Freiberufler in Luxemburg: Jobs, Dokumente, Steuern
Um sich als Freiberufler im Großherzogtum Luxemburg niederzulassen, müssen Sie eine Reihe von Schritten unternehmen und die erforderlichen Dokumente und Genehmigungen einholen. In diesem Artikel stellen wir Ihnen die wichtigsten Schritte, Verfahren und Anforderungen vor, die Sie erfüllen müssen, um Ihre Reise als Freiberufler in Luxemburg zu beginnen.
Der Prozess der Beschaffung aller erforderlichen Genehmigungen und Dokumente für eine selbständige Tätigkeit in Luxemburg kann je nach Ihrer spezifischen Situation unterschiedlich komplex sein. Faktoren wie die Frage, ob Sie unabhängig oder im Rahmen eines Unternehmens tätig sein wollen, die Art der Produkte oder Dienstleistungen, die Sie anbieten, und die Art Ihres Kundenkreises spielen alle eine Rolle. Während viele Variablen den Prozess beeinflussen, ist es bei Kenntnis der zu befolgenden Verfahren nur eine Frage der Einhaltung und Erfüllung der Anforderungen, um alles zu erhalten, was Sie brauchen, um mit der Arbeit zu beginnen.
Rechtliche Aspekte der Freiberuflichkeit in Luxemburg
In Luxemburg können Freiberufler auf zwei verschiedene Arten tätig sein: unabhängig als Einzelunternehmer oder im Rahmen einer rechtlich gegründeten Gesellschaft.
Selbstständig arbeiten
Mit einem Team arbeiten
Die erste Möglichkeit, unabhängig und ohne besonderen Status zu arbeiten, ist sehr vorteilhaft, da sie die Aufnahme einer freiberuflichen Tätigkeit erheblich erleichtert. Dies zeigt sich auch in den nationalen Statistiken. Dem Global Entrepreneurship Monitor (GEM) zufolge hat die unternehmerische Tätigkeit in Luxemburg wieder das Niveau von vor der Pandemie erreicht, sowohl in absoluten Zahlen als auch im Vergleich zu anderen europäischen Ländern.
Top-Jobs für Freiberufler
Nicht alle Tätigkeiten können selbständig ausgeübt werden, und für einige, selbst wenn dies möglich wäre, besteht möglicherweise keine große Nachfrage. Welche Bereiche eignen sich also am besten für eine freiberufliche Tätigkeit? Lassen Sie uns Ihnen helfen. Luxemburg ist bekannt für seinen bedeutenden Finanzsektor, und Positionen wie Rechnungswesen, Buchhaltung, Finanzanalyse und -modellierung sowie Unternehmensanalyse und -strategie sind sehr gefragt.
Neben dem Finanzsektor gibt es weitere Bereiche mit großer Nachfrage, die sich besonders für Freiberufler eignen. Der Bereich der Datenwissenschaft und -analyse bietet Möglichkeiten in Berufen wie maschinelles Lernen, Data Mining und Deep Learning. Im Bereich der IT gibt es zahlreiche Möglichkeiten, wie z. B. Full-Stack-Entwicklung und Front-End-Entwicklung. Auch in den Bereichen Vertrieb und Marketing besteht eine hohe Nachfrage, insbesondere in Bereichen wie Social Media Marketing und SEO.
Wenn Sie mehr über die vielversprechendsten freiberuflichen Berufe erfahren möchten, empfehlen wir Ihnen unseren Artikel über die gefragtesten freiberuflichen Berufe sowie unseren Artikel über Fernarbeitsmöglichkeiten.
Rolle | Minimum (Euro) | Maximum (Euro) |
C Programmer | 4.850 | 9.656 |
NET Programmer | 4.726 | 9.601 |
Backend-Entwickler | 4.370 | 9.936 |
Marketing-Analyst | 3.615 | 6.313 |
Web-Designer | 3.297 | 6.521 |
Webmaster | 3.297 | 6.521 |
Werbetexter | 2.883 | 2.883 |
SEO-Analyst | 2.839 | 6.143 |
Marketingbeauftragter | 2.735 | 4.726 |
Grafikdesigner | 2.441 | 5.525 |
Es gibt spezialisierte Websites für freiberufliche Stellenangebote, wie weworkremotely.com, workingnomads.com und upwork.com, die Sie sich unbedingt ansehen sollten.
