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Source:  Thibault Milan on Unsplash
Dokumente

Reisen nach Luxemburg im Jahr 2025: Einschränkungen und Anforderungen

Ein neues Jahr bringt in der Regel auch neue Pläne mit sich! Wenn einer dieser Pläne eine Reise in das Großherzogtum ist, sei es zum Vergnügen, aus beruflichen oder geschäftlichen Gründen, sollten Sie die Voraussetzungen dafür kennen. Wenn Sie diese bei Ihren Reisevorbereitungen berücksichtigen, ersparen Sie sich eine Menge Ärger. Lesen Sie also weiter und lassen Sie sich das Leben ein wenig leichter machen.

Zuletzt aktualisiert
03.02.25

Das Großherzogtum ist äußerst kosmopolitisch, im Land findet man Menschen aus fast allen Ecken der Welt, und fast die Hälfte der Bevölkerung ist ausländischer Herkunft. Außerdem sind fast die Hälfte der Arbeitnehmer Grenzgänger aus den Nachbarländern Frankreich, Belgien und Deutschland.

Luxemburgische Einreisebestimmungen im Jahr 2025

Luxemburg ist Teil der Europäischen Union und des Schengen-Raums, was bedeutet, dass es keine Kontrollen an den Binnengrenzen zu anderen Schengen-Ländern gibt. Daher benötigen Bürger der Europäischen Union und der Schweiz für die Einreise nur ein Ausweisdokument, Staatsangehörige anderer Länder müssen jedoch die Einreisebestimmungen für Luxemburg erfüllen. Diese variieren je nach Zweck und Dauer der Reise und führen zu verschiedenen Arten von Visa mit zwei Hauptkategorien:

  1. Visa für einen kurzfristigen Aufenthalt: 

    Wer für einen kurzen Zeitraum in das Land einreisen möchte, muss ein Visum für einen kurzfristigen Aufenthalt beantragen, das auch als Visum des Typs C bezeichnet wird. Dieses Visum ermöglicht die Durchreise oder den Aufenthalt in Luxemburg und im Schengen-Raum, ununterbrochen oder nicht, für maximal 90 Tage innerhalb von 180 Tagen und ist für die folgenden Zwecke bestimmt:

    • Touristen- oder Familienbesuche.
    • Teilnahme an Konferenzen, Fachmessen oder Ausstellungen.
    • Teilnahme an Verwaltungsräten und Hauptversammlungen.
    • Erbringung von Dienstleistungen innerhalb der gleichen Unternehmensgruppe.
  2. Langzeitvisa:

    Wer sich länger als 3 Monate in Luxemburg aufhalten möchte, muss ein Visum für den längerfristigen Aufenthalt, auch Visum Typ D genannt, beantragen. Außerdem müssen Bürger bestimmter Länder, die sich in Luxemburg als Einwohner niederlassen möchten, im Rahmen des Verfahrens ebenfalls ein solches Visum beantragen. Dieses Visum ist insbesondere für folgende Personen bestimmt:

    • Inhaber einer befristeten Aufenthaltserlaubnis.
    • Inhaber einer Arbeitserlaubnis für eine bezahlte Tätigkeit.
    • Diejenigen, die einem Familienmitglied, das EU-Bürger ist, nachziehen wollen.
    • Diejenigen, die eine andere Art von Tätigkeit ausüben wollen, z. B. eine selbständige Tätigkeit, ein Studium, eine Forschungsarbeit oder sportliche Aktivitäten.

Wie bereits erwähnt, muss jedoch nicht jeder ein solches Visum beantragen, um nach Luxemburg einzureisen. Je nach Staatsangehörigkeit der Person, die einreisen möchte, gibt es drei mögliche Fälle:

  1. Europäische Bürger: 

    Sie benötigen kein Visum und können ohne Einschränkungen einreisen.

  2. Bürger, die kein Visum für einen kurzfristigen Aufenthalt benötigen: 

    Die Bürger bestimmter Länder benötigen für die Einreise nach Europa kein Visum für einen kurzfristigen Aufenthalt. Eine Liste dieser Länder finden Sie auf der Website der Europäischen Kommission.

  3. Staatsangehörige, die immer ein Visum benötigen:

    Staatsangehörige von Ländern, die nicht in eine der oben genannten Kategorien fallen, müssen für die Einreise in das Land immer ein Visum beantragen.

