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Gründung einer Holdinggesellschaft in Luxemburg im Jahr 2025

Luxemburg bietet ein äußerst günstiges Umfeld für Holdinggesellschaften, was sich in der ständigen Zunahme der Zahl von Holdinggesellschaften im Lande zeigt. In diesem Artikel werden wir ihre Merkmale, ihre wichtigsten Vorteile und die grundlegenden Schritte zur Gründung einer solchen Gesellschaft sowie weitere interessante Details untersuchen.

Zuletzt aktualisiert
23.01.25

In Luxemburg können Holdinggesellschaften, die bestimmte Merkmale erfüllen, als SOPARFI bezeichnet werden. Bei dieser Bezeichnung handelt es sich jedoch nicht um eine eigene Rechtsform. Vielmehr handelt es sich um eine Bezeichnung für Gesellschaften, deren Hauptzweck in der Finanzholding besteht und die die Voraussetzungen erfüllen, um in den Genuss der für Holdinggesellschaften geltenden Steuerregelung zu kommen.

Holdinggesellschaft in Luxemburg

Holdinggesellschaften sind juristische Personen, deren Zweck es ist, Beteiligungen an anderen Unternehmen zu besitzen und zu verwalten, indem sie entweder Aktien halten oder andere Vermögenswerte besitzen. Holdinggesellschaften entwickeln keine eigenen kommerziellen Aktivitäten, sondern beschränken sich auf die Kontrolle und Verwaltung der Unternehmen, an denen sie beteiligt sind, und profitieren von den Einkünften, die diese Unternehmen erwirtschaften.

In Luxemburg gibt es zwei Arten von Holdinggesellschaften: SOPARFI (Société de Participations Financières) und SPF (Société de Gestion de Patrimoine Familial). Wie ihr französischer Name schon sagt, handelt es sich bei SOPARFIs um Gesellschaften, die finanzielle Beteiligungen an anderen Unternehmen halten, während SPFs ausschließlich für die Verwaltung von Privatvermögen bestimmt sind.

Es ist jedoch wichtig zu verstehen, dass sowohl SOPARFIs als auch SPFs keine Rechtsformen im eigentlichen Sinne sind, sondern lediglich Bezeichnungen, die auf Unternehmen angewandt werden können, die einen bestimmten regulatorischen Rahmen erfüllen und besondere Steuerregelungen in Anspruch nehmen können. Nachstehend sind einige ihrer wichtigsten Merkmale aufgeführt:

Beteiligungen an Tochtergesellschaften
Eine Holdinggesellschaft beschäftigt sich hauptsächlich mit dem Besitz von Aktien oder Beteiligungen an anderen Unternehmen.
Fehlen direkter kommerzieller Aktivitäten
Holdinggesellschaften üben keine direkten kommerziellen oder produktiven Tätigkeiten aus; ihre Rolle beschränkt sich auf die administrative und finanzielle Verwaltung der Unternehmensgruppe.
Vielfältige rechtliche Strukturen
Holdinggesellschaften können in verschiedenen Rechtsformen gegründet werden.
Autonomie der Tochtergesellschaften
Die Tochtergesellschaften einer Holdinggesellschaft operieren unabhängig mit eigenen Geschäftsaktivitäten und eigenem Management, unterliegen aber den strategischen Entscheidungen der Holdinggesellschaft.

Holdinggesellschaften haben viele Vorteile, so dass sich diese Gesellschaftsform einer nie dagewesenen Beliebtheit erfreut. In Luxemburg sind fast die Hälfte der im Land eingetragenen Handelsgesellschaften reine Finanzholdings, deren Vermögen sich im Jahr 2021 auf nicht weniger als 6,5 Billionen Euro belaufen wird. Im Folgenden werden einige der wichtigsten Einsatzmöglichkeiten und Vorteile von Holdinggesellschaften in Luxemburg vorgestellt:

Steuerliche Optimierung von Beteiligungen

Holdinggesellschaften in Luxemburg genießen zahlreiche Steuervorteile, wie z. B. die Steuerbefreiung von Dividenden und Kapitalgewinnen aus ihren Beteiligungen an Tochtergesellschaften, wenn sie bestimmte Voraussetzungen erfüllen.

Kontrolle und Verwaltung

Holdinggesellschaften ermöglichen es, das Eigentum an mehreren Tochtergesellschaften in einem einzigen Unternehmen zu konzentrieren. Dies erleichtert die Überwachung und Kontrolle strategischer Entscheidungen, die Vermögensverwaltung und die Umsetzung einer einheitlichen Unternehmenspolitik in der gesamten Unternehmensgruppe.