Wenn Sie bereit sind, sich selbstständig zu machen, sollten Sie bedenken, dass Sie zwar keinen besonderen "Freiberufler"-Status erwerben müssen, aber einige Verwaltungsverfahren erforderlich sind. Lesen Sie weiter, um zu erfahren, welche das sind und wie Sie diese erledigen können.
Von Freiberuflern in Luxemburg zu erfüllende Formalitäten
Bevor Sie Ihren ersten Auftrag erhalten, müssen Sie verschiedene Papiere besorgen und sich bei der zuständigen Behörde als Selbständiger anmelden. Dies ist zwar eine Notwendigkeit, aber in Luxemburg nicht besonders schwierig zu bewerkstelligen.
In Luxemburg gibt es keinen offiziellen Status des "Freiberuflers". Stattdessen handelt es sich um Personen, die auf der Grundlage von Verträgen für Kunden arbeiten, ähnlich wie bei unabhängigen Auftragnehmern. Hier sind Einzelunternehmer und Selbstständige im Wesentlichen dasselbe, und diese Struktur ist ideal für diejenigen, die ganz auf sich allein gestellt sind.
- Wählen Sie eine Rechtsform und registrieren Sie Ihr Unternehmen
Wie bereits erwähnt, gibt es in Luxemburg keinen offiziellen "Freiberufler"-Status. Wenn Sie sich dafür entscheiden, als unabhängiger Einzelunternehmer zu arbeiten, ist keine spezielle Registrierung erforderlich. Entscheiden Sie sich jedoch für eine Gesellschaft, müssen Sie entscheiden, welche Art von Gesellschaft Sie gründen wollen (SA, SARL, SARL-S usw.) und diese entsprechend eintragen lassen. Weitere Informationen zu diesem Thema finden Sie in unserem Artikel über Wie man eine Gesellschaft in Luxemburg registriert.
- Erhalten Sie eine Geschäftserlaubnis
Ob Sie eine Gewerbeerlaubnis benötigen, hängt von verschiedenen Faktoren ab, z. B. von der Branche oder dem Wirtschaftszweig, in dem Sie tätig werden wollen, von dem Produkt oder der Dienstleistung, die Sie anbieten wollen, und davon, wie und wo Sie Ihre Produkte oder Dienstleistungen anbieten wollen. Die Regierung stellt eine Liste bestimmter Tätigkeiten zur Verfügung, die zwingend eine Genehmigung erfordern. Wenn Sie unsicher sind, wenden Sie sich am besten an das Haus des Unternehmertums oder an das Wirtschaftsministerium. Weitere Informationen darüber, ob Sie eine Genehmigung benötigen und wie Sie diese erhalten, finden Sie in unserem ausführlichen Leitfaden für Unternehmen unter Wie man eine Gewerbegenehmigung erhält.
- Erhalten Sie eine Umsatzsteuer-Identifikationsnummer
Dieser Schritt ist nicht immer obligatorisch, da Privatpersonen, deren Jahresumsatz ohne Steuern 35.000 Euro nicht übersteigt, von der Mehrwertsteuer befreit sind. Die Feststellung, ob Sie eine Umsatzsteuer-Identifikationsnummer benötigen, kann jedoch kompliziert sein, da sie in einigen Fällen je nach Geschäftstätigkeit auch dann erforderlich sein kann, wenn Sie unter diesem Schwellenwert liegen. Außerdem ist es in einigen Fällen ratsam, die Mehrwertsteuer zu erheben, z. B. wenn Sie ein B2B-Produkt oder eine B2B-Dienstleistung anbieten, unabhängig vom erwarteten Umsatz.
Um sich für die Mehrwertsteuer registrieren zu lassen, müssen Sie eine Erst- oder Optionserklärung bei der Administration de l'enregistrement, des domaines et de la TVA, allgemein bekannt als AED, einreichen. Dieses Verfahren kann online unter MyGuichet.lu abgeschlossen werden. Weitere Informationen finden Sie auf der Website der Regierung unter guichet.public.lu.