Welche Dokumente braucht man für die Einreise nach Luxemburg?

Wenn Sie wissen, dass Sie ein Visum benötigen, da Sie kein europäischer Staatsbürger sind, und Sie sich fragen, wie Sie nach Luxemburg reisen können, sollten Sie zunächst wissen, dass die Anforderungen je nach Art der Reise sehr unterschiedlich sind. Die voraussichtliche Dauer der Reise, die Art der Aktivitäten, die Sie im Land durchführen wollen, und sogar Ihre persönlichen Umstände. Im Folgenden werden wir einige Dokumente nennen, die in den meisten Fällen erforderlich sind:

  • 2 aktuelle und identische Passfotos.
  • 2 vollständig ausgefüllte Kopien des Schengen-Visumantragsformulars.
  • Ein Strafregisterauszug oder eine eidesstattliche Erklärung, die von Ihrem Wohnsitzland ausgestellt wurde.
  • Reisepass mit einer Gültigkeit von mindestens drei Monaten über den geplanten Aufenthalt hinaus.
  • Nachweis ausreichender finanzieller Mittel für Ihren Aufenthalt in Luxemburg oder eine finanzielle Unterstützungserklärung von einer Referenzperson in Luxemburg.
  • Nachweis des legalen Aufenthalts in dem Land, in dem Sie leben.

Zusätzlich zu diesen Unterlagen werden je nach Art des beantragten Visums weitere Dokumente benötigt. Im Folgenden sind die Dokumente aufgeführt, die für einige der gängigsten Visumtypen erforderlich sind:

  1. Für Visa für einen kurzfristigen Aufenthalt:
    • Offizielles Einladungsschreiben für einen Geschäftsbesuch.
    • Nachweis einer Unterkunft, entweder bei einem Freund, Verwandten oder in einem Hotel.
    • Krankenversicherung für die Dauer der Reise.
    • Ein Flugticket für Hin- und Rückflug oder eine Reservierung für die Flugroute.
  2. Für Arbeitsvisa:
    • Ein Arbeitsvertrag mit einem luxemburgischen Arbeitgeber. Für Visa für hochqualifizierte Arbeitnehmer muss der Vertrag außerdem eine Mindestlaufzeit von einem Jahr haben und das Bruttojahresgehalt muss mindestens das 1,5-fache des durchschnittlichen Bruttojahresgehalts bzw. das 1,2-fache für bestimmte Berufe betragen.
    • Bescheinigung der ADEM (Agentur für Beschäftigungsentwicklung), die den Arbeitgeber berechtigt, einen Drittstaatsangehörigen einzustellen. Diese Bescheinigung muss der Arbeitgeber drei Wochen nach Einreichung der Stellenausschreibung bei der ADEM beantragen und Ihnen zusenden, damit Sie sie Ihrem Visumantrag beifügen können.
    • Kopien von Bildungsabschlüssen oder beruflichen Qualifikationen.
    • Ein Lebenslauf.
  3. Zur Anzeige für Schüler:
    • Nachweis der Vollzeitzulassung an einer Hochschuleinrichtung in Luxemburg.
    • Angemessene finanzielle Mittel für das Leben in Luxemburg. Dies bedeutet, dass Sie über Mittel verfügen müssen, um die Kosten für Wohnung, Transport, Lebensmittel, Unterhaltung und sonstige Ausgaben zu decken. Genauer gesagt, verlangt der Staat, dass Sie über mindestens 80 % des aktuellen Einkommens für die soziale Integration verfügen. Dieses ist derzeit auf 1.201 Euro pro Monat festgesetzt, Sie müssen also über mindestens 860,8 Euro pro Monat verfügen.
    • Eine Bescheinigung über eine Krankenversicherung, die Gesundheitsrisiken in Luxemburg abdeckt.
    • Erlaubnis der Eltern, wenn der Schüler unter 18 Jahre alt ist.

Gesundheitliche Voraussetzungen für die Einreise nach Luxemburg

Luxemburg verlangt derzeit keine Impfbescheinigungen, medizinischen Tests oder besonderen gesundheitlichen Anforderungen für die Einreise in das Land. Darüber hinaus hat die WHO im Mai 2023 den Pandemienotstand COVID-19 für beendet erklärt und alle früheren COVID-19-Beschränkungen aufgehoben. Es ist jedoch ratsam, sich vor der Reise über die aktuellen Gesundheitsanforderungen zu informieren, da sich diese je nach den Umständen ändern können.