Physischer Standort

Holdinggesellschaften benötigen in der Regel keine eigenen Räumlichkeiten, und da sie keine gewerbliche Tätigkeit ausüben, benötigen sie in der Regel auch keine Niederlassungserlaubnis, die es ihnen erlaubt, die Domizilierung zu nutzen.

Vereinfachung von Fusionen und Übernahmen

Ein unter einer Holdinggesellschaft konsolidierter Konzern erleichtert strategische Fusionen oder Übernahmen, da die Holdinggesellschaft als zentrale Beschaffungsstelle fungieren kann, während die Betriebsfähigkeit der Tochtergesellschaften erhalten bleibt.

Konsolidierung der Buchhaltung

Holdinggesellschaften ermöglichen es, die Jahresabschlüsse aller ihrer Tochtergesellschaften in einem einzigen konsolidierten Abschluss zusammenzufassen und so einen klaren Überblick über die finanzielle Gesundheit der Unternehmensgruppe zu erhalten.

Schutz des Vermögens

Holdinggesellschaften ermöglichen es, strategische oder wertvolle Vermögenswerte wie Immobilien, Patente oder geistige Eigentumsrechte vom operativen Risiko der Tochtergesellschaften zu isolieren.

Nachlass- und Nachfolgeplanung

Holdinggesellschaften ermöglichen es, die Übertragung von Vermögenswerten von einer Generation auf die nächste effizient zu gestalten und die Erbschaftssteuern zu minimieren. Im Falle von Familienbesitz ermöglichen Holdinggesellschaften den Gründern, die Kontrolle über das Vermögen zu behalten, auch wenn sie einen Teil des Eigentums an Nachfolger oder Erben übertragen. Diese Art von Unternehmen wird daher häufig von vermögenden Familien genutzt, um ihr Vermögen zu organisieren und die Nachfolge zu regeln.

Gesetzliche Regelung für Holdinggesellschaften in Luxemburg im Jahr 2024

Wie wir oben gesehen haben, können Holdinggesellschaften in Luxemburg verschiedene Rechtsformen haben; unabhängig von der Rechtsform muss diese Art von Gesellschaft jedoch als SOPARFI gelten und in den Genuss der für Holdinggesellschaften vorgesehenen Sondersteuerregelung kommen. Die luxemburgische Verordnung legt fest, dass Holdinggesellschaften bestimmte Merkmale erfüllen müssen:

Hauptzweck des Haltens und der Verwaltung von Beteiligungen

Die Gesellschaft muss als Hauptzweck den Erwerb von Beteiligungen an anderen luxemburgischen oder ausländischen Gesellschaften und die Verwaltung dieser Beteiligungen haben. Dies bedeutet, dass die Tätigkeit der Gesellschaft auf das Halten von Anteilen und die Beteiligung an anderen Unternehmen ausgerichtet sein muss, ohne dass sie aktiv eine reguläre Geschäftstätigkeit ausübt.

Beschränkung der kommerziellen Aktivitäten

Das Halten von Beteiligungen muss die Haupttätigkeit einer SOPARFI sein, jedoch kann diese Art von Gesellschaft eine gewerbliche Tätigkeit ausüben, jedoch nur zur Erbringung von Dienstleistungen für ihre Tochtergesellschaften. Wenn die gewerbliche Tätigkeit darüber hinausgeht, muss die Gesellschaft die Rechtsvorschriften über die Ausübung einer gewerblichen Tätigkeit einhalten, d. h. über eigene Räumlichkeiten und eine Niederlassungsgenehmigung verfügen, wodurch sie ihren besonderen Steuerstatus verliert.

Beteiligung an Tochtergesellschaften

Das Unternehmen muss eine Beteiligung von mindestens 10 % an einer Tochtergesellschaft halten oder eine Investition von mindestens 1,2 Millionen Euro in dieses Unternehmen tätigen. Außerdem muss die Beteiligung seit mindestens 12 Monaten gehalten werden oder das Unternehmen muss sich verpflichten, sie für diesen Zeitraum zu halten.

Besteuerung von Tochtergesellschaften

Bei den Tochtergesellschaften muss es sich um Gesellschaften mit voll steuerpflichtigem luxemburgischem Kapital oder um Gesellschaften mit nicht-luxemburgischem Kapital handeln, die zu einem der Körperschaftsteuer entsprechenden Satz voll steuerpflichtig sind, oder um Gesellschaften mit Sitz in einem Mitgliedstaat der Europäischen Union.

Die Steuern für die Ausübung der gewerblichen Tätigkeit gehen darüber hinaus, das Unternehmen muss die Rechtsvorschriften für die Ausübung einer gewerblichen Tätigkeit einhalten. Das Unternehmen muss über eigene Räumlichkeiten und eine Niederlassungsgenehmigung verfügen, wodurch es seinen besonderen Steuerstatus verliert.

  1. Körperschaftsteuer

    Der Körperschaftssteuersatz in Luxemburg hängt vom steuerpflichtigen Einkommen ab und richtet sich nach der folgenden Tabelle:

    • Bei weniger als 175.000 Euro: beträgt der anwendbare Satz 15%.
    • Zwischen 175.000 und 200.000 Euro: Pauschalbetrag von 26.250 Euro plus Anwendung eines Satzes von 31 % auf das zu versteuernde Einkommen zwischen 175.000 und 200.000 Euro.
    • Über 200.000 Euro: Der anwendbare Satz beträgt 17%.

    Darüber hinaus müssen alle in Luxemburg ansässigen juristischen Personen Beiträge zum Beschäftigungsfonds leisten, so dass dieser Satz zugunsten dieses Fonds um 7 % erhöht werden muss. Dadurch erhöht sich der normale Steuersatz von 17 % auf 18,19 %.

  2. Kommunale Gewerbesteuer

    Die Höhe dieser Steuer hängt von der Gemeinde ab, in der Gemeinde Luxemburg beträgt sie 6,75 %. Allerdings muss ein Freibetrag von 17.500 Euro auf den steuerpflichtigen Gewinn berücksichtigt werden.

  3. Nettovermögenssteuer

    Sie wird auf das Nettovermögen des Unternehmens zu den folgenden Sätzen erhoben:

    • 0,5% auf den Teil des Nettovermögens, der kleiner oder gleich 500.000.000 Euro ist.
    • 0,05% auf den Teil des Nettovermögens, der 500.000.000 Euro übersteigt.

Eine der Hauptattraktionen von Holdinggesellschaften in Luxemburg und insbesondere von Gesellschaften, die als SOPARFI angesehen werden können, ist jedoch die Steuerregelung, zu der diese Gesellschaften Zugang haben und die folgende Vorteile mit sich bringt:

  • Keine Besteuerung von Dividenden von Tochtergesellschaften.
  • Eine vollständige Befreiung von der Quellensteuer auf Dividenden von Tochtergesellschaften.
  • Keine Besteuerung von Kapitalgewinnen aus dem Verkauf von Tochtergesellschaften.
  • Keine Besteuerung von Liquidationsüberschüssen.
  • Keine Quellensteuer auf Liquidationsausschüttungen.
  • Keine Quellensteuer auf fremdübliche Zinszahlungen, wenn die Zinsen keine Gewinnbeteiligung darstellen.
  • Besteuerung von ca. 5,2 % des Nettoeinkommens aus bestimmten Vermögenswerten des geistigen Eigentums wie Patenten, Gebrauchsmustern, Software-Urheberrechten oder Pflanzenzüchtungsrechten.

Gründung einer Holdinggesellschaft in Luxemburg im Jahr 2025

Die Eintragung eines Unternehmens in Luxemburg, ob mit oder ohne Beteiligung, erfordert mehrere Schritte und kann einige Zeit in Anspruch nehmen, daher ist es wichtig, den Prozess gut zu planen und zu kennen. Hier ist die schrittweise Vorgehensweise:

  1. Wahl der Rechtsform

    Bevor mit den Formalitäten begonnen wird, ist es wichtig, die am besten geeignete Rechtsform für das Unternehmen zu wählen. In Luxemburg kann eine Holdinggesellschaft eine der folgenden Rechtsformen haben:

    • Aktiengesellschaft (SA).
    • Gesellschaft mit beschränkter Haftung (SARL).
    • Kommanditgesellschaft auf Aktien (SCA).
    • Genossenschaft (SCOP)
  2. Domizilierung des Unternehmens

    Jede Gesellschaft muss einen eingetragenen Sitz in Luxemburg haben, so dass geeignete Räumlichkeiten erforderlich sind. Da Holdinggesellschaften jedoch im Allgemeinen keine kommerziellen Tätigkeiten ausüben, benötigen sie keine Niederlassungserlaubnis, so dass sie auf die Domizilierung zurückgreifen können.

