Luxemburg kauft zeitgenössische Kunst auf

Tetiana SHYSHKINA, Unsplash
Das Kulturministerium des Großherzogtums setzt seine konsequente Politik der Unterstützung der künstlerischen Gemeinschaft fort, indem es visuelle Kunstwerke direkt von Künstlern erwirbt. Ziel ist es nicht nur, Ministerien und Botschaften zu schmücken, sondern eine aussagekräftige öffentliche Sammlung zu schaffen, die die aktuelle Kulturszene des Landes und ihre Entwicklung widerspiegelt.
Die nächste Bewerbungsrunde begann am 25. Juli 2025 und läuft bis zum 10. September. Bewerben können sich sowohl luxemburgische Staatsangehörige als auch Künstler mit ständigem Wohnsitz oder nachgewiesener kultureller Verbindung zum Herzogtum. Jeder Teilnehmer kann bis zu drei Werke ersteigern, wobei der Höchstpreis bei 18.000 Euro liegt, einschließlich des Urheberrechts, das im Falle des Erwerbs in Form einer Lizenz an den Staat übertragen wird.
Die Sammlung wird zur Ausstattung von öffentlichen Einrichtungen, Botschaften und Konsulaten sowie als Dauerleihgabe an kulturelle Organisationen verwendet. Diese Initiative dient gleich mehreren Zwecken: der Unterstützung von Künstlern, der Verbesserung des öffentlichen Zugangs zu zeitgenössischer Kunst und der langfristigen Bewahrung des nationalen Kulturerbes.
Für die Festlegung des Preises einer Urheberrechtslizenz gibt es eine progressive Skala. Beträgt der Preis eines Werks bis zu 3000 Euro (ohne MwSt.), enthält der Preis eine Festgebühr von 240 Euro. Für Werke, die teurer sind als 3000 Euro, gilt die Formel: 240 Euro + 5 % des Betrags, der über dem Schwellenwert liegt, aber insgesamt nicht mehr als 1 000 Euro. Dies gewährleistet Transparenz und Berechenbarkeit der Bedingungen für beide Parteien.
Die Werke werden von einer speziellen Kommission ausgewählt, die sich aus Kuratoren und Experten der wichtigsten Museen des Landes zusammensetzt: Villa Vauban, Nationalmuseum für Archäologie, Geschichte und Kunst sowie ehemalige Mitarbeiter des Mudam Luxemburg. Die wichtigsten Kriterien sind der künstlerische Wert, die Originalität, die Relevanz für die Ausrichtung der Sammlung, die Möglichkeit der Ausstellung und Konservierung sowie die Einordnung des Werks in das Gesamtbild der zeitgenössischen Kunst.
Im Falle eines Kaufs wird ein formeller Vertrag geschlossen, der die Übertragung aller Eigentumsrechte an den Staat auf nichtkommerzieller Basis und auf Dauer vorsieht. Die Lieferung des Werks erfolgt auf Kosten des Künstlers, und die Frist endet am 5. Dezember 2025. Eine elektronische Rechnung kann erst ausgestellt werden, wenn der Vertrag unterzeichnet und das Werk in gutem Zustand abgenommen worden ist.
Das Ministerium weist darauf hin, dass die personenbezogenen Daten der teilnehmenden Künstler zu Dokumentations- und Archivierungszwecken an das Nationale Kunstarchiv (Lëtzebuerger Konschtarchiv) übermittelt werden können. Die Teilnehmer haben jedoch weiterhin das Recht, ihre Daten einzusehen, zu korrigieren oder zu löschen, wie es das europäische Recht (GDPR) vorsieht.