, Niederlande, Polen, Portugal, Tschechische Republik, Kroatien, Slowakei, Slowenien, Schweden, Schweiz.

Die Liste umfasst auch San Marino, Andorra, Monaco und den Vatikan.

Alle Nicht-EU-Länder mit Ausnahme von Liechtenstein, der Schweiz, Norwegen und Island gelten als Drittländer, und Personen, die von dort kommen, müssen bestimmte Gründe für die Einreise nach Luxemburg haben und benötigen besondere Dokumente.

Liste der Länder
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Die Liste der visumpflichtigen Länder und die Einreisegründe können Sie in dieser Broschüre des luxemburgischen Außenministeriums einsehen.
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Die Liste der visumpflichtigen Länder und die Einreisegründe können Sie in dieser Broschüre des luxemburgischen Außenministeriums einsehen.
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Einreise aus Drittländern

Die Einreisebestimmungen für Drittstaatsangehörige können unterschiedlich sein. Es gibt verschiedene Visumstypen, je nach Zweck und Dauer des geplanten Aufenthalts sowie je nach Land, aus dem Sie kommen.

Wenn ein Nicht-EU-Bürger jedoch eine Aufenthaltsgenehmigung als Familienangehöriger eines EU-Bürgers oder eine gültige Aufenthaltsgenehmigung eines anderen EU-Landes besitzt, kann er nach Luxemburg einreisen.

Es gibt zwei Haupttypen von Visa, die die Einreise und den Aufenthalt im Land für eine unterschiedliche Zeitspanne ermöglichen:

  • Visum C für einen Kurzaufenthalt mit einer Unterbrechungsdauer von 90 Tagen,
  • Visum D für den langfristigen Aufenthalt für den Zeitraum, der je nach Situation ausgestellt wird.

Denken Sie daran, dass das A-Visum (für den Transit) nicht für die Einreise in das Land geeignet ist. Ein Visum für den Flughafentransit (A-Visum) ist für Reisen durch die internationale Zone an Flughäfen gültig, erlaubt aber nicht die Einreise in den Schengen-Raum.

Gründe für die Einreise nach Luxemburg für Kurzaufenthalte

Das C-Visum ist für Personen gedacht, die das Land einmal pro Halbjahr für einen kurzen Zeitraum von bis zu 3 Monaten besuchen. Die Gründe für die Erteilung des Visums und die Einreise können eine touristische Reise, die Teilnahme an Konferenzen und Geschäftstreffen, die Erbringung von Dienstleistungen oder ein Familienbesuch sein. Mit dieser Art von Visum können Sie sich 90 Tage lang im Schengen-Raum aufhalten und frei zwischen den Mitgliedsstaaten reisen.

Für die Einreise nach Luxemburg als Drittstaatsangehöriger, auch für einen Kurzaufenthalt, benötigen Sie bestimmte Gründe, um ein Visum zu erhalten.

Touristische Reise als Einstiegsmöglichkeit
Familienbesuch als Grund für die Einreise nach Luxemburg
Gründe für den Unternehmenszugang in Luxemburg

Gründe für die Einreise nach Luxemburg für einen langfristigen Aufenthalt

Ein langer Aufenthalt ist in diesem Fall definiert als ein Aufenthalt von mehr als 90 Tagen. Wenn Sie beabsichtigen, nach Luxemburg zu ziehen, müssen Sie bei der Direktion für Einwanderung des luxemburgischen Ministeriums für auswärtige und europäische Angelegenheiten eine vorübergehende Aufenthaltsgenehmigung beantragen.

Bevor Sie ein D-Visum beantragen, müssen Sie für alle Familienmitglieder, einschließlich der Kinder, eine Genehmigung des Ministeriums einholen.

Das Antragsverfahren für die Aufenthaltsgenehmigung hängt von der geplanten Tätigkeit und Ihrem Status ab: ob Sie eine Tätigkeit ausüben wollen oder andere Gründe haben, einen längeren Aufenthalt im Land zu beantragen.

Diese Gründe können unterschiedlich sein. Die häufigsten Gründe lassen sich in mehrere Hauptkategorien einteilen.

Arbeitsgründe für die Einreise nach Luxemburg
Studium als Grund für die Einreise
Familienzusammenführung als Einreisegrund
Private Gründe für die Einreise

Internationaler Schutz in Luxemburg

Flüchtlingsstatus und subsidiärer Schutzstatus in der Europäischen Union werden Personen gewährt, die ihr Heimatland wegen der Gefahr eines ernsthaften Schadens verlassen haben, wie z. B.:

  • militärische Auseinandersetzungen im Hoheitsgebiet eines Landes,
  • Verfolgung aus rassischen, nationalen oder religiösen Gründen,
  • Strafverfolgung aus politischen Gründen,
  • Bedrohungen für die Sicherheit des Lebens der Person und ihrer Familie,
  • niedriger sozialer Status.

Wenn Sie in eine dieser Kategorien fallen, können Sie nach Luxemburg kommen und sofort den Flüchtlings- oder subsidiären Schutzstatus beantragen.

Neben den beiden vorgenannten Kategorien gibt es eine dritte Kategorie, den vorübergehenden Schutzstatus, der nur im Falle eines plötzlichen Zustroms von Personen gewährt wird, die aufgrund einer Notlage gezwungen waren, ihr Heimatland zu verlassen und vorerst nicht zurückkehren können. Dieser Status bietet eine vorübergehende Lösung und kann widerrufen werden, sobald die Notsituation vorbei ist.

Wie in anderen EU-Ländern auch, dauert die Bearbeitung Ihres Antrags sehr lange. Während des Verfahrens müssen Sie sich im Großherzogtum aufhalten und den Behörden Ihren Reisepass aushändigen. Er wird nicht zurückgegeben, wenn Ihnen Asyl gewährt wird.

Wenn Sie eine Art von internationalem Schutz beantragen, erhalten Sie innerhalb von 3 Tagen ein "papier rose" - ein spezielles Dokument, das Ihnen erlaubt, sich frei im Land zu bewegen. Sie müssen das Dokument jeden Monat im Flüchtlingsamt erneuern.

Sobald Sie eine Aufenthaltsgenehmigung mit internationalem Schutz in Luxemburg erhalten haben, verfügen Sie über eine Aufenthaltsgenehmigung für bis zu 5 Jahre, das Recht auf Beschäftigung und Bildung, Sozialversicherungs- und Gesundheitsleistungen sowie ein Dokument, das Ihnen erlaubt, sich in der EU frei zu bewegen.

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Häufig gestellte Fragen (FAQ)

Was sind die häufigsten Gründe für die Einreise nach Luxemburg?

Welche Dokumente benötige ich für die Einreise nach Luxemburg?

Wie kann ich in Luxemburg den Flüchtlingsstatus und internationalen Schutz erhalten?

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Autoren: Daria, Sven
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