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In Luxemburg bricht eine neue Steuerära an

Zuletzt aktualisiert
07.01.26
New taxation system in Luxembourg

Getty Images

Am 6. Januar 2026 hat die luxemburgische Regierung ein ehrgeiziges Paket von Sozial- und Steuerreformen unter dem Motto "Mateneen. Fir all Famill. Fir all Kand." - "Gemeinsam. Für jede Familie. Für jedes Kind." Im Mittelpunkt stehen die Stärkung der Kaufkraft, die Unterstützung von Eltern, insbesondere Alleinerziehenden, und die systematische Bekämpfung von Kinderarmut. Ministerpräsident Luc Frieden betonte, dass es das Ziel dieser Maßnahmen sei, jedem Kind den bestmöglichen Start ins Leben zu ermöglichen, unabhängig vom Einkommen und Familienstand der Eltern.

Das wichtigste Ereignis war die Ankündigung des neuen Steuersystems: Ab dem 1. Januar 2028 wird in Luxemburg eine einzige Steuerklasse eingeführt, die die derzeitigen Klassen 1, 1a und 2 ersetzt. Dies bedeutet das Ende des Systems, bei dem die Höhe der Steuer direkt vom Familienstand abhing: Es wird keinen Unterschied mehr zwischen alleinstehenden, verheirateten oder alleinerziehenden Elternteilen geben. Gleichzeitig behalten diejenigen, die bereits nach Klasse 2 besteuert werden, ihre Privilegien noch 25 Jahre lang.

Die Neuerung beruht auf mehreren Grundsätzen. Erstens werden moderne Familienformen anerkannt - das Steuersystem "bestraft" nicht mehr Veränderungen im persönlichen Leben, wie Scheidung oder Tod des Ehepartners. Zweitens wird der nicht steuerpflichtige Mindestbetrag für die Klasse 1 auf 26.650 € statt wie bisher auf 13.230 € angehoben, wodurch sich die Steuerlast für die meisten Bürger automatisch verringert. Die Regierung schätzt, dass etwa 85 Prozent der derzeitigen Steuerzahler der Klasse 2 von der Reform profitieren werden und niemandem Nachteile entstehen.

Außerdem wird es einen neuen kleinen Steuerabzug für Kinderbetreuung in Höhe von 5.400 € pro Jahr für ein Kind unter drei Jahren geben. Damit wird der Wert der elterlichen Arbeit anerkannt, wenn das Kind noch nicht in der Vorschule ist. Darüber hinaus können Familien die Beiträge zur freiwilligen Rentenversicherung eines Partners absetzen, der vorübergehend aus dem Beruf ausscheidet, um ein Kind zu betreuen.

Ein besonderes Augenmerk gilt den Alleinerziehenden. Der Entlastungsbetrag für Alleinerziehende wird auf 4.008 € pro Jahr und der Steuerabzug für getrennt lebende Kinder auf 5.928 € angehoben. Parallel dazu wird die Obergrenze für die Abzüge für Bausparen und Versicherungsleistungen angehoben.

Eine wichtige Neuerung ist der Mechanismus der automatischen Indexierung des Steuertarifs an die Inflation. Dadurch sollen die Einkommen der Bürger vor versteckten Steuererhöhungen aufgrund der kalten Progression geschützt werden, einem Phänomen, bei dem die Inflation zu einem Anstieg der Steuerlast führt, ohne dass sich das Realeinkommen ändert.

Ebenso bedeutsam war die Reform des chèque-service accueil (CSA), eines Systems von Gutscheinen zur Bezahlung von Kindergärten und anderen nicht formalen Bildungseinrichtungen. Es soll sowohl die Qualität der Vorschulerziehung verbessern als auch die finanzielle Belastung der Eltern verringern.

Die Dienstleistungen werden nun nach tatsächlichen Stunden und nicht mehr nach festen Paketen abgerechnet, was mehr Flexibilität bei der Anpassung an die Bedürfnisse der Familie ermöglicht. Darüber hinaus werden für Kinder im Alter von 1 bis 4 Jahren, die von Tagesmüttern betreut werden, 20 kostenlose Wochenstunden eingeführt.

Die wirtschaftlichen Auswirkungen für Familien belaufen sich auf insgesamt 79 Millionen Euro pro Jahr. Beispiel: Eine Familie mit einem zweijährigen Kind und einem Einkommen vom 2-2,5-fachen des Mindestlohns kann bis zu 5064 Euro pro Jahr einsparen. Die Kosten werden vom Staat durch direkte Erstattung an die Kinderbetreuungseinrichtungen übernommen.

Zusätzlich zu den Steuererleichterungen und der Ausbildungsförderung erhöht die Regierung die Kinderzulagen. Eltern erhalten 45 Euro mehr pro Monat für Kinder unter 12 Jahren und 60 Euro mehr für Kinder über 12 Jahren. Außerdem gibt es eine neue Beihilfe für einkommensschwache Familien mit schulpflichtigen Kindern - bis zu 3.000 Euro pro Kind und Jahr.

Die Zulage für die Schulzeit wird für Kinder von 6 bis 11 Jahren um 60 € und für Kinder über 12 Jahren um 90 € erhöht. Für das Mutterschaftsgeld wird eine vierte Kategorie eingeführt, und die wichtigsten Leistungen, einschließlich der Schul- und Sonderzulagen, werden nun automatisch indexiert.

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07.01.26

Fotos aus diesen Quellen: Getty Images

Autoren: Alex Mort