  3. Wahl eines Namens für das Unternehmen und Überprüfung seiner Verfügbarkeit

    Vor der Gründung einer Gesellschaft müssen die Unternehmer einen Namen für die Gesellschaft wählen und dessen Verfügbarkeit prüfen. Dies geschieht durch die Beantragung einer Bescheinigung über die Verfügbarkeit des Namens auf elektronischem Wege beim luxemburgischen Unternehmensregister (LBR).

  4. Eröffnung eines Bankkontos und Einzahlung des Stammkapitals

    Vor der Unterzeichnung der Gründungsurkunde muss ein Bankkonto auf den Namen der zu gründenden Gesellschaft eröffnet und das Stammkapital eingezahlt werden. Daraufhin stellt die Bank eine Bescheinigung über die Sperrung der Mittel aus, die dem Notar als Nachweis vorgelegt werden muss. Für diesen Schritt ist die endgültige Satzung der Gesellschaft nicht erforderlich, aber es muss zumindest ein Entwurf der Satzung vorgelegt werden.

  5. Abfassung, Bestätigung und Unterzeichnung der Satzung

    Um die Gesellschaft einzutragen, muss zunächst die Satzung erstellt werden, die unter anderem wesentliche Angaben wie den Namen der Gesellschaft, den eingetragenen Sitz, den Gesellschaftszweck, die Dauer der Gesellschaft und das Stammkapital enthalten muss. Nach dem Entwurf ist je nach gewählter Rechtsform die Anwesenheit eines Notars für die Bestätigung und Unterzeichnung der Satzung erforderlich oder nicht.

    • Gesellschaften mit beschränkter Haftung: Der Gesellschaftsvertrag muss von einem Notar beglaubigt und in seiner Gegenwart unterzeichnet werden.
    • Unbeschränkt haftende Gesellschaften: Der Gesellschaftsvertrag kann privat unterzeichnet werden und die Anwesenheit eines Notars ist nicht erforderlich.
  6. Eintragung in das Handels- und Gesellschaftsregister (RCS)

    Nach der Unterzeichnung der Satzung muss die Gesellschaft in das luxemburgische Handels- und Gesellschaftsregister (RCS) eingetragen werden, was in der Regel von demselben Notar vorgenommen wird. Diese Eintragung ist obligatorisch und verleiht der Gesellschaft Rechtspersönlichkeit, wodurch sie offiziell als juristische Person in Luxemburg anerkannt wird.

  7. Veröffentlichung in der RESA

    Nach der Eintragung beim RCS muss die Gründung der Gesellschaft im Recueil Electronique des Sociétés et Associations (RESA) veröffentlicht werden, dem luxemburgischen Amtsblatt, in dem alle gesellschaftsrechtlichen Vorschriften veröffentlicht werden. Diese Veröffentlichung ist ein notwendiger Schritt, um die Existenz der Gesellschaft der Öffentlichkeit bekannt zu machen und Transparenz über ihre Gründung, ihren Sitz, ihr Grundkapital und ihre Verwaltung zu gewährleisten. In Luxemburg ist im Allgemeinen der Notar für die Koordinierung dieser Veröffentlichung zuständig.

Luxemburg
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Leitfaden

Wie man ein Unternehmen in Luxemburg registriert

Die Gründung einer Holdinggesellschaft in Luxemburg stellt eine äußerst interessante Alternative für all jene Unternehmen und Privatpersonen dar, die die Verwaltung ihrer Beteiligungen optimieren und von allen Vorteilen profitieren möchten, die diese Gesellschaftsform bietet. Wie wir im Laufe des Dokuments gesehen haben, sind die Vorteile zahlreich, weshalb sich zahlreiche Unternehmen für die Gründung dieser Gesellschaftsform im Großherzogtum entschieden haben.

Am Ende des Artikels haben wir die einzelnen Schritte zur Gründung dieser Art von Unternehmen beschrieben. Es wird jedoch dringend empfohlen, vor der Gründung einen spezialisierten Berater zu konsultieren. Dieser wird Ihnen nicht nur mit Ratschlägen zur Gründung einer Holdinggesellschaft in Luxemburg zur Seite stehen, sondern auch, und das ist nicht weniger wichtig, bei der Analyse der Zweckmäßigkeit der Gründung einer Holdinggesellschaft für Ihren speziellen Fall, der besten Strategien und der besten Vorgehensweise.

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Häufig gestellte Fragen (FAQ)

Warum ist Luxemburg ein attraktiver Standort für Holdinggesellschaften?

Eignet sich eine luxemburgische Holdinggesellschaft für die Verwaltung von Familienvermögen oder für reine Unternehmenszwecke?

Kann eine Holdinggesellschaft in Luxemburg Tochtergesellschaften in anderen Ländern besitzen?

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