Ein weiteres Thema im Zusammenhang mit den Gesundheitsanforderungen ist die Reiseversicherung. Während diese Versicherung für kurzfristige Touristenvisa obligatorisch ist, ist sie für Langzeitvisa nicht immer erforderlich und hängt von der Art des beantragten Visums ab. Es ist daher wichtig, die Anforderungen für jede Art von Visum sorgfältig zu prüfen. Für Arbeits- oder Studienvisa ist zum Beispiel keine Reiseversicherung erforderlich.

Ebenfalls mit dem Thema Gesundheit verbunden ist die Forderung nach einer ärztlichen Untersuchung für diejenigen, die mit einem Visum des Typs D für einen längeren Zeitraum in das Land einreisen wollen. Sie ist zwar keine Voraussetzung für die Einreise in das Land, muss aber bei der Einreise im Rahmen des Einwanderungsverfahrens erfüllt werden.

Diese ärztliche Untersuchung umfasst zwei Tests: eine ärztliche Untersuchung durch einen in Luxemburg niedergelassenen Arzt für Allgemeinmedizin und einen Tuberkulose-Screeningtest, der von einem medizinischen Analyselabor durchgeführt wird. Der Arzt, der die erste ärztliche Untersuchung durchgeführt hat, muss ein Rezept ausstellen.

Sonstige Vorschriften

Schließlich ist zu bedenken, dass neben den visumbezogenen Einreisebestimmungen für Luxemburg auch die Beschränkungen für den Warentransport zu beachten sind. Auf diese Weise lassen sich Überraschungen bei der Einreise vermeiden, z. B. dass man auf bestimmte Waren verzichten oder Einfuhrzölle zahlen muss.

Bei der Einreise nach Luxemburg können einige Gegenstände, wie z. B. persönliche Gegenstände, von den Zollgebühren befreit werden, während andere Waren beim Zoll angemeldet und die entsprechenden Zölle und Steuern entrichtet werden müssen.

Die in der folgenden Liste aufgeführten Waren können eingeführt werden, ohne dass sie angemeldet werden müssen oder Steuern anfallen, sofern die von der Europäischen Union festgelegten Grenzwerte eingehalten werden.

  1. Tabakprodukte:

    Einer der folgenden Punkte

    • 200 Zigaretten.
    • 100 Zigaretten.
    • 50 Zigarren.
    • 250 Gramm Tabak.
  2. Alkoholische Getränke:

    Einer der folgenden Punkte

    • 1 Liter mit mehr als 22% Alkoholgehalt.
    • 2 Liter mit bis zu 22% Alkoholgehalt.

    Und beide der folgenden:

    • 4 Liter stiller Wein.
    • 16 Liter Bier.
  3. Persönliche Gegenstände nichtkommerzieller Art im Wert von bis zu:
    • 430 Euro bei Reisen mit dem Flugzeug oder Schiff.
    • 300 Euro bei Reisen auf dem Landweg.
    • 150 Euro für Reisende unter 15 Jahren.

Es gibt keine Beschränkungen für die Einfuhr von Fremdwährungen in die EU, allerdings müssen Gelder, die 10.000 Euro oder den Gegenwert in anderen Währungen übersteigen, bei den Zollbehörden angemeldet werden.

In diesem kurzen Leitfaden haben wir einen ersten Blick auf die Voraussetzungen für die Einreise nach Luxemburg geworfen, aber dies ist ein ziemlich umfangreiches Thema, bei dem viele Details zu beachten sind. Wenn Sie vorhaben, in das Großherzogtum einzureisen, müssen Sie sich eingehend mit der Materie befassen, alle Anforderungen sorgfältig prüfen und Ihre Reise mit Zeit und Sorgfalt planen.

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Häufig gestellte Fragen (FAQ)

Wie kann ich meinen Aufenthalt in Luxemburg über den ursprünglichen Visumszeitraum hinaus verlängern?

Ist es möglich, das Visumantragsverfahren zu beschleunigen?

Was ist der Unterschied zwischen einem Visum für den längerfristigen Aufenthalt und einer Aufenthaltserlaubnis in Luxemburg?

Was sollte ich tun, wenn mein Visumantrag abgelehnt wird?

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