- Anmeldung bei CCSS für soziale Sicherheit
Wer in Luxemburg als Arbeitnehmer oder Selbständiger arbeitet, muss sich beim Centre Commun de la Sécurité Sociale (CCSS) anmelden. Diese Anmeldung deckt das Risiko von Krankheit, Mutterschaft, Invalidität, Tod, Alter sowie Arbeits- und Wegeunfällen ab. Auf dieses Thema werden wir im weiteren Verlauf des Artikels noch näher eingehen.
- Steuern zahlen
Wie Arbeitnehmer müssen auch Freiberufler Steuern zahlen. Wir werden diesen Punkt im letzten Abschnitt unseres Artikels ausführlicher behandeln.
Soziale Sicherheit für Freiberufler in Luxemburg
Selbstständige in Luxemburg müssen sich beim Centre Commun de la Sécurité Sociale (CCSS) selbst anmelden und Beiträge entsprechend ihrem Status zahlen. Diese Abteilung wird auch als Gemeinsame Stelle für soziale Sicherheit bezeichnet. Sie ist für die Verwaltung des luxemburgischen Sozialversicherungssystems zuständig, einschließlich der Krankenversicherung, der Rentenversicherung und anderer Sozialleistungen. Das CCSS ist eine öffentliche Einrichtung und unterliegt der Aufsicht des Ministeriums für soziale Sicherheit.
Die Registrierung bei der CCSS gewährleistet eine Absicherung gegen verschiedene Risiken, darunter Krankheit, Mutterschaft, Invalidität, Tod, Alter sowie Arbeits- und Wegeunfälle.
Das Berufseinkommen dient als Grundlage für die Berechnung der Sozialbeiträge. Dieses Einkommen besteht aus dem Gewinn aus Ihrer gewerblichen oder handwerklichen Tätigkeit, die Sie auf eigene Rechnung ausüben.
Für diese Bemessungsgrundlage gelten verschiedene Beitragssätze, die sich jährlich ändern. Für das Jahr 2024 gelten die folgenden Sätze:
- Gesundheitspflege: 5,60 %
- Geldleistungen bei Krankheit: 0,50 %
- Abhängigkeit: 1,40 %
- Rente: 16,00 %
- Unfall: 0.70 %
Das sind insgesamt 24,2 %. Bei einem monatlichen Berufseinkommen von 3.000 Euro würden Sie beispielsweise für diesen Monat 726 Euro in die CCSS einzahlen. Dies ist jedoch ein vereinfachtes Beispiel, da die Berechnung der Beitragsgrundlage nicht monatlich erfolgt.
Die Beiträge für das kommende Jahr werden vorläufig auf der Grundlage der letzten bekannten Nettobemessungsgrundlage bzw. für neu versicherte Personen auf der Grundlage des sozialen Mindestlohns für ungelernte Arbeiter berechnet. Jedes Jahr versendet die CCSS ein Schreiben, in dem sie das für die Beitragsberechnung zugrunde gelegte Einkommen angibt und die Versicherten auffordert, ihre Beitragsgrundlage gegebenenfalls anzupassen. Es ist wichtig, diese Einkommensprognosen anzupassen, um später erhebliche Beitragsanpassungen zu vermeiden.
Das genaue Einkommen wird ermittelt, sobald die Verwaltung der direkten Beiträge (ACD) den Steuerbescheid für das betreffende Jahr ausgestellt hat. Die Sozialversicherungsbeiträge werden zu diesem Zeitpunkt neu berechnet, um das endgültige Steuerbulletin zu erstellen. Weitere Informationen finden Sie auf der Website des CCSS und auf der entsprechenden Seite von guichet.public.lu.
Um sich bei der CCSS als Selbständiger anzumelden, müssen Sie bei der CCSS eine Erklärung über die Aufnahme einer Beschäftigung für Selbständige einreichen.
- Adresse: 4, Mercier L-2144 Luxembourg Luxembourg.
- Telefon: (+352) 40 14 11
- E-Mail: ccss@secu.lu
- Website: ccss.public.lu
Wenn Sie eine Niederlassungsgenehmigung beantragen mussten und dies über MyGuichet.lu können Sie sich auch auf MyGuichet.lu beim CCSS anmelden, indem Sie das vorausgefüllte Formular verwenden, das automatisch in Ihrem beruflichen Bereich erstellt wird.
Steuerregelung für Freiberufler in Luxemburg
Wenn Sie bereits Kopfschmerzen bekommen, wenn Sie nur an die Steuer für Freiberufler in Luxemburg denken, haben wir eine gute Nachricht für Sie: Die Besteuerung für Selbständige in Luxemburg ist relativ unkompliziert. Da es für Freiberufler keinen besonderen Status als "unabhängiger Unternehmer" oder eine eigene Rechtspersönlichkeit gibt, werden alle Gewinne als persönliches Einkommen eingestuft und besteuert.
Das bedeutet, dass die Steuererklärung ähnlich abläuft wie bei Arbeitnehmern, was die Aufnahme einer selbständigen Tätigkeit erheblich vereinfacht. Es gibt keine zusätzlichen Formulare, Verfahren oder zusätzlichen Steuern für Freiberufler. Freiberufler müssen einmal im Jahr eine persönliche Einkommensteuererklärung abgeben und entsprechend Steuern zahlen. Der Steuerbetrag wird auf der Grundlage der Steuerklasse und des steuerpflichtigen Bruttoeinkommens nach einem progressiven Einkommensteuersystem berechnet.
Freiberufler, die sich für ein Unternehmen entscheiden, fallen in eine ganz andere Kategorie. In diesem Fall gibt es sowohl eine persönliche Besteuerung als auch eine Unternehmensbesteuerung, da das Unternehmen eine eigene Rechtspersönlichkeit darstellt. In diesem Fall kann das Unternehmen die Betriebskosten abziehen, bevor es die Steuerbemessungsgrundlage ermittelt. Die Höhe der abzugsfähigen Kosten hängt jedoch von der Art des Unternehmens ab.
Die Unternehmensbesteuerung ist viel komplexer und könnte mehrere zusätzliche Artikel rechtfertigen. Daher ist es ratsam, einen Steuerberater zu Rate zu ziehen, wenn spezifische Klarstellungen erforderlich sind.
Die Aufnahme einer Tätigkeit als Freiberufler in Luxemburg ist recht einfach. Obwohl der Prozess anfangs kompliziert erscheinen mag, können Sie, sobald Sie die rechtlichen Anforderungen und die verschiedenen Verfahren verstanden haben, Ihre freiberufliche Tätigkeit in Luxemburg viel schneller aufnehmen, als Sie vielleicht erwarten.
Das Großherzogtum bietet zahlreiche Vorteile für Selbständige. Einer der Hauptvorteile besteht darin, dass im Gegensatz zu einigen Nachbarländern kein besonderer Status als selbständiger Unternehmer erforderlich ist, was die Aufnahme einer neuen freiberuflichen Tätigkeit erheblich vereinfacht. Auch die Tatsache, dass die Steuern für Freiberufler die gleichen sind wie für Angestellte, einfacher und erleichtert den Übergang von einer angestellten Tätigkeit zu einer freiberuflichen Tätigkeit. Man muss keine neuen Steuersysteme erlernen oder zusätzliche Steuern zahlen.
Insgesamt bietet Luxemburg ein günstiges Umfeld für Freiberufler und ist damit ein attraktives Ziel für diejenigen, die sich als Selbständige etablieren wollen. Mit dem richtigen Wissen und der richtigen Vorbereitung können Sie die vorhandenen Möglichkeiten nutzen und eine erfolgreiche Karriere als Freiberufler in Luxemburg aufbauen.
Häufig gestellte Fragen (FAQ)
Brauche ich einen besonderen Status, um als Freiberufler in Luxemburg zu arbeiten?
Was sind die steuerlichen Pflichten für Freiberufler in Luxemburg?
Wie wird der Betrag der Sozialversicherungsbeiträge für Freiberufler berechnet?
Welches sind die meistgefragten freiberuflichen Jobs in Luxemburg?
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