facebook
Luxtoday

In Luxemburg sind Feuerwehrleute immer noch nicht befugt, den Straßenverkehr zu regeln

Zuletzt aktualisiert
10.02.25
Traffic in Luxembourg, CGDIS

Planet Volumes

Am 9. Februar 2025 hat der Innenminister Léon Gloden eine offizielle Antwort auf eine parlamentarische Anfrage des Abgeordneten Marc Goergen vorgelegt. Die Anfrage betraf die Befugnisse des Corps grand-ducal d'incendie et de secours (CGDIS, luxemburgischer Feuerwehr- und Rettungsdienst) im Bereich des Verkehrsmanagements.

Nach § 115 des Straßengesetzes sind nur zwei Behörden für die Regelung des Verkehrs zuständig:

  • Polizei (Police grand-ducale) - hat eine allgemeine Zuständigkeit im Bereich des Straßenverkehrs und seiner Kontrolle.
  • Der Zoll (Administration des douanes et accises) - kann im Rahmen seiner Aufgaben, wie z. B. der Kontrolle des Warentransports, der Fahrzeugpapiere und der Einhaltung der Vorschriften für die Benutzung der mautpflichtigen Straßen, Fahrzeuge anhalten.

Andere Stellen, einschließlich städtischer Bediensteter und CGDIS, sind nicht befugt, Autofahrern oder Fußgängern verbindliche Anweisungen zu geben.

Obwohl Feuerwehrleute offiziell nicht befugt sind, den Verkehr zu regeln, müssen sie in der Praxis manchmal eingreifen. Dies gilt für Notsituationen wie Verkehrsunfälle. In solchen Fällen kann die CGDIS eingreifen:

  • Zäunen Sie die Unfallstelle ab, um weitere Unfälle zu vermeiden.
  • Leiten Sie den Verkehr vorübergehend um, um die Sicherheit der Retter selbst und anderer am Unfall beteiligter Personen zu gewährleisten.

Solche Maßnahmen stellen jedoch keine Verkehrskontrolle im rechtlichen Sinne dar, da Feuerwehrleute den Autofahrern keine verbindlichen Anweisungen geben können.

Das CGDIS-Gesetz von 2018 sieht keine Verkehrskontrolle vor. Die Behörden sind der Ansicht, dass die Gewährung solcher Befugnisse für Feuerwehrleute eine Gesetzesänderung erfordern würde. Bis auf Weiteres bleibt die Verkehrskontrolle das ausschließliche Vorrecht der Polizei und des Zolls.

In dem Dokument wird erwähnt, dass die Frage der Ermächtigung kommunaler Dienste bereits früher erörtert wurde, jedoch noch nicht zu Veränderungen geführt hat. Es gibt keine Informationen darüber, ob eine ähnliche Initiative für CGDIS geplant ist. Die derzeitige Situation lässt jedoch die Frage offen, wie wirksam die Ersthelfer am Ort des Geschehens koordiniert werden können.

Feedback senden
Zuletzt aktualisiert
10.02.25

Fotos aus diesen Quellen: Planet Volumes

Autoren: Aleksandr