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Luxtoday

Gesetz über digitale Dienste: Interinstitutionelle Kooperationsvereinbarung in Luxemburg unterzeichnet

Zuletzt aktualisiert
12.03.25
Collective agreements in Luxembourg

Tahir osman, Unsplash

Am 11. März 2025 wurde in Luxemburg eine wichtige interinstitutionelle Kooperationsvereinbarung zwischen der Wettbewerbsbehörde und sieben nationalen Stellen unterzeichnet, die auf die wirksame Umsetzung der Verordnung über digitale Dienstleistungen (Digital Services Act, DSA) abzielt.

Die Unterschriften wurden in Anwesenheit von Martine Hansen, Ministerin für Verbraucherschutz, und Léon Gloden, Minister des Innern, geleistet. Die Vereinbarung ist das Ergebnis einer Reihe von Workshops, die im Jahr 2024 stattfanden.

Das DSA erfordert die Zusammenarbeit einer Vielzahl einschlägiger Stellen. Das Abkommen legt Regeln für die Koordinierung und gegenseitige Unterstützung zwischen verschiedenen Strukturen fest, vom Datenschutz bis zur Überwachung audiovisueller Inhalte.

Die wichtigsten Parteien der Vereinbarung:

  • ALIA - Unabhängiger audiovisueller Kontrolleur
  • CNPD - Nationale Kommission für Datenschutz
  • DPC - Direktion für Verbraucherschutz
  • HCPN - Hoher Kommissar für die Landesverteidigung
  • ILNAS - Institut für Normalisierung, Akkreditierung und Qualitätssicherung
  • Ministerium des Innern
  • Luxembourg Police (Großherzogliche Polizei)

Zu den Aufgabenbereichen gehören die Bekämpfung illegaler Inhalte, der Schutz der Nutzer, die Kontrolle digitaler Güter und der Schutz personenbezogener Daten. Die Unterzeichnung des Abkommens ermöglicht eine einheitlichere Anwendung des DSA und minimiert Doppelarbeit und Bürokratie.

Pierre Barthelmé, Vorsitzender der Wettbewerbsbehörde, betonte die Bedeutung eines einheitlichen Ansatzes: Im Zeitalter der digitalen Plattformen ist die Koordinierung zwischen den Behörden nicht nur eine Frage der Effizienz, sondern auch des Vertrauens der Nutzer.

Das Abkommen bildet eine solide institutionelle Grundlage für die Regulierung des digitalen Raums, in dem jede Einrichtung in ihrem eigenen Bereich, aber in einem einheitlichen Rechtsrahmen tätig sein wird.

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12.03.25

Fotos aus diesen Quellen: Tahir osman, Unsplash

Autoren: